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Behandlungsbeginn vor Ausstellungsdatum?

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24. August 2021 09:56 # 1
Registriert seit: 21.11.2014
Beiträge: 99

Hallo, habe aktuell ein kleines Problem.
Patient hat noch 4 Behandlungen auf seinem Rezept und bräuchte zum vorletzten Urlaubstag seines Arztes ein neues.
Die Frau hat vor dem Urlaub in der Praxis ein neues bestellen wollen, damit keine Pause entsteht, dieses hat man ihr nicht ausgestellt, da es "zu früh" dafür ist. (Würde aber locker in der 28 Tage- Frist angefangen werden)
Man hat ihr dann dort gesagt, dass es auch kein Problem wäre, wenn die Behandlung stattfindet und ich den Termin dann auf das Rezept mit schreibe (welches dann 4 Tage nach der Behandlung ausgestellt werden würde) mit der Begründung dass es sich um eine Dauerbehandlung handele (was ja auch bei der Kasse bekannt ist) und der Arzt im Urlaub war.
DAS IST MIR NEU DASS DAS GEHT!
Leider ist bei der entsprechenden Krankenkasse "aufgrund technischer Probleme" keine der mit bekannten Nummern zu erreichen so dass ich mich dort absichern könnte.
Weiß da jemand was darüber? Geht das wirklich oder is das kompletter Humbug was die der Dame erzähl haben?
Vielen Dank schon mal im Vorraus
24. August 2021 10:51 # 2
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 238

Humbug.
Ich befürchte die Aussage der Praxis bezieht sich auf die Unsitte dass viele Praxen den Termin "schieben".
24. August 2021 12:14 # 3
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 655

Behandlungstermin vor Ausstellungsdatum geht auf keinen Fall, egal, wie lange der Patient schon kommt.
R46.2 – und Spaß dabei!
24. August 2021 12:38 # 4
Registriert seit: 21.11.2014
Beiträge: 99

Alles klar

Schieben bzw. Zurück datieren geht ja soweit ich weiß auch nicht im Urlaub ::laugh::
Vielen Dank für die Rückmeldungen
"Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können!"
- Abraham Lincoln -
26. August 2021 16:47 # 5
Registriert seit: 13.08.2009
Beiträge: 6

Hallo,
ich glaube fast, dass meine Antwort zu spät kommt, aber vielleicht hilft es anderen weiter.
In einem solchen Fall, würde ich mit der Arztpraxis absprechen, dass ich das laufende Rezept abbreche und abrechnen lasse mit entsprechender Begründung. Dann würde ich ein neues einfordern. Meist sind die Praxishelferinnen sehr nett, wenn ich persönlich anrufe und mein Anliegen schildere. Es ist erstaunlich was alles möglich, wenn ich als Therapeutin anrufe.
26. August 2021 22:10 # 6
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 238

Zitat / Ninchen1 hat geschrieben:
dass ich das laufende Rezept abbreche und abrechnen lasse mit entsprechender Begründung. Dann würde ich ein neues einfordern.
Das würde ich nicht machen wenn der wenn der Patient zuzahlungpflichtig ist, denn dann entstehen ihm unnötige Kosten.

29. August 2021 12:58 # 7
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 279

Zitat / Sssophie hat geschrieben:
Das würde ich nicht machen wenn der wenn der Patient zuzahlungpflichtig ist, denn dann entstehen ihm unnötige Kosten.


Stimmt nicht: der Patient bekommt zu den zu viel gezahlten Eigenanteil erstattet bzw. wir verrechnen mit der nächsten Verordnung. Daher ist es eine praktikable Lösung, die laufende Verordnung abzubrechen und die nächste zu beginnen, wenn ansonsten eine Therapiepause entstehen würde.
29. August 2021 15:22 # 8
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 238

Geändert am 29.08.2021 15:23:00
Zitat / xxu hat geschrieben:
Stimmt nicht: der Patient bekommt zu den zu viel gezahlten Eigenanteil erstattet bzw. wir verrechnen mit der nächsten Verordnung. Daher ist es eine praktikable Lösung, die laufende Verordnung abzubrechen und die nächste zu beginnen, wenn ansonsten eine Therapiepause entstehen würde.
der Patient zahlt 10% der Kosten plus 10€ pro Verordnung
Beispiel sensomotorisch-perzeptive Behandlung:
52,50*10=525,00
10% davon plus 10€ sind 62,50€ Eigenanteil
Entspricht einer durchschnittlichen Zuzahlung von 6,25€ pro Behandlung.

Breche ich die Verordnung nach 6 Einheiten ab:
52,50*6=315€
10% davon plus 10€ sind 41,50€ Eigenanteil
Entspricht einer durchschnittlichen Zuzahlung von 6,92€ pro Behandlung.
Also pro Behandlung 67 Cent mehr.

30. August 2021 05:56 # 9
Registriert seit: 21.11.2014
Beiträge: 99

Also um hier noch ein abschließendes Statement dazulassen, bin dann doch irgendwann bei der KK durchgekommen. Termine vor AD werden in jedem Fall NICHT bezahlt. Mit der Frau d. Pat. sind wir dann auf den Trichter gekommen, dass die Praxis scheinbar noch die 2 Wochen ab AD Beginn im Kopf haben und deshalb nix ausgestellt haben, aber das kläre ich nach deren Urlaub dort. Da der Arzt zu einer anderen Pat. wortwörtlich gesagt hat "Ich hab ja keine Ahnung davon" ::thumbdown::
Und Rezept abbrechen is ehrlich gesagt in meinen Augen auch Quatsch um ein neues zu bekommen, da das ja auch nicht heißt dass der Arzt ein neues ausstellt ::laugh::
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- Abraham Lincoln -
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