Geändert am 18.09.2021 21:46:00
Hallo Herbstwind,
du schreibst, dass du mit der Lehre im Fach Berufskunde nicht zufrieden bist und dir die Lehrerin stundenlang etwas über die Prüfungen erzählt hätte. Damit wärest du nicht zufrieden. Auch schreibst du, dass du den Lehrplan im Blick hast.
Alle Lehrpläne für diese Ausbildung, egal in Sachsen oder sonst irgendwo, basieren auf dem Ergotherapeutengesetz. Dieses beinhaltet die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. In der Ausbildungsverordnung ist festgelegt, dass das Fach Berufskunde unterrichtet wird. Unter Punkt 1.4 geht es in diesem Fach um das Ergotherapeutengesetz, welches die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung enthält.
Zitat / Ergotherpeutengesetz, Ausbildungs- und Prüfungsverordnung hat geschrieben:A Theoretischer und praktischer Unterricht
Stunden
1 Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
1.1 Berufskunde und Ethik, Geschichte des Berufs
1.2 Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland und
internationale Zusammenarbeit im Gesundheitswesen einschließlich der
Gesundheitsprogramme internationaler Organisationen wie insbesondere
Weltgesundheitsorganisation und Europarat
1.3 Aktuelle berufs- und gesundheitspolitische Fragen
1.4 Ergotherapeutengesetz; gesetzliche Regelungen für die sonstigen Berufe
des Gesundheitswesens und ihre Abgrenzung zueinander
1.5 Arbeits- und berufsrechtliche Regelungen, soweit sie für die Berufsausübung
von Bedeutung sind
1.6 Einführung in das Arbeits- und Arbeitsschutzrecht
1.7 Einführung in das Sozial- und Rehabilitationsrecht
1.8 Einführung in das Krankenhaus- und Seuchenrecht sowie das Arznei- und
Betäubungsmittelrecht
1.9 Strafrechtliche, bürgerlich-rechtliche und öffentlich-rechtliche Vorschriften,
die bei der Berufsausübung von Bedeutung sind; Rechtsstellung des
Patienten oder seiner Sorgeberechtigten, Datenschutz
1.10 Die Grundlagen der staatlichen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland
In diesem Sinne gehören die gelehrten Inhalte über die Zulassungsvorraussetzungen, Prüfungsabläufe, Prüfungsinhalte und Bewertungen in dieses Fach. Der Lehrer ist frei in der Auswahl der Mittel und Methoden zur Präsentation und Bearbeitung der Lehrinhalte - genau wie der Ergotherapeut oder der Arzt es sind, wenn sie behandeln und therapieren (im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen natürlich).
Außerdem gibt es keine zentrale Prüfung für Ergotherapeuten. Jede Schule erstellt ihre Prüfungsaufgaben selbst und reicht sie bei der übergeordneten Stelle zur Genehmigung ein. In der Regel werden also deine Prüfungsfragen im Fach Berufskunde von der Lehrerin stammen, die dich unterrichtet hat. Sie wird wissen, was sie in welcher Intensität gelehrt hat und ihre Fragen danach ausrichten. Die Aufgabe, die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung zum Ergotherapeuten zu benennen, wäre also durchaus legitim in der Prüfung.
Meine Buchempfehlungen für dich sind:
ISBN: 9783131143433 Ergotherapie. Vom Behandeln zum Handeln: Lehrbuch für die theoretische und praktische Ausbildung von Clara Scheepers
ISBN: 9783824804665 Berufsprofil Ergotherapie 2004 von Maria Miesen
Gruß, Ergo 05