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Anerkennung der Ergo-Ausbildung für eine Anstellung als Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung

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23. Oktober 2021 12:47 # 1
Registriert seit: 23.10.2021
Beiträge: 2

Geändert am 23.10.2021 13:51:00
Hallo Folks,

ich arbeite seit nun gut 10 Monaten als FAB in einer WfbM im Kreis Recklinghausen. Nun tut sich der LWL und ein Stück weit auch mein Arbeitgeber schwer meine Ausbildung zum ErgoTherapeuten aus dem Jahr 89 entsprechend anzuerkennen.
Wie genau ist da heute die Rechtslage? Damals gab es ja sogar ein Pflichtpraktikum im Bereich Arbeitstherapie!!

Wäre für Tipps/Erfahrungen/Meinungen dankbar. Möcht ungern mit 52 Jahren nochmal zur "Schule"..

Lieben Gruß aus Münster

Ilja
25. Oktober 2021 00:05 # 2
Registriert seit: 31.05.2021
Beiträge: 8

Hallo Ilja,
ich fange am 1.11 in einer WfbM an zu arbeiten und ich muss die FAB-Weiterbildung nicht machen, da ich bereits die Ausbildung zur Ergotherapeutin absolviert habe.
In meiner Einrichtung müssen Ergotherapeuten und Heilerziehungspfleger diese nicht mehr machen, der Rest startet nach 2 Jahren im Betrieb mit der Weiterbildung.

Dass kann allerdings von Werkstatt zu Werkstatt unterschiedlich sein, sehe aber den Sinn dahinter nicht so recht

3. November 2021 13:32 # 3
Registriert seit: 23.10.2021
Beiträge: 2

In welcher WfbM fängst Du an, welcher Träger?

LG

Ilja
6. November 2021 20:55 # 4
Registriert seit: 31.05.2021
Beiträge: 8

Die WfbM gehört zum paritätischen Wohlfahrtsverband und liegt im Südwesten von Deutschland.
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