Hallo,
es ist richtig, dass wir uns alle ertsmal in die neuen Heilmittelrichtlinien und den Heilmittelkatalog reinarbeiten mussten, aber letztlich gibt es auch einige vorteilhafte Neuerungen. Im Grunde ist es toll, dass Ärzt:innen die neuen Möglichkeiten erkannt haben und entsprechend verordnen.
Da die Dame einen Hirninfarkt erlitten hatte, gehe ich mal von der Diagnosegruppe "EN1" aus.
Zuerst einmal ist laut aktueller Heimittelrichtlinie in §12 "Auswahl der Heilmittel" Absätze 2, 3 und 8 alles dass geregelt, wonach du fragst.
Also ist es grundsätzlich möglich, zwei vorrangige Heilmittel, wie in deinem Fall, auf einem Rezept zu verordnen. Wenn eine Frequenz von mindestens "2" angegeben ist, kannst du also einmal "SPB" und einmal "MF" in der Woche behandeln.
Allerdings ist in dieser Diagnosegruppe die Verordnungsmenge auf "10" begrenzt, so dass ich, um sicher zu gehen, die Behandlungsmenge auf jeweils "5" ändern lassen würde.
Dies ist natürlich nicht notwendig, wenn es sich um eine Diagnose handelt, die einem langfristigen Heilmittelbedarf (LHM) oder einem besonderen Verordnungsbedarf (BVB) entspricht, dann könnten bei einer Frequenz von "1-3" bis zu 36 Behandlungen auf einer VO verordnet werden, in deinem Fall dann z. B. aufgeteilt in 2x18!
Die Schiene ist zusätzlich als ergänzendes Heilmittel möglich.
Aber nochmal: Es lohnt sich ein vertiefter Blick in die neue Heilmittelrichtlinie und den Heilmittelkatalog!

Viele Grüße