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2 Heilmittel und Schiene

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13. September 2021 14:26 # 1
Registriert seit: 05.04.2010
Beiträge: 894

Hallo liebe Ergos,
ich habe bis 2018 viele Jahre in der Praxis gearbeitet und bin seitdem nur noch im stationären Bereich gewesen. Nun hat unsere vollstationäre Einrichtung seit September einige wenige ambulante Patienten, die wir mit behandeln sollen.
Es ist ja viel neu und aus manchen Dingen ist man raus. Ich habe nun eine Frage bzgl. einer VO (die Dame hat einen Hirninfarkt), so einen Fall hatte ich auch in Praxiszeiten nie:

10x sensomotorisch-perzeptive Behandlung
10x motorisch-funktionelle Behandlung mit ergotherapeutischer Schiene
(beides auf der gleichen VO)

Die Dame hält geradeso 45 min durch. kann ich beide Heilmittel abwechselnd oder nacheinander machen? also bspw. Montag das eine, Donnerstag das andere? oder erst 10x SPB, dann 10x MFB?

Schienenbau bieten wir gar nicht an, muss das dann gestrichen werden oder reicht es, wenn ich nur 10x SPB und 10x MFB abrechne und eine Schiene übers Sanitätshaus als Hilfsmittel vom Arzt verordnen lasse? Oder muss ich das MFB dann ganz rausnehmen?

wir wurden hier mit der ambulanten Versorgung alle ein wenig überrascht und müssen uns alle reinfuchsen, aber ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

VG Rowdy
15. September 2021 19:28 # 2
Registriert seit: 05.04.2010
Beiträge: 894

Hallo,
Schade, dass es niemand weiß. Dann mache ich nur die 10x SPB und breche das Rezept dann ab. Dann bin ich auf der sicheren Seite.
Vg
15. September 2021 22:12 # 3
Registriert seit: 09.07.2019
Beiträge: 13

Hallo Rowdy,
ich kann dir die Frage auch nicht beantworten, habe aber bei ähnlichen Fragen immer den Weg zur entsprechenden Krankenkasse gesucht. Am sichersten erscheint mir aber auch das Trennen der Heilmittel und der Bitte um Ausstellung einer neuen mofu-Verordnung.
Frohes Schaffen weiterhin!
16. September 2021 08:30 # 4
Registriert seit: 31.08.2007
Beiträge: 518

Hallo,

es ist richtig, dass wir uns alle ertsmal in die neuen Heilmittelrichtlinien und den Heilmittelkatalog reinarbeiten mussten, aber letztlich gibt es auch einige vorteilhafte Neuerungen. Im Grunde ist es toll, dass Ärzt:innen die neuen Möglichkeiten erkannt haben und entsprechend verordnen.

Da die Dame einen Hirninfarkt erlitten hatte, gehe ich mal von der Diagnosegruppe "EN1" aus.
Zuerst einmal ist laut aktueller Heimittelrichtlinie in §12 "Auswahl der Heilmittel" Absätze 2, 3 und 8 alles dass geregelt, wonach du fragst.

Also ist es grundsätzlich möglich, zwei vorrangige Heilmittel, wie in deinem Fall, auf einem Rezept zu verordnen. Wenn eine Frequenz von mindestens "2" angegeben ist, kannst du also einmal "SPB" und einmal "MF" in der Woche behandeln.
Allerdings ist in dieser Diagnosegruppe die Verordnungsmenge auf "10" begrenzt, so dass ich, um sicher zu gehen, die Behandlungsmenge auf jeweils "5" ändern lassen würde.

Dies ist natürlich nicht notwendig, wenn es sich um eine Diagnose handelt, die einem langfristigen Heilmittelbedarf (LHM) oder einem besonderen Verordnungsbedarf (BVB) entspricht, dann könnten bei einer Frequenz von "1-3" bis zu 36 Behandlungen auf einer VO verordnet werden, in deinem Fall dann z. B. aufgeteilt in 2x18!

Die Schiene ist zusätzlich als ergänzendes Heilmittel möglich.

Aber nochmal: Es lohnt sich ein vertiefter Blick in die neue Heilmittelrichtlinie und den Heilmittelkatalog!::thumbup::

Viele Grüße

17. September 2021 20:30 # 5
Registriert seit: 05.04.2010
Beiträge: 894

Hallo,
Danke für eure Antworten.
Vg
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