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Fortbildungspflicht als fachliche Leitung

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3. März 2022 19:00 # 1
Registriert seit: 12.12.2021
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 25

Hallo. Ich arbeite seit genau einem Jahr in einem neuen Unternehmen mit 1,2 Ergotherapeuten. Eine Kollegin in Teilzeit und ich in Vollzeit, wodurch ich automatisch fachliche Leitung der Ergotherapie wurde. Das wird weder gesondert bezahlt noch habe ich dadurch mehr Verpflichtungen. Leider wurde mein Antrag auf Fortbildung abgelehnt, mit der Begründung, ich würde noch nicht lange genug im Unternehmen arbeiten. Ich denke aus finanziellen Gründen. Nun habe ich aber seit 3 Jahren keine FoBi mehr belegt, weil durch Corona die Fortbildung abgesagt wurde. Ich solle den Antrag im nächsten Jahr stellen. Nun habe ich gelesen, man muss in 4 Jahren 60 Fortbildungspunkte sammeln. Eine genauere Erklärung konnte ich mir nicht ansehen, weil mir das Dokument als Nicht-DVE Mitglied verwehrt blieb.
Die Frage: Wer kontrolliert das und bin ich verpflichtet, dass aus eigener Tasche zu bezahlen? Ich bin sehr motiviert, stets wissbegierig und reisebereit, sehe es aber nicht ein von meinem spärlichen Gehalt Fortbildungen bezahlen zu müssen, wenn mein AG nicht mitspielt.
Kennt sich jemand mit der Rechtslage aus?
LG Lerchenblick
3. März 2022 19:18 # 2
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 239

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/vertraege_125abs1/ergotherapie/20211222_Vertrag_Ergotherapie_inkl_Anlagen.pdf

Anlage 4 (Seite 101)

Soweit ich weiß ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich wenn du dieser Fortbildungspflich nicht nachkommst. Und nein du musst das nicht aus eigener Tasche zahlen!
Die Fortbildungspflicht bezieht sich auf niedergelassene Heilmittelerbringer. Dies sind vor allem die Praxen, da du von Unternehmen schreibst weiß ich nicht ob ihr überhaupt unter die Fortbildungsverpflichtung fallt.
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