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Abrechnung von Parkgebühren nur einmal im Jahr???

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24. Februar 2022 18:51 # 1
Registriert seit: 22.02.2022
Beiträge: 2

Ich bin in einer Ergotherapiepraxis angestellt. Da die Wegezeiten vom Parkplatz zum Heim, in dem ich überwiegend arbeite, knapp 30 min. betragen, hat mein Chef mir angeboten, die Parkkosten in einem nahe gelegenen Parkhaus zu übernehmen. Allerdings will er mir nur zum Jahresende die Auslagen in einem Betrag erstatten. Ich soll also über das Jahr gesehen mehr als ein Monatsnettogehalt verauslagen. Eine Ergänzung zu meinem Arbeitsvertrag lehnt er ab. Sein Wort sollte genügen. Ich bin mir nicht sicher, ob das für mich sinnvoll ist und wie die Rechtslage für die Erstattung von Auslagen z.B. auf monatlicher Basis ist.
Habt Ihr da Erfahrungen oder Vorschläge?
24. Februar 2022 19:26 # 2
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 299

Du kannst dir die Ausgaben auch sofort nach dem Hausbesuch erstatten lassen. Du gibst ihm die Qittung und er bezahlt dir sofort die Parkgebüren. Dazu benötigst du auch keine Änderung des Arbeitsvertrages. Du hattest betriebsbedingte Ausgaben die du vorgestreckt hast und er hat dir diese zu bezahlen.

Er kann dir ja auch eine Dauerparkkarte für dieses Parkhaus zur Verfügung stellen oder dir einen Elektroscooter für die "letzte Meile" zur Verfügung stellen, den du im Auto mitnimmst.

Letztendlich bist du nicht verpflichtet für deinen Arbeitgeber in Vorkasse zu gehen oder Betriebskosten vorzustrecken. Das kannst du freiwillig tun aber das mußt du nicht tun. Dein Arbeitgeber ist in Deutschland verpflichtet dir alle für deine Arbeit notwendigen Sachen zur Verfügung zu stellen, damit du auch deine arbeitsvertraglichen Leistungen erfüllen kannst.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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