Du bist vertraglich nur für Hausbesuchspatienten im Umkreis von 10 km zuständig, wenn du dafür Kapazitäten frei hast. Das heißt, du darfst dein Einzugsgebiet offiziell nicht unter 10 km reduzieren, also den Patienten mündlich oder schriftlich mitteilen, dass du nur Hausbesuche im Umkreis von 4 km annimmst, da du sonst eine Vertragsverletzung begehst. Da du sowieso nur eine Hausbesuchspauschale von allen gesetzlichen Krankenkassen bekommst, in der Fahrzeit und Enfernung (km) includiert sind, ist es den gesetzlichen Krankenkassen egal ob du auch Hausbesuche annimmst die deutlich weiter als 10 km von deinem Praxisstandort entfernt sind. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen immer die gleiche Pauschale, egal ob du den Hausbesuch im Nachbarhaus hast oder ob du dafür erst 40 km fahren müsstest.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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