Die einen sagen ja, die anderen sagen nein. Am besten du befragst dazu deinen Berufsverband. Abrechnungstechnisch sehe ich aktuell hier eigentlich kein Problem. In den neuen Verträgen wird auch nur ein Mindesteinzugsgebiet von 10km festgelegt. Hausbesuche werden auch nur noch als Pauschale bezahlt und sind somit km-unabhängig. Früher waren 75 km mal als maximaler Radius in den Verträgen verankert. Ob du jedoch deinen Kontrollpflichten als Arbeitgeber in ausreichendem Maße nachkommen kannst, sehe ich eher kritisch. Sollte ein Prüfer des Finanzamtes einmal genauer nachschauen und nachfragen, dann könntest du evtl. auch dadurch deinen Freiberuflerstatus verlieren und gewerbesteuerpflichtig werden.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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