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Ist der morgendliche Corona-Test Arbeitszeit?

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24. Februar 2022 18:33 # 1
Registriert seit: 22.02.2022
Beiträge: 2

Ich bin angestellte Ergotherapeutin in einer Ergotherapiepraxis in BW. Die ergotherapeutische Betreuung in Einrichtungen der Senioren- und Behindertenbetreuung erfolgt überwiegend von externen ErgotherapeutInnen auf Verpordnungsbasis.

Bei der Arbeit in einem Seniorenzentrum wird von der Heimleitung von den von außen kommenden Ergotherapeuten ein täglicher Corona-Schnelltest gefordert, der möglichst schon vor dem Heimbesuch erbracht und dokumentiert werden soll.

Mein Chef stellt die Tests zur Verfügung und erwartet, dass ich diesen Test jeden Morgen zu Hause vor Dienstbeginn durchführe. Er ist der Ansicht, dass dieser Test meine Privatsache sei und von daher nicht auf die Arbeitszeit angerechnet wird, obwohl ohne Test eine Tätigkeit in den Heimen nicht möglich ist.

Ist das so rechtlich korrekt?
Welche Erfahrungen habt Ihr?
24. Februar 2022 19:05 # 2
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 236

Zitat / SB333 hat geschrieben:
obwohl ohne Test eine Tätigkeit in den Heimen nicht möglich ist.

Machst du den Test privat oder für die Arbeit?

Testzeit ist Arbeitszeit.
26. Februar 2022 00:06 # 3
Registriert seit: 14.11.2013
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1

Hallo

Bei mir in der Praxis wurde gesagt, wir sollen den Test morgens vor der Arbeit machen. Finde ich nicht in Ordnung, brauche diesen auch für keine Einrichtung. Ich habe mich schon etliche male selbst getestet und mache das nun zwischendurch in einer Pause oder einer freien Behandlungseinheit wenn z.B. ein Patient abgesagt hat.

Aktuell sieht es bei uns in NRW so aus, dass wir uns 2x verpflichtend selbst testen müssen, auch die geimpften im Gesundheitsbereich. Bin ich da noch auf aktuellem Stand ?

Es sind natürlich zwischendurch immer mal wieder Fälle bei den Patienten sowie im Bekanntenkreis aufgetreten, jedoch schlugen die Schnelltests da leider auch nicht an oder zu spät.
27. Februar 2022 11:03 # 4
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 295

@kiten
Gibt es irgendeinen Grund warum man als Arbeitnehmer auf die 15 min Arbeitszeit/Überstunden bestehen muss? Schränkt dich diese Regelung so sehr in deiner Freizeit ein, dass du dich deswegen mit deinen Vorgesetzten anlegen willst? Bist du gegenüber deinem Arbeitgeber auch so kleinlich, wenn es um die Ansprüche des Arbeitgebers dir gegenüber geht? Vielleicht ist eine Geben und Nehmen in solch einer "Extremsituation" wie Corona angebracht um auch gute Arbeitsplätze zu erhalten.
Es macht schon Sinn sich vorab zu Hause zu testen um im Fall eines positiven Testergebnisses so wenig wie möglich Kontaktpersonen in der Praxis zu haben. Ist irgendwie logisch, oder willst du lieber den kompletten Praxisbetrieb lahm legen, nur um die Testzeit als Arbeitszeit bezahlt zu bekommen? Ist jedoch nur meine Meinung dazu.
Vollständig geimpfte Mitarbeiter dürfen sich auch zu Hause testen. Ungeimpfte Mitarbeiter müssen sich entweder durch geschultes Personal 2x/Woche in der Praxis testenlassen oder/und die restlichen Tage in einem offiziellen Testzentrum.

Auf der Internetseite von haufe.de findest du meißt die benötigten rechtssicheren Antworten. Meißt ist es jedoch so, dass Recht haben und Recht bekommen letztendlich nicht immer gut miteinander auskommen. Solch ein "kleiner Konflikt" kann oft der Anfang vom Ende sein, und manchmal steckt auch noch etwas anderes unausgesprochenes dahinter/ist die Testgeschichte nur ein Aufhänger für noch viel mehr Unzufriedenheit im Unternehmen. Überlege dir also genau was du eigentlich willst und ob es sich lohnt hier für sein vermeintliches Recht zu kämpfen oder ob man damit anfängt mehr kaputt zu machen und letztendlich gefrustet seinen Arbeitgeber wechselt. Miteinander reden und Kompromisse eingehen ist nicht immer die schlechteste Wahl.

Link https://www.haufe.de/arbeitsschutz/sicherheit/das-sollten-arbeitgeber-und-arbeitnehmer-wissen-corona-tests_96_540168.html
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
27. Februar 2022 11:59 # 5
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 236

Ich finde es sollte offen kommuniziert werden. Rechtlich ist es Arbeitszeit, Wirtschaftlich ist es für einen Praxeninhaber schwierig (zumal andere Coronaschwierigkeiten dazu kommen)

Handelt es sich um einen einfach Schnelltest den ich zuhause machen kann, dann ist es für mich auch einfacher und praktischer diesen Zuhause zu machen. Während der Wartezeit frühstücke ich und die Zeit die ich für den Abstrich brauche kann ich wirklich vernachlässigen.

Anderst sehe ich die Situation wenn ich zu einem Testzentrum fahren muss weil ich einen schriftlichen Bescheid für ein Heim brauche, dann kommt neben der Fahrtzeit zum Testzentrum, die Wartezeit dort und ggf Wartezeit auf das Ergebnis.
Ähnliches auch wenn der Test im Heim selbst gemacht werden muss. Anmelden, warten bis jemand den Abstrich machen kann, warten bis das Ergebnis da ist und warten bis jemand das Ergebnis übermittelt. Zeit die mir nicht zur Verfügung steht und die ich auch nur begrenzt für Praxistätigkeiten nutzen kann.
In solchen Konstellationen kommen sehr schnell mindestens 30 Minuten zusammen, ich habe auch schon 60 gebraucht.
Dann sollte man offen reden und überlegen ob diese Zeit Arbeitszeit ist oder man unter gegebenen Umständen dieses Heim nicht mehr betreuen kann oder es eine andere Lösung gibt (geschaffen werden muss).
27. Februar 2022 13:23 # 6
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 278

Zitat / SB333 hat geschrieben:
Bei der Arbeit in einem Seniorenzentrum wird von der Heimleitung von den von außen kommenden Ergotherapeuten ein täglicher Corona-Schnelltest gefordert, der möglichst schon vor dem Heimbesuch erbracht und dokumentiert werden soll.

Mein Chef stellt die Tests zur Verfügung und erwartet, dass ich diesen Test jeden Morgen zu Hause vor Dienstbeginn durchführe. Er ist der Ansicht, dass dieser Test meine Privatsache sei und von daher nicht auf die Arbeitszeit angerechnet wird, obwohl ohne Test eine Tätigkeit in den Heimen nicht möglich ist.


Da scheint mir doch einiges durcheinander geworfen zu werden. Das Heim fordert einen Test, der vor dem Heimbesuch erbracht und dokumentiert werden soll. Das kannst du nicht selbst vor der Arbeit tun, weil du dir nicht selbst ein negatives Testergebnis bescheinigen darfst. ::confused::Vielleicht ist das aber auch in BW möglich, wir sind in NRW, dort gilt das Vieraugenprinzip. Also handhaben wir es so, dass der Test am Nachmittag in der Praxis durchgeführt und von einer zweiten Person überprüft und dokumentiert wird. Am nächsten Morgen kann dann im Heim schon ein Testergebnis vorgelegt werden, weil es ja 24 Stunden gültig ist. Der Test wird in der Arbeitszeit durchgeführt, der Abstrich dauert drei Minuten. Es ist ja auch nicht nötig, dass du daneben sitzt, während die Uhr läuft, du kannst in der Zeit andere Dinge erledigen, also ist es effektive Arbeitszeit.

Machst du einen Test VOR der Arbeit zu Hause, hast du drei Minuten Arbeitszeit aufgewendet, in der restlichen Zeit kannst du tun, was du möchtest. Ich sehe es genau so, wie meine Kollegen und hoffe, dass du diese drei Minuten nicht als "Überstunden" abrechnest. Dann kannst du den Test aber auch nicht für die Arbeit im Pflegeheim verwenden, da es kein dokumentierter Test ist. ::sad::
27. Februar 2022 14:08 # 7
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Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1243

Bei uns kein Problem, da wir selbst Testzentrum sind.
Ansonsten ließe es sich durch ein Gespräch klären.

Gutgehn
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
28. Februar 2022 17:56 # 8
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Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 110

Geändert am 28.02.2022 17:56:00
Die mir bekannten Altenpflege-Heime (in BW) akzeptieren KEINE sog. ,Selbst-Tests'.
Der Zutritt ist NUR mit aktuellem, negativ befundeten Testergebnis (schriftlich bestätigt) von einer offiziell anerkannten Test-Stelle möglich.
Im Übrigen gilt auch die vom AN aufgewendete Zeit für eine Covid-19-Impfung bzw. Boosterung als AZ.
3~°
28. Februar 2022 18:38 # 9
Registriert seit: 29.09.2007
Beiträge: 785



... so wie es aussieht , interessieren die Antworten SB333 schon längst nicht mehr...
11. März 2022 20:51 # 10
Registriert seit: 21.11.2014
Beiträge: 99

Auch wenn das vermutlich nicht mehr vom TE gelesen wird...
Was genau schränkt dich in deinem morgendlichen Ablauf ein, zu Hause eben für ein paar Sekunden das Stäbchen in die Nase zu schieben und dann den Test 15 Minuten liegen zu lassen?
Also sowas wäre für mich keine Arbeitszeit.
Da ich ebenfalls im Heim bin, muss ich auch einen Test vom Testzentrum vorlegen.
Der erste Satz meines AG's war "Das ist natürlich Arbeitszeit wenn Sie dort warten"
Glücklicherweise kann ich die 15 Minuten die ich auf den Test warte mit einer Gassi-Pause für den Hund überbrücken, der mich bei der Therapie begleitet, also ist die Hälfte der Zeit (Fahrt zum Testzentrum und anschließend zum HB) für mich Arbeitszeit/ Wegzeit und die andere Hälfte Pause.
Den 2. Test in der Woche mache ich in der Praxis mit ausreichend Zeit vor dem 1. Patienten, so dass der sich den Weg in die Praxis sparen kann, sollte er mal positiv ausfallen. (Ebenfalls Arbeitszeit, man hat ja immer was zu erledigen)

Also würde ein Schnelltest von zu Hause für's Heim reichen, würd ich mich freuen.
"Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können!"
- Abraham Lincoln -
31. März 2022 16:36 # 11
Registriert seit: 08.05.2003
Beiträge: 10

Die Testzeit ist keine Arbeitszeit! Der Chef kann kulant sein und es im Dienst durchführen lassen, aber er muss es nicht!
31. März 2022 19:55 # 12
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 295

Ab dem 01.04.2022, und dies ist kein Aprilscherz, gibt es keine verpflichtenden Tests mehr. Der Arbeitgeber ist ab morgen nur noch verpflichtet seinen Arbeitnehmern einen Test pro Woche zur Verfügung zu stellen, den ein vollständig geimpfter Arbeitnehmer jedoch nicht mehr durchführen muss. Alle unvollständigt oder ungeimpften Arbeitnehmer müssen weiterhin einen tagesaktuelen Test vorweisen. Diese Tests sind jedoch nicht Bestandteil der regulären Arbeitszeit.

Die Ausgangsfrage hat sich somit ab morgen erübrigt.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
1. April 2022 10:31 # 13
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 278

Zitat / onkel-tom hat geschrieben:
Die Ausgangsfrage hat sich somit ab morgen erübrigt.


Eben nicht, in Heimen gilt die Testpflicht weiterhin. Daher: Test vom Arbeitgeber bestätigen lassen am Vortag erspart das Testen am Morgen. Aufwand für den AG und AN: fünf Minuten. In der Wartezeit Berichte schreiben oder Blumen gießen. ::wink::

Zitat / Hillek hat geschrieben:
Die Testzeit ist keine Arbeitszeit! Der Chef kann kulant sein und es im Dienst durchführen lassen, aber er muss es nicht!

Falsch: wenn der Test für die Arbeit (s. o.: Heimbesuch) erforderlich ist, ist das definitiv Arbeitszeit.



27. Mai 2022 04:50 # 14
Registriert seit: 25.09.2019
Bundesland: Bayern
Beiträge: 20

Hallo,
ich bin Arbeitnehmerin in einer Praxis und betreue mehrere Bewohner in den verschiedensten Einrichtungen/Seniorenwohnheimen.
Die Häuser besitzen das Hausrecht und können den Zutritt verweigern OHNE OFFIZIELLEN UND TAGESAKTUELLEN NEGATIVEN SCHNELLTEST.

Also suche ich vor der Arbeit ein Testzentrum auf, das bereits ab 7 Uhr geöffnet hat - fahre zur Einrichtung und hoffe, das bis dahin mein Testergebnis da ist ....
Manchmal lässt es sich einrichten, dass ich es schaffe für den nächsten Tag einen 24 Stunden gültigen Nachweis am Vortag machen zu lasse.

Manchmal klappt das - manchmal nicht. Die Einrichtungen sichern sich gegenüber den Angehörigen und Bewohnern ab und nehmen es mit den 24 Stunden sehr genau.
Was ich auch begrüße, weil ich schließlich meine Klienten selbst auch nicht gefährden will.

Liebe Arbeitgeber, ihr seht es ist für den AN täglich ein logistischer und zeitlicher Aufwand, den wir im Dienste und zum Schutz unserer Klienten leisten.
Inzwischen ist es, Gott sei Dank, an den Testzentren nicht mehr sooo viel los und kommt relativ flott durch.
Ich fahre mit meinem eigenen PKW (vielleicht auch mal über ein Dienstfahrzeug nachdenken - erspart auch das leidige Thema um die mickrigen 30 Cent pro gefahrenen Kilometer) in meiner Freizeit.
Warum muss ich als AN auf die Kulanz und das Verständnis des Arbeitgebers hoffen und muss meinen wahrgenommen Ärger hinnehmen und darf dieses Thema nicht ansprechen?

Vielleicht mal dem AN einen steuerfreien Tankgutschein im Wert von 50,- Euro (oder andere steuerfreie Vergünstigungen - kennt der Steuerberater bestimmt) in die Hand drücken als Zeichen seiner Wertschätzung.
Dann fange ich auch nicht an über jede einzelne Minuten und verfahrene Kilometer zu feilschen. So ein AN will ich nicht sein und so ein Mensch schon gar nicht.
Mein AG zeigt z. B. KEINE EINSICHT mir in diesen und in anderen Fällen entgegenzukommen und Kulanz von mir einfordert.
Ich bin frustriert und fange selbst schon an, andere Dinge, die ich z. T. außerhalb meiner Arbeitszeit für die Praxis erledige, gegeneinander aufzurechnen.
Hab auch schon überlegt ein minutengenaues Tagesprotokoll anzufertigen und bin über mich und meine kleinlichen Gedanken zutiefst erschrocken.

Ich bin selbst an einer fruchtbaren, langfristigen Anstellung interessiert. Und es liegt doch auch im Interesse des Arbeitgebers ständige Therapeutenwechsel beim Klienten zu vermeiden. Das wirkt sich langfristig auf die Qualität der Therapie und die Reputation der Praxis aus. Das Ziel sollte doch sein: Gemeinsam zu wachsen und eine hochwertige Therapie am Klienten zu leisten.

Ich freue mich auf ALLE Beträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Hören wir auf uns gegenseitig anzugreifen und uns winzige Brotkrumen zuzuschieben.
Lasst uns lieber lösungsorientiert denken.

In diesem Sinne grüßt Euch
Amneris

P. S. Habe gestern u. a. wegen diesem Problem und anderen organisatorischen Uneinigkeiten mit dem AG gekündigt. Meine Schützlinge im Seniorenwohnheim werde ich sehr vermissen...


27. Mai 2022 19:28 # 15
Registriert seit: 25.09.2019
Bundesland: Bayern
Beiträge: 20

Hab mich heute morgen echt über die generelle Diskussion über dieses Thema gewundert.
Allein schon über die Diskussion über den öffentlich Test, der in Einrichtungen zu Recht tagesaktuell verplichtend vorgelegt werden muss.

Die Behandlung dieser vom AG aufgewendeten (Frei-) Zeit wird nicht als Arbeitszeit verrechnet.
AN sind frustriert und fühlen sich nicht wertgeschätzt und bezeichnen die Arbeiter als geizig.
AG bezeichnen ihrerseits die AN als kleinkariert und als 'Pfennigfuchser'.
Es wird von beiden Seiten Verständnis und Kulanz eingefordert.
Jeder bezichtigt den anderen unnötigen Streit vom Zaun brechen zu wollen.
Warum kommt es überhaupt so weit, dass jede Seite seinen eigenen Rechtsberater bemüht oder bemühen muss?! Redet keiner mehr miteinander?
Irgendwie scheint die Situation zwischen AG und AG äußerst angespannt zu sein. Ich finde das befremdlich und langfristig echt für bedenklich.

Anstelle zu forschen, wer der wirkliche Verursacher dieser - meist finanziellen - Misere ist.
Politik? Gesetzgeber? Anerkennung und Wertschätzung der Öffentlichkeit für Menschen in therapeutischen pflegenden, heilenden und medizinischen Berufen?
Fehlanzeige!
Solange wir uns selbst keine gute gesundheitliche Versorgung in Deutschland leisten wollen oder können (ich sage nur 'Investorengeführte Arztpraxen und Seniorenwohnheime') sollten wir aufhören uns auch noch gegenseitig als Ergotherapeuten öffentlich in diesem Forum zu zerfleischen!
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