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Ungeimpft als freier Mitarbeiter

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22. Februar 2022 10:26 # 1
Registriert seit: 07.04.2008
Beiträge: 56

Hallo zusammen,

Wer von Euch kann mir sagen wie die Meldepflicht bei einem ungeimpften freien Mitarbeiter zum 15.3.22 gehandhabt werden muß?
Die Praxis muß den freien Mitarbeiter auf jeden Fall beim Gesundheitsamt melden - so viel ist klar.
Aber muß sich der freie Mitarbeiter selber auch beim Gesundheitsamt melden? Gilt er rechtlich als soloselbständig und müßte er mit einem Bußgeld rechnen wenn er sich nicht selber meldet?

Vielen Dank für Eure Beiträge!
22. Februar 2022 11:57 # 2
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 301

Da der Freie Mitarbeiter als selbständiger Unternehmer, analog wie ein Praxisinhaber - nur ohne Kassenzulassung, handelt, so muss er selbst seiner Meldepflicht nachkommen. Er betreibt halt rein rechtlich eine reine Privatpraxis.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
24. Februar 2022 09:19 # 3
Registriert seit: 07.04.2008
Beiträge: 56

Hallo Onkel Tom,
Vielen Dank für Deine Antwort.
Kannst Du mir bitte die entsprechende Quelle nennen wo ich das nachlesen kann?
Fakt ist ja, dass die Praxen ihre freien Mitarbeiter melden müssen. Daher erscheint es mir nicht ganz plausibel, dass es doppelt gemeldet werden soll... 🤔
24. Februar 2022 12:23 # 4
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 301

Zitat / Chris08 hat geschrieben:
Hallo Onkel Tom,
Vielen Dank für Deine Antwort.
Kannst Du mir bitte die entsprechende Quelle nennen wo ich das nachlesen kann?
Fakt ist ja, dass die Praxen ihre freien Mitarbeiter melden müssen. Daher erscheint es mir nicht ganz plausibel, dass es doppelt gemeldet werden soll... 🤔
Der Freie Mitarbeiter ist Selbständig, er hat ein eigenes Unternehmen. Hierfür muss er also eigenständig sich und seine Angestellten melden, falls diese nicht geimpft sind. Da gibt und benötigt es keine zusätzlichen Gesetze. Die aktuellen Gesätze, die auf alle Praxisinhaber zutreffen, treffen auch auf ihn zu.

Die blauäugige "Lösung", >Ich lass mich nicht impfen und mach mich als Freier Mitarbeiter oder mit einer eigenen Praxis (egal ob GKV oder PKV) selbständig um einem Berufs-/Arbeitsverbot zu entgehen.<, funktioniert nicht.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
24. Februar 2022 14:02 # 5
Registriert seit: 07.04.2008
Beiträge: 56

Ganz klar wird der freie Mitarbeiter gemeldet - das war nicht das Thema.
Es geht nur darum wer welche Meldung zu machen hat und in welcher Form um nicht Gefahr zu laufen, dass es Bußgeldverfahren gibt.
24. Februar 2022 19:14 # 6
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 301

Zitat / Chris08 hat geschrieben:
Ganz klar wird der freie Mitarbeiter gemeldet - das war nicht das Thema.
Es geht nur darum wer welche Meldung zu machen hat und in welcher Form um nicht Gefahr zu laufen, dass es Bußgeldverfahren gibt.
Jeder hat alle seine ungeimpften Mitarbeiter und Kooperationspartner, die in und für seinem Unternehmen tätig sind, zu melden. In diesem Fall gehen halt zwei Meldungen an das Gesundheitsamt. Ist der Freie Mitarbeiter noch für andere Unternehmen tätig, dann gehen auch von dort die Meldungen an das Gesundheitsamt. Jeder ist für seinen Bereich und sein Unternehmen zuständig. Vielleicht darf der Freie Mitarbeiter seine Tätigkeit weiterhin ausführen und z.B. Kurse anbieten, jedoch nicht mehr als Therapeut für dein Unternehmen arbeiten. Das wären zwei verschiedene Entscheidungen, die hier die Tätigkeit einer Person in zwei verschiedenen Unternehmen betreffen.
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