Geändert am 14.04.2022 08:19:00
Hallo,
die Aussage von "roo22" ist natürlich richtig. Damit werden unsere Stellen gesichert. Es ist allerdings auch eine ethische Frage; wie so oft im Gesundheitssystem... die Landes- und Bundespolitik setzt hier seit Jahrzehnten falsche Anreize (nach meiner Meinung) , das "baden" wir (Alle Beschäftigten im Gesundheitssystem) und die Patienten dann aus...Die therapeutischen Inhalte können sehr niederschwellig
(Stichworte: Wahrnehmungsangebote; Demenz) aber auch vielfältig und anspruchsvoll sein und bis in den palliativen Bereich hinein gehen. Insgesamt ist die Teilnahme an der geriatrischen Frühreha (Komplexbehandlung) an diverse Bedingungen geknüpft:
1. Es handelt sich um eine Krankenhausbehandlung mit begleitender frührehabilitativer Behandlung, die über den gesamten Verlauf medizinisch indiziert sein muss. Patienten, die nur einen rehabilitativen Auftrag haben, jedoch keine akutstationär behandlungsbedürftige Erkrankung, müssten in eine geriatrische Rehabilitationsklinik eingewiesen werden.
2. Die Zuweisung erfolgt durch den Hausarzt, den behandelnden Facharzt einer Fachklinik im Konsilverfahren, durch das Casemanagement aus der Notaufnahme oder als Übernahme aus anderen Krankenhäusern.
3. Die durchschnittliche Behandlungsdauer in der Akutgeriatrie beträgt 15 Tage. Es gibt aber auch 1. oder 3wöchige Komplexbehandlungen
4. Oft bestehen Zusatzerkrankungen, die eine langwierige Krankenhausbehandlung bewirken wie eine kardiale Dekompensation, ein anhaltender Infusionsbedarf, therapieresistente Schmerzsyndrome, ein Verwirrtheitszustand im Sinne eines Delirs, eine Aspirationspneumonie bei einer Schluckstörung usw.
5. Eine instabile soziale Versorgungssituation allein rechtfertigt die Unterbringung in einer geriatrischen Frührehabilitation nicht, sollte aber Anlass sein eine pflegerische und soziale Versorgung möglichst zeitnah zu planen.
6. Nach Versorgung in der primärversorgenden Abteilung (Operation, Schlaganfallbehandlung, Herzkatheter,…) sollte der geriatrische Patient frühestmöglich in die Geriatrie verlegt werden. Die fachärztliche interdisziplinäre Behandlung ist über den gesamten Zeitraum sicher gestellt.
7. Grundsätzlich werden der Patient und seine Angehörigen in die Entscheidung zur Verlegung in eine Abteilung für Frührehabilitation einbezogen.
8. Das Mindestalter geriatrischer Patienten beträgt 70 Jahre. In besonderen Ausnahmefällen bei ausgeprägter Multimorbidität können auch Patienten ab dem 60. Lebensjahr behandelt werden.
9. Es muss ein alltagsrelevantes funktionelles und mehrdimensionales Defizit bestehen. Es droht die Zunahme der Pflegebedürftigkeit.
10. Vorliegen muss in jedem Fall eine geriatrietypische Multimorbidität mit oft mehr als vier relevanten und behandlungsbedürftigen Nebendiagnosen. In der Regel müssen unabhängig von der Akuterkrankung mindestens zwei der genannten geriatrischen Syndrome bestehen:
Immobilität
Sturzneigung /Schwindel
kognitive Defizite
Inkontinenz
Decubitalulcera
Fehl/- Mangelernährung
Störungen im Flüssigkeits- und Elektrolythaushalt
Depression/Angststörung
chronische Schmerzen
Sensibilitätsstörungen
herabgesetzte körperliche Belastbarkeit
starke Sehbehinderung
ausgeprägte Schwerhörigkeit
11. Es besteht eine erhöhte Anfälligkeit für Krankenhauskomplikationen
Thrombosen/Embolien
Nosokomiale Infektionen
Stürze mit und ohne Frakturfolge
Delirante Syndrome und herausforderndes Verhalten
Exsickose
Aspiration ....
Ich hoffe du kannst etwas damit anfangen,
Viele Grüße