Die Heilmittelverordnung darf nie älter als 28 Tage sein, sonst wird diese ungültig. Der erste Behandlungstermin deinerseit darf erst mit dem Tag deiner Kassenzulassung erfolgen. Wenn beides erfüllt ist, dann viel Spaß bei der Arbeit.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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