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Diskussionsforum

Nachweis Begleitperson

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25. November 2021 14:37 # 1
Registriert seit: 12.01.2003
Beiträge: 579

Wie sieht es bei Begleitpersonen aus? KInd kommt mit Vater oder Mutter in die Praxis, muss dann Vater oder Mutter einen Nachweis haben. Kind braucht es nicht da behandelte Personen nicht als Besucher gelten. Das ist ein wirrwarr, vielleicht hat ja jemand diesbezüglich eine Info

Nach § 28b IfSG (2), Zitate aus dem Gesetz:
(2) Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in den folgenden Einrichtungen und Unternehmen dürfen diese nur betreten, wenn sie getestete Personen (…) sind und einen Testnachweis mit sich führen:
1.
Einrichtungen und Unternehmen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 mit der Maßgabe, dass Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen auch dann umfasst sind, wenn dort keine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt...

flying19
25. November 2021 15:29 # 2
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Beiträge: 85

ich würde spontan sagen, dass Begleitpersonen unter Besucher fallen und damit auch der Testpflicht unterliegen
25. November 2021 15:59 # 3
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Beiträge: 579

So würde ich es auch verstehen, es sei denn geimpft oder genesen!
flying19
26. November 2021 08:43 # 4
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1247

In einem Punkt herrscht inzwischen Klarheit: Eltern, die ihren Nachwuchs in Kinder- und Jugendarztpraxen begleiten, benötigen keinen Corona-Testnachweis. Gleiches gilt für Betreuer von erwachsenen Patientinnen und Patienten. Das hat das NRW- Gesundheitsministerium klargestellt.
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
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