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Hausbesuch wird nicht verordnet

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5. Oktober 2021 07:50 # 1
Registriert seit: 21.11.2014
Beiträge: 99

Geändert am 05.10.2021 07:57:00
Nachdem ich mich mal durch die Suche gewuselt habe, aber bisher nichts passendes fand, mach ich mal was neues auf.
Ich habe eine Patientin, globale systemische Sklerotomie, die nach einem Umzug inklusive Arztwechsel jetzt endlich von ihrem Arzt die notwendigen Therapien verschrieben bekommen hat. (1-3x/Wo Ergo, Physio & Logo)
Der Arzt weigert sich jedoch wehement, diese Therapien als Hausbesuch zu verordnen, weil sie "zu fit" sei.
Sie kann zwar laufen, jedoch benötigt sie für ALLES im Alltag Unterstützung. Sowie eben zu den Besuchen der Therapien, sie kann selbst nicht Auto fahren und zur Praxis laufen geht auch nicht weil 3 Orte weiter weg.
Jetzt die Frage, gibt es irgendwo eine Grundlage mit der man den Arzt konfrontieren könnte, damit der den Hausbesuch aufschreibt? ::confused::
Vom Arzt selbst halte ich persönlich nicht viel, er hat offen schon gegenüber anderen Patienten (zu diversen Belangen) mitgeteilt "damit kenn ich mich nicht aus also mach ich es nicht" ::mad::
Von ihrem vorherigen Hausarzt hat die Patientin alle VO auf HB bekommen
"Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können!"
- Abraham Lincoln -
5. Oktober 2021 08:53 # 2
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 236

Die Genzen für den Hausbesuch sind sehr sehr eng. Wem es möglich ist in die Praxis zu kommen dem darf kein Hausbesuch verordnet werden. Auch wenn das für die Patientin wesentlich anstrengender ist oder länger dauert. In der Praxis bekommen viele Hausbesuch die eigentlich keinen bekommen dürften. Manchmal lohnt ein "Arztwechsel" zum Hausarzt/Facharzt/anderem Facharzt. Oder der Hinweis dass es sich in diesem Fall um eine Diagnose des langfristigen Heilmittelbedarf handelt (Regresssicherheit für den Arzt)

Der genaue Passus heißt:
2Die Verordnung eines Hausbesuchs ist nur dann zulässig, wenn die Patientin oder der Patient aus medizi-nischen Gründen die Therapeutin oder den Therapeuten nicht aufsuchen kann oder wenn sie aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist.

Bei solchen Ärzten argumentatiere ich entweder damit dass die Patientin vom Weg so angestrengt ist dass die Therapie in der Praxis nicht so effektiv sein kann zumal du z.B. nicht an Belastungsgrenzen gehen kannst da die Patientin ja auch noch Kapazitäten für den Heimweg braucht. (Coronabedingt sind Warteaufenthalte zur Erholung in der Praxis gerade nicht möglich/ungünstig ;-) )
oder du möchtest einen Hausbesuch um zuhause Alltagsnaher zu üben -> Optimierung von Handlungsabläufen, Wohnraumanpassung, Transfer, Integration der Angehörigen, Üben mit den eigenen Alltagsgegenständen. Stichwort Theorie-Praxis-Transfer gewährleisten.

Meistens klappt es dann.
5. Oktober 2021 09:41 # 3
Registriert seit: 21.11.2014
Beiträge: 99

Okay danke dafür!
Hab es jedenfalls auch schon so im Bericht geschrieben, mal schauen wie es weitergeht. Danke auf jeden Fall für die genauen Infos ::thumbup::
"Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können!"
- Abraham Lincoln -
6. Oktober 2021 17:49 # 4
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 236

Zitat / Narhalla hat geschrieben:
Okay danke dafür!
Hab es jedenfalls auch schon so im Bericht geschrieben, mal schauen wie es weitergeht. Danke auf jeden Fall für die genauen Infos ::thumbup::

noch ein kleiner Tipp für den Bericht oder andere schriftliche Kommunikation mit Ärzten, manchmal ist es hilfreich den Wortlaut oder Formulierungen aus Heilmittelverordnung BVB ... zu übernehmen. In diesem Fall würde ich also betonen dass es um "medizinische Gründe" geht.
9. Oktober 2021 13:25 # 5
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 384

Die Grenzen sind tatsächlich sehr eng, wenn man es streng nimmt. Leider... weil es damit tatsächlich einigen nicht möglich macht zu kommen, wenn der Arzt da nicht mitspielt. Hatte auch mal vor Jahren einen Fall, Schlaganfall + MS und konnte dank Therapie ungefähr 200m weit gehen (langsam, anstrengend). Dann hat der Arzt gemeint, das er dann ja keinen Hausbesuch mehr aufgeschreiben bräuchte, weil der Patient dann ja zur Praxis kommen könnte. Patient nebst Frau keinen Führerschein, Keine Kinder, nur nen Neffen der ab und an aushilft, aber auch niocht vor 17.30 Abends Zeit hatte. Bushaltestelle war tatsächlich erreichbar, ABER der Bus fuhr mega Umwege, wäre ne Stunde unterwegs gewesen mit 1x umstiegen, nur um in den nächsten Ort zu kommen (Bekloppt ich weiß, aber der Bus fuhr tatsächlich erstmal 3 Orte in die andere Richtung, wo man umsteigen musste um dann in den Ort mit der Praxis zu kommen) und von da aus hätte der Patient dann noch zur Praxis laufen müssen, was gute 150m gewesen wären.... Dann hätte man beim besten Willen auch keine Therapie mehr machen brauchen. Trotz vielen Versuchen, auch über die Kasse und über einen andern Arzt, musste der Patient leider die Therapie komplett beenen.
9. Oktober 2021 19:53 # 6
Registriert seit: 30.07.2001
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 110

Da gibt es doch immer noch die Möglichkeit, dass die Taxi-Kosten vom Wohnort zur Praxis (und zurück) von der KK übernommen werden.
Wenn ein sog. Härtefall vorliegt, gibt es andere Regelungen.
Gesetzt den Fall, er hat ,aG' im Ausweis vom Versorgungsamt stehen: dann gibt's nen Anspruch auf ein jährl. Kontingent von Taxi-Gutscheinen, unabhängig von den ganzen KK-Regelungen. Zumindest in Ba-Wü.
Und: falls ,alle Stricke reißen', sollten ihm doch die Fahrtkosten es wert sein.
3~°
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