Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Dies und das >> Vergütungen für Ergotherapie 2022

Diskussionsforum

Vergütungen für Ergotherapie 2022

Optionen:
5. Februar 2022 23:17 # 1
Registriert seit: 01.11.2003
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 14

Sehr geehrte Damen und Herren,

in diesem Jahr 2022 wurde zunächst die Vergütungsliste um 11,7 % für die Ergotherapeutischen Behandlungen drastisch angezogen. Zunächst befristet bis 30.09.2022.
Weitere Verhandlungen stehen ja zum Herbst an mit den Berufsverbänden und Krankenkassen. Da auch die Kosten angestellter Therapeuten aufgrund der Corona-Pandemie gestiegen ist, hätte ich gerne gewußt mit welcher Anpassung die Ergotherapeuten zu rechnen haben, oder wieviel Prozent man dann auch an die Therapeuten weitergibt.
Letztendlich muss die Anpassung schon erfolgen, aufgrund der eigenen massiven Preissteigerungen im privaten Haushalten.
6. Februar 2022 00:35 # 2
Registriert seit: 30.07.2001
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 112

Geändert am 06.02.2022 00:45:00
Die Lebenshaltungskosten haben auch ohne Covid-19-Problematik kräftig angezogen, von den Mietpreisen v.a. in Ballungsräumen ganz zu schweigen, Die Heiz- und Stromkosten schlagen auch negativ zu Buche.

Aber da es keine Verpflichtung gibt, diese (oder irgendwelche andere) Vergütungs-Erhöhungen an die Angestellten weiterzugeben, ist das Verhandlungssache - ob und wenn - wieviel.
3~°
6. Februar 2022 15:01 # 3
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 302

Zitat / Ergo2003 hat geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in diesem Jahr 2022 wurde zunächst die Vergütungsliste um 11,7 % für die Ergotherapeutischen Behandlungen drastisch angezogen. Zunächst befristet bis 30.09.2022.
Weitere Verhandlungen stehen ja zum Herbst an mit den Berufsverbänden und Krankenkassen. Da auch die Kosten angestellter Therapeuten aufgrund der Corona-Pandemie gestiegen ist, hätte ich gerne gewußt mit welcher Anpassung die Ergotherapeuten zu rechnen haben, oder wieviel Prozent man dann auch an die Therapeuten weitergibt.
Letztendlich muss die Anpassung schon erfolgen, aufgrund der eigenen massiven Preissteigerungen im privaten Haushalten.

Da fehlt aber noch ein Teil der Wahrheit und es nichts "zunächst befristet". Ab dem 01. Oktober reduziert sich die 11,7% Erhöhung auf die tatsächliche Erhöhung von 5,8%. Die Verdopplung erfolgte, weil die eigentliche Erhöhung schon im Jahr davor erfolgen sollte und sich durch den Verhandlungsabbruch und das dadurch angerufene Schiedsverfahren verzögert hat. Die Hälfte der 11.7% sind somit eine Entschädigung und keine Vergütungserhöhung. Diese haben viele Praxisinhaber auch schon über die Coronaprämie ganz oder teilweise an ihre Mitarbeiter weitergegeben.

Die Preisliste mit den 11,7% Honorarsteigerung gilt vom 01.01.2022 bis zum 30.09.2022, danach reduziert/halbiert sich das Honorar auf 5,8% und gilt vom 01.10.2022 bis zum 31.12.2022 bzw. bis neue Preise zwischen den Ergotherapieverbänden und der GKV vereinbart wurden, oder das Schiedsgericht erneut entscheiden muss.
Wieviel von den Honorarsteigerungen an die Therapeuten weitergegeben werden kann, das entscheidet die betriebswirtschaftliche Auswertung eines jeden Unternehmers. Einige Unternemer haben mehr oder weniger hoch gepokert und vorab schon erhöht, andere haben abgewartet bis die endgültigen Zahlen auf dem Tisch lagen. Eine pauschale Antwort zur Gehaltsanpassung gibt es somit nicht, da nicht jedes Unternehmen die gleiche Kostenstruktur aufweist.

Fazit: Es bleibt dir nur eines übrig, rede als Angestellter mit deinem Arbeitgeber über eine Gehaltserhöhung, oder als Arbeitgeber rede mit deinem Steuerberater wenn du selbst keine Ahnung von deinen eigenen betriebswirtschaftlichen Zahlen hast, wie hoch eine Lohnerhöhung maximal für deine Mitarbeiter ausfallen kann ohne dein Unternehmen zu gefährden.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
25. Februar 2023 17:05 # 4
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1247

Gespannt warte ich darauf, ob und was für ein Ergebnisder Schiedsspruch am Montag bringt.

Schönes Wochenende
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
27. Februar 2023 18:40 # 5
Registriert seit: 05.10.2011
Bundesland: Hamburg
Beiträge: 720

Hallo!

Ist schon was durchgesickert?

Top or flop, that is the question!
ergoSystemisch - Systemisches Arbeiten in der Ergotherapie

Informationen gibt es hier: https://www.ergoSystemisch.de
27. Februar 2023 19:14 # 6
Registriert seit: 26.04.2004
Beiträge: 32

Geändert am 27.02.2023 20:07:00
Ich sitze auch schon auf heißen Kohlen!!
Mein Tipp ist eine Erhöhung von 5,85%. Da freuen wir uns und rechnen die Preise von 01-09/2022 wieder ab, frühestens jedoch ab Juli 2023. ::angry::
28. Februar 2023 10:26 # 7
Registriert seit: 26.04.2004
Beiträge: 32

Geändert am 28.02.2023 10:28:00
Info vom DVE:
Die Vergütungen werden linear über alle Positionen um 9,48% erhöht. Bei den Hausbesuchspauschalen wird die Erhöhung auf 18,96 % verdoppelt. Die neue Vergütungsliste hat eine Laufzeit vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024 und die neuen Preise können für alle Behandlungen (Therapietermine) ab dem 01.04.2023 abgerechnet werden – die sogenannte Splitting-Regel.


3,63% mehr als ich gestern vermutete.::biggrin::
1. März 2023 06:53 # 8
Registriert seit: 24.08.2007
Beiträge: 194

Hallo,

weiß jm. schon, ob wir für den Zeitraum vom 1.1. - 31.3.2023 eine Ausgleichszahlung bekommen oder eine zeitlang höhere Preise als Ausgleich abrechnen dürfen?
Beim DVE konnte ich darüber noch nichts lesen.

Gruß,

Karlie
1. März 2023 10:09 # 9
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 302

Zitat / Karlie hat geschrieben:
Hallo,

weiß jm. schon, ob wir für den Zeitraum vom 1.1. - 31.3.2023 eine Ausgleichszahlung bekommen oder eine zeitlang höhere Preise als Ausgleich abrechnen dürfen?
Beim DVE konnte ich darüber noch nichts lesen.

Gruß,

Karlie
Da das Schiedsgericht 3 Monate Zeit für die Verhandlungen und die Entscheidung hatte, und diese innerhalb dieses Zeitfensters erfolgt sind, wird es wohl keine zusätzlichen Zahlungen geben.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
1. März 2023 18:52 # 10
Registriert seit: 24.08.2007
Beiträge: 194

Zitat / onkel tom hat geschrieben:
Zitat / Karlie hat geschrieben:
Hallo,

weiß jm. schon, ob wir für den Zeitraum vom 1.1. - 31.3.2023 eine Ausgleichszahlung bekommen oder eine zeitlang höhere Preise als Ausgleich abrechnen dürfen?
Beim DVE konnte ich darüber noch nichts lesen.

Gruß,

Karlie
Da das Schiedsgericht 3 Monate Zeit für die Verhandlungen und die Entscheidung hatte, und diese innerhalb dieses Zeitfensters erfolgt sind, wird es wohl keine zusätzlichen Zahlungen geben.


DANKE
Optionen:

nach oben scrollen