Hallo CD77,
willkommen im Club, bei mir ist es auch so! Ich habe mich an die Gefährdungsbeurteilung gesetzt (wie bei früheren Schwangerschaften auch) und zeitgleich die verpflichtende Meldung der Beschäftigung einer Schwangeren beim Gewerbeaufsichtsamt eingereicht. Die haben sich gleich telefonisch bei mir gemeldet und mir aufgetragen, ihr betrieblicherseits ein Beschäftigungsverbot zu verhängen und mir das entsprechende Formular übermittelt. Die Begründung liegt laut Gewerbeaufsichtsamt in der Corona-Pandemie. Somit konnte ich mir die Arbeit diesmal sparen, das Amt und die BG wollten diesbezüglich auch nichts mehr. Ich kenne auch eine schwangere Logopädin, die sofort aus dem Verkehr gezogen wurde. Wichtig ist, dass du das Formular zum Beschäftigungsverbot (unabhängig von der Meldung deines Lohnbüros) gleich an die Krankenkasse deiner Mitarbeiterin weiterleitest.
Liebe Grüße und alles Gute,
magnoli
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