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Diskussionsforum

Rezeptbeantragung

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20. Juni 2022 20:22 # 1
Registriert seit: 22.08.2012
Beiträge: 2

Hallo… mal eine Frage !
Ich bin ab 01.09.2022 selbstständig!
Meine Frage : Geht es ,das Pat. mit einer Verordnung Kommen , wo das Ausstellungsdatum Mitte August ist ? ( anfangen darf ich dann aber erst ab 01.09.2022)
Oder müssen die Verordnungen ein Ausstellungssatum
ab September 2022 haben ?
Würde mich über ein kleines Feedback freuen!
Lieben Gruß Mona 1233
20. Juni 2022 21:32 # 2
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 301

Die Heilmittelverordnung darf nie älter als 28 Tage sein, sonst wird diese ungültig.
Der erste Behandlungstermin deinerseit darf erst mit dem Tag deiner Kassenzulassung erfolgen.
Wenn beides erfüllt ist, dann viel Spaß bei der Arbeit.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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