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Zuzahlung über den Jahreswechsel (neue Preise)

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26. Januar 2022 07:14 # 1
Registriert seit: 27.10.2002
Beiträge: 123

Wie läuft das aktuell mit der Zuzahlung für Klienten, deren Behandlung im letzten Jahr begonnen hat und in diesem Jahr endet? Wird für die Behandlungseinheiten im letzten Jahr die alte Zuzahlung gerechnet und für die im neuen Jahr die neue? Was ist mit Klienten, die schon im letzten Jahr zu Beginn bezahlt hatten? Muss da nachberechnet werden?
26. Januar 2022 08:46 # 2
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 236

Zitat / munirah hat geschrieben:
Wie läuft das aktuell mit der Zuzahlung für Klienten, deren Behandlung im letzten Jahr begonnen hat und in diesem Jahr endet? Wird für die Behandlungseinheiten im letzten Jahr die alte Zuzahlung gerechnet und für die im neuen Jahr die neue? Was ist mit Klienten, die schon im letzten Jahr zu Beginn bezahlt hatten? Muss da nachberechnet werden?
Ja genau so.
26. Januar 2022 10:24 # 3
Registriert seit: 15.03.2006
Beiträge: 102

ja ...das würde mich auch interessieren, und im neuen Rahmenvertrag steht das die Zuzahlung mit der ersten Behandlung erfolgen muss. Ist das schon immer so ?
26. Januar 2022 20:41 # 4
Registriert seit: 27.10.2002
Beiträge: 123

Zitat / kroby hat geschrieben:
ja ...das würde mich auch interessieren, und im neuen Rahmenvertrag steht das die Zuzahlung mit der ersten Behandlung erfolgen muss. Ist das schon immer so ?


Fragen hierzu beantwortet der Fragen-Antwort-katalog von GKV-Spitzenverband und Berufsverbänden ganz gut
5. Februar 2022 13:23 # 5
Registriert seit: 30.07.2001
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 110

Dazu ein Zitat aus einschlägiger Quelle:

[...] Gemäß Patientenrechtegesetz § 630 c
Absatz 3 BGB sind Behandelnde in jedem
Fall verpflichtet, jede/n Patient*in vor
Behandlungsbeginn schriftlich über die auf
sie oder ihn zukommenden Kosten zu
informieren. Insofern kann auch direkt die
Zuzahlungsrechnung ausgestellt werden.

Es ist jedoch zulässig, die
Zuzahlungsrechnung erst später zu stellen.
Das hat lediglich den Nachteil, dass der
Mahnlauf möglicherweise noch nicht
abgeschlossen ist, wenn die Verordnung mit
der Kasse abgerechnet wird.

Eine nachträgliche Berechnung des Zuzahlungsbetrages an die Krankenkasse ist
im Rahmen des Korrekturverfahrens mit
dem Verarbeitungskennzeichen 03 =
Zuzahlungsnachforderung möglich, sofern
die oder der Patient*in nicht zahlt [...]
3~°
5. Februar 2022 19:46 # 6
Registriert seit: 27.10.2002
Beiträge: 123

Zitat / Micha hat geschrieben:
Dazu ein Zitat aus einschlägiger Quelle:

[...] Gemäß Patientenrechtegesetz § 630 c
Absatz 3 BGB sind Behandelnde in jedem
Fall verpflichtet, jede/n Patient*in vor
Behandlungsbeginn schriftlich über die auf
sie oder ihn zukommenden Kosten zu
informieren. Insofern kann auch direkt die
Zuzahlungsrechnung ausgestellt werden.

Es ist jedoch zulässig, die
Zuzahlungsrechnung erst später zu stellen.
Das hat lediglich den Nachteil, dass der
Mahnlauf möglicherweise noch nicht
abgeschlossen ist, wenn die Verordnung mit
der Kasse abgerechnet wird.

Eine nachträgliche Berechnung des Zuzahlungsbetrages an die Krankenkasse ist
im Rahmen des Korrekturverfahrens mit
dem Verarbeitungskennzeichen 03 =
Zuzahlungsnachforderung möglich, sofern
die oder der Patient*in nicht zahlt [...]


So hatte ich es bisher auch gehandhabt. Und dann kam die Preiserhöhung, nachdem ich die Klienten letztes Jahr informiert hatte bzw. schon kassiert hatte. Muss ich da nun nachfordern?
6. Februar 2022 00:26 # 7
Registriert seit: 30.07.2001
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 110

Du könntest auch dem Klient den - wohl marginalen - Differenzbetrag aus Kulanz erlassen.
3~°
6. Februar 2022 14:41 # 8
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 295

Zitat / Micha hat geschrieben:
Du könntest auch dem Klient den - wohl marginalen - Differenzbetrag aus Kulanz erlassen.

Warum sollte man dies tun? Die meißten Praxisinhaber regen sich über die zu geringe Erhöhung durch das Schiedgerichtsurteil auf und schenken den Patienten und somit auch der GKV einen Teil Ihrer Einnahmen? ::confused::
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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