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Diskussionsforum

Maskenpflicht

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1. Juni 2022 15:42 # 1
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 25

t sich die Maskenpflicht, nachdem die Berufsgenossenschaft ihren SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard zurückgezogen hat, für uns erledigt?
1. Juni 2022 16:07 # 2
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Beiträge: 60

Bei einer Corona-Inzidenz in SH von 353 und stetem kontakt zu vulnerablen Personengruppen der Gesellschaft, sagt mir mein Verstand das sich das Tragen von Masken noch nicht erledigt hat.

1. Juni 2022 16:15 # 3
Registriert seit: 16.10.2007
Beiträge: 318

Bei uns besteht weiter Maskenpflicht,
zum Glück hat man ja Hausrecht.

LG
1. Juni 2022 18:35 # 4
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 25

Ich wollte keine religiöse Debatte sondern nur wissen , ob die Maskenpflicht besteht oder nicht (für Praxen).
2. Juni 2022 05:45 # 5
Registriert seit: 21.11.2014
Beiträge: 99

Ich schätze mal, da es regional sehr große Unterscheide gibt was das angeht, findest du die Antwort die für dich zutreffend ist entweder auf google, bei deinem AG oder bei deinem Berufsverband ::wink::
"Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können!"
- Abraham Lincoln -
2. Juni 2022 08:30 # 6
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 295

Zitat / Narhalla hat geschrieben:
Ich schätze mal, da es regional sehr große Unterscheide gibt was das angeht, findest du die Antwort die für dich zutreffend ist entweder auf google, bei deinem AG oder bei deinem Berufsverband ::wink::
::thumbup::::thumbup::::thumbup::::thumbup::::thumbup::
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
2. Juni 2022 10:22 # 7
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Geändert am 02.06.2022 10:26:00
Es kommt ja darauf an im welchen Bundesland du wohnst. Es gibt Bundesländer da muss man keine Maske mehr tragen und bei anderen musss man Maske tragen. Da musst du einfach mal Googeln was auf dein Bundesland zutrifft. Manche Arbeitgeber verlangen, dass man weiterhin Maske trägt manche sogar dass man weiterhin FFP2 Maske trägt, auch wenn es von Gesätzes Wegen erlaubt ist in diesem Bundesland ohne Maske zu arbeiten. Bei uns ist das Tragen der FFP2 Maske in den Heimen Pflicht sonst reicht OP Maske seit Samstag aus.
Es gibt bei uns Praxen die handhaben es bei uns eher locker und welche die bestehen noch auf die Maske.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
25. Februar 2023 17:03 # 8
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Beiträge: 1243

Ich hoffe diegenerelle Maskenpflicht für Heilmittelerbringerpraxen fällt endlich zum 1. März.
Gerne würde ich, besonders meinen kleinen Patienten ins Gesicht sehen und ihnen meins zeigen.

Schönes Wochenende
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
27. Februar 2023 20:59 # 10
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1243

Lediglich für Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiterhin die Maskenpflicht.

Gelten unsere Praxen als den Arztpraxen gleichgesetzte Einrichtungen?

Dazu
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert dagegen, auch die Maskenpflicht für Besucher und Patienten zum 1. März aufzuheben. Es sei "unverständlich, aus welchem Grund die Maskenpflicht bei der Betretung von Arztpraxen fortgelten sollte". Vielmehr könnten die Praxen selber entscheiden, ob Patienten im Einzelfall eine Maske tragen sollten oder nicht. Eine Verpflichtung werde der derzeitigen Situation nicht gerecht und stelle "eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber anderen Einrichtungen dar".
WDR
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
28. Februar 2023 07:27 # 11
Registriert seit: 31.08.2007
Beiträge: 518

Geändert am 28.02.2023 08:21:00
So der bis heute gültige Wortlaut:
Zitat / Bundesregierung "Infektionsschutzgesetz" hat geschrieben:
Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.


So wurde es für die Zeit ab 01.03.2023 angekündigt:
Zitat / Bundesregierung "Coronaschutzmaßnahmen zum 1.März" hat geschrieben:
So werden Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von Test- und Maskenpflicht befreit. Lediglich für Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiterhin die Maskenpflicht.


Wenn es dann so im Wortlaut in der neuen Corona-Schutzverordnung steht, sind wir da raus.

Allerdings:
Wir (Rheinland=Karneval=stark gestiegene Infektionszahlen) werden im Rahmen des Hausrechts noch für ca. weitere 2 Wochen das Tragen der Masken beibehalten (Therapeut:innen bei der Behandlung, Klient:innen im Wartebereich, Klient:innen mit leichten Erkältungssymptomen bei der Behandlung). Dadurch verschiebt sich für uns der Benefit, den wir aus der neuen Gesetzeslage hätten ziehen können...

Und:
Zumindest in hausärztlichen Praxen kann ich es nachvollziehen, das die Maskenpflicht bis 07.04.2023 beibehalten wird, da kommen ja Patient:innen mit dem höchsten Infektionspotential zusammen. Ist bei uns oder in manchen fachärztlichen Praxen ja weniger zu erwarten.
28. Februar 2023 09:02 # 12
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Beiträge: 1476

Bei uns ist die Maskenpflicht im Pflegeheim beim Bewohner wenn dieser ein Einzelzimmer hat schon mal gefallen. Aber die Besucher müssen immer noch einen Negativen Test vorweisen. Wobei der Selbsttest mittlerweile ausreicht welchen du zu Hause machen kannst und es ausreicht, wenn du sagst, dass du dich zu Hause getestet hast. Ich selber finde diese Reglung zwar total unsinnig, da man dann auch einfach sagen kann ja ja natürlich habe ich mich zu haus getestet. Behaupten kann man ja viel wenn es nicht mehr kontrolliert wird. Aber ich bin selber ganz froh wenn diese Testpflicht dann endgültig entfällt, da die Testzentren alle geschlossen haben und das Heim einen nicht mehr testet und es schwierig ist einen Test irgendwo noch herzubekommen.
Wir arbeiten in unsere Praxis komplett ohne Maske. Das haben wir schon gemacht, seit dem die Maskenpflicht für unser Bundesland aufgehoben wurde. Ich bin sehr froh, wenn wir den 7 April haben und dann endgültig alle Maßnahmen dann komplett auslaufen.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
1. März 2023 11:25 # 13
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Danke für die Rückmeldungen.
Bei uns (NRW) setzt mein Chef aufs Hausrecht und wir tragen bis April Masken, allerdings keine FFP2 mehr.

Gutgehn
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
6. März 2023 15:50 # 14
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Beiträge: 85

Bei uns, psychiatrische Klinik im Rheinland, besteht weiterhin FFP2 Maskenpflicht für PatientInnen und MitarbeiterInnen erstmal bis zum 15.3. weiter, danach wird neu entschieden (ich geh aber mal davon aus, dass die Klinik das bis April weiter durchziehen wird)
7. März 2023 07:13 # 15
Registriert seit: 31.08.2007
Beiträge: 518

Die Vorgaben bzgl. Maskenpflicht wurden vom Bund Link nochmals angepasst.

Möglicherweise gab es viele Anfragen von Professionen des Gesundheitswesens, so dass die Vorgaben konkretisiert wurden.

Heißt also: Maskenpflicht wie ursprünglich geplant bis 07.04.2023!

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