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Diskussionsforum

Meldeverpflichtung 15.03.22

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12. Februar 2022 13:15 # 1
Registriert seit: 28.10.2014
Beiträge: 1

Moin zusammen,
Praxisinhaber/innen sind ja verpflichtet zum 15.03 ihre nicht geimpften Mitarbeiter/innen beim Gesundheitsamt zu melden.
Welche Regel besteht denn in Bezug auf die Meldung für Praxisinhaber/innen selbst?
Müssen diese sich selbst anzeigen?
Wenn ja, wo kann diese Maßnahme nachgelesen werden?
Ich habe dazu bisher nichts gefunden und hoffe auf diesem Weg eine konkrete Antwort zu bekommen.
Falls Fragen dazu aufkommen, ich bin dreifach geimpft.
Vielen Dank schon mal im voraus.
Achim

12. Februar 2022 13:25 # 2
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 259

Geändert am 12.02.2022 20:37:00
Es müssen alle ungeimpfte Angestellte/im Unternehmen tätigen ungeimpfte Personen gemeldet werden. Das schließt auch Praxisinhaber ect. ein. Macht sonst irgendwie keinen Sinn. Die Idee, sich als ungeimpfter deswegen als Freier Mitarbeiter oder mit einer eigenen Praxis selbständig zu machen, ist somit vom Tisch, funktioniert nicht.

bei Facebook gibt es einen Beitrag von einem Physioverband dazu:
Link https://youtu.be/aN7FTr_1IrI
Link https://fb.watch/b7NdpWSWlx/
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
24. Februar 2022 12:48 # 3
Registriert seit: 17.10.2013
Beiträge: 5

Hilfen hierfür finden Sie auf folgenden Homepages:
https://www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheits-und-pflegeberufe-impfen/einrichtungsbezogene-impfpflicht/
https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html?nn=169730&cms_pos=3
Mari
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