.....Die Maskenpflicht in Innenräumen besteht demnach in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.), NRW Da fühle ich mich doch zugehörig. Für unsere Praxis besteht weiterhin Maskenpflicht, für uns sowieso mit FFP2 und Klienten und Besucher mit OP- Maske oder FFP2. Schönes Wochenende
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
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