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Diskussionsforum

Impf/ Testnachweis bei Patienten

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24. November 2021 09:10 # 1
Registriert seit: 15.01.2018
Beiträge: 4

Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,

Aufgrund der aktuellen Situation bin ich etwas verwirrt. Müssen wir als Heilmittelpraxis einen Impf/ bzw Testnachweis verlangen von unseren Patienten?
Ich hoffe es kann mir einer helfen.

Liebe Grüße aus Hessen
Yaser
24. November 2021 09:25 # 2
Registriert seit: 19.06.2012
Beiträge: 21

Hallo Yaser,
bisher ist die Ergotherapie in deinem Bundesland noch für Klienten von der Testpflicht ausgenommen.
Du kannst dich auf den Coronaseiten deines Bundeslandes informieren, oder beim DVE auf den Infoseiten.
Liebe Grüße Brigitte
24. November 2021 09:35 # 3
Registriert seit: 15.01.2018
Beiträge: 4

Super, vielen Dank für die Info.
25. November 2021 12:25 # 4
Registriert seit: 20.07.2005
Beiträge: 52

Heute 25.11.21 gibt es zumindest auch in NRW vorerst wieder Entspannung. Sowohl das tägliche Testen von geimpften/ geboosterten Mitarbeitern ist vorerst vom Tisch (2x/ Woche muss aber! und Ungeimpfte täglich), als auch die Testpflicht für Begleitpersonen von Klienten. Die Klienten selbst müssen für die medizinisch notwendige Behandlung gar nichts erfüllen hier in NRW (also auch nicht 3G).
Auch die Dokumentationspflicht/ Meldepflicht wird vorläufig ausgesetzt.
www.gmkonline.de/Beschluesse.html

25. November 2021 13:18 # 5
Registriert seit: 31.01.2005
Bundesland: Hamburg
Beiträge: 5

wir sind hier auch gerade in hamburg am überlegen, wie das hier ist.
wir müssen jetzt tests verlangen, aber was ist, wenn sich die patienten den test nicht leisten können oder ihn nicht machen wollen?
dürfen wir trotzdem behandeln? wir müssen das jetzt alles dokumentieren, aber wir finden nirgends, ob wir die patienten behandeln dürfen :(
weiß da jmd etwas?

danke euch schonmal
25. November 2021 18:11 # 6
Registriert seit: 10.03.2006
Beiträge: 22

Moin, wir haben heute morgen das Gesundheitsamt in Flensburg angerufen, die tagen morgen noch mal zu dem Thema. Wir sollen unsere Fragen formulieren und per Mail schicken.
Wäre schön, wenn noch mehr Praxen in SH mit den örtlichen Gesundheitsämtern sprechen, dann bekommen wir eher Ideen und einen Überblick.
Würde zb die Luca-App was vereinfachen?
Ich hoffe ja noch, dass das irgendwie an uns vorbeigeht! 😣 Melde mich, wenn wir was wissen
Mit Gruß aus Flensburg
26. November 2021 08:42 # 7
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1247

Begleitpersonen galten nicht als Besucher.
"n einem Punkt herrscht inzwischen Klarheit: Eltern, die ihren Nachwuchs in Kinder- und Jugendarztpraxen begleiten, benötigen keinen Corona-Testnachweis. Gleiches gilt für Betreuer von erwachsenen Patientinnen und Patienten. Das hat das NRW- Gesundheitsministerium klargestellt."
DieTtestpflicht galt meiner Meinung nach für Arztpraxen und Kliniken.
https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/corona-tests-aerzte-praxen-100.html

Schönes Wochenende
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
26. November 2021 13:40 # 8
Registriert seit: 10.03.2006
Beiträge: 22

Moin, wir haben jetzt die Nachricht vom Gesundheitsamt Flensburg bekommen, dass begleitende Personen in der Praxis als Besucher gelten und die 3G-Regel gilt.
Betreffs der Meldungen an das Gesundheitsamt wird dieses sich noch mal melden.
Ich werde das Schreiben an den DVE senden.
😖
26. November 2021 14:38 # 9
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 301

Zitat / AstridL hat geschrieben:
Moin, wir haben jetzt die Nachricht vom Gesundheitsamt Flensburg bekommen, dass begleitende Personen in der Praxis als Besucher gelten und die 3G-Regel gilt.
Betreffs der Meldungen an das Gesundheitsamt wird dieses sich noch mal melden.
Ich werde das Schreiben an den DVE senden.
😖


siehe Beitrag weiter oben von JuJu78
www.gmkonline.de/Beschluesse.html
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
27. November 2021 07:37 # 10
Registriert seit: 10.03.2006
Beiträge: 22

Es ging nicht um die Testpflicht bei den Therapeuten, das haben wir geregelt, rechnen auch mit der KV ab, sondern um die Begleitpersonen. Dazu hat der DVE jetzt ja aber schnell reagiert und einen Newsletter geschickt.
Also werden wir uns jetzt auf Diskussionen einstellen und 3G abprüfen müssen, wenn die Gäste, wie sie es denn nun wohl doch sind, im Wartezimmer bleiben, bzw reinkommen.
Aber wir haben uns schon ein Procedere überlegt und unsere Eltern zeigen Verständnis, wobei es immer welche geben wird, die nun erst einmal nicht mehr kommen werden.
27. November 2021 13:01 # 11
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 279

Laut DVE sind Eltern als erweiterter Klient zu interpretieren und sind damit dem Klienten gleichgestellt: keine 3-G-Regel. Andere Begleitpersonen sollen außerhalb der Praxis warten. Also kein weiterer Aufwand nötig.

Schönes WE

xxu
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