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Ärger mit Beihilfepatient trotz unterschriebenem Honorarvertrag

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19. August 2021 11:26 # 1
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Hallo ich habe eine Patientin, die mir das Geld vollständig überwiesen hat aber jetzt eine Rückerstattung haben möchte, da ihre Beihilfe natürlich nicht alles zahlt. Ich habe sie freundlichst auf den Honoratvertrag hingewiesen mit dem Hinweis, dass meine Sätze über den Beihilfesätzen liegen und sie gegebenenfalls den Rest aus eigener Tasche zahlen muss. Jetzt meinte sie, dass sie ja keine Zeit hatte den Vertrag durchzulesen, da dies ja schließlich von der Behandlung weggegangen wäre. Jetzt möchte sie sich an unseren Berufsverband wenden und natürlich rechtliche Schritte einleiten und droht mit Gericht und schlechter Bewertung in den Portalen. Wie seit ihr mit solchen Patienten umgegangen. Ich habe ihr per Mail geschrieben, dass sie sich sehr gerne bei unseren Verbänden erkundigen kann. Ich habe die Verbände genannt und auch einen Hinweis auf andere Praxen gegeben, die dies auch noch auf der Homepage angekündigt haben.

Sie meinte ja aber auf Ihrer Homepage stand das ja vorher nicht und telefonisch haben Sie ja auch nicht vorher die Preise genannt. Sie hatte aber auch am Telefon nicht vorher gesagt, dass sie privat Patientin ist. Sonst sage ich denen immer vorher am Telefon, wie die Preise sind. Gerade wenn es welche sind die gleich mal sagen, dass diese privat versichert sind. So hat man gleich die ich möchte nur einen Therapeuten der Beihilfesätze akzeptiert schon mal weg.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
19. August 2021 16:06 # 2
Registriert seit: 29.09.2007
Beiträge: 785

Hallo Kukdiehe,

wenn die Dame Dinge unterschreibt, die sie vorher nicht gelesen hat, ist das nicht Dein Problem.

Und wenn Du alles transparent gehalten hast, kannst Du jetzt eigentlich ganz entspannt abwarten.
Im Zweifel bei tatsächlich schlechter Bewertung in Portalen Richtigstellung verlangen - die wird ja auch veröffentlicht, da kann sich dann jeder sein Teil denken, fällt dann eher auf sie selbst zurück...

Gruß
nimis
19. August 2021 17:54 # 3
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Ja ich habe mir gedacht, dass wenn sie wirklich behaupten würde ich hätte sie nicht aufgeklärt, dann kann ich ja auch ein Kommentar verfassen, dass jeder ein Honorantvertrag bei mir vor ab bekommt mit den Hinweis, dass mein Honorant über den Beihilfesatz liegt und man gegebenenfalls aus eigener Tasche das bezahlen muss. Den hat die Patientin auch unterschrieben.
Ich habe dies auch bei Bewertungen bei Ärzten so gesehen
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
19. August 2021 18:11 # 4
Registriert seit: 05.10.2011
Bundesland: Hamburg
Beiträge: 720

Behandlungsvertrag mit Preisen? Dann.... a*t*m*e*n...

Alles gut, die Dame kann Kunststückchen aufführen so viel sie will!

Das Wort Beihilfe will ich lieber nicht kommentieren! ::scared::
ergoSystemisch - Systemisches Arbeiten in der Ergotherapie

Informationen gibt es hier: https://www.ergoSystemisch.de
23. August 2021 10:49 # 5
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

@HHAltona

In meinen Honorantverträgen sind auch immer die Preise mit genannt worden. Das ist auch der erste Fall, wo nach Zeigen des Vertrages so ein Aufstand immer noch betrieben wird und Ausreden kamen wie ich hätte sie genötigt diesen Vertrag zu unterzeichnen und sie hätte keinen Zeit bekommen sich diesen durchzulesen. Weil ja sonst Zeit verloren gegangen wäre von ihrer Therapiezeit. Der Vertrag ist nur eine DNA 4 Seite lang die Schriftgröße ist Arial 12 oder Verdana 12 also groß genug um den Vertrag zu lesen. Und fast die halbe Seite wird schon eingenommen mit Zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber mit Name und Anschrift ect... Dann der Preis für Funktionsanalyse und dann der Preis für die Behandlung. Der Hinweis mit sich vorher informieren was die Kasse zahlt und es sein kann, dass die Krankenkasse nicht das volle Honorant übernimmt und gegebenenfalls aus eigener Tasche gezahlt werden muss und dann kommt noch am Schluss der Hinnweis das Beihilfe nicht kostendeckend sind und ein Eigenanteil gezahlt werden muss . Mehr steht da nicht drauf. Also ich brauche mit LRS um alles zu lesen und zu verstehen höchstens 1 Min. Das heißt einer ohne LRS ist da eh schneller mit durchlesen und verstehen.
Das heißt wir reden da evt von 30 Sec die dies an Zeit kostet sich in Ruhe alles durchzulesen.

Es ist für mich an sich egal, wann ein Patient die Info bekommt. Hauptsache vor der ersten Behanldung und ob am Telefon oder erst am ersten Behandlugnstag. Aber man kommt nun mit Ausreden, dass schließlich kein Hinweis schon auf der Homepage stand oder keine Aufklärung bezüglich des Preises schon am Telefon stattgefunden hat.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
25. August 2021 18:53 # 6
ergo-ex
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338

Hallo, Kukdiehe--- was hast du denn in den letzten Tagen wegen dieser Sache entschieden?
Halt dich doch nicht damit auf, zu überlegen, wer wie lange zum lesen braucht. Du hast- so wie du es schilderst-alles richtig gemacht.
Der Dame sollte die "Ernsthaftigkeit" (und Gültigkeit !) einer Unterschrift bekannt sein.



Ebenfalls kein Kommentar zu "Beihilfe" ;)


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