Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Ergotherapie-Forum >> Fachbereich Psychiatrie >> Offizielle Aufbewahrungsfristen für Werkstücke?

Diskussionsforum

Offizielle Aufbewahrungsfristen für Werkstücke?

Optionen:
1 2  
27. Juni 2022 11:13 # 1
Registriert seit: 18.02.2016
Beiträge: 2

Hallöchen an euch :)

Habe in diesem tollen Forum bisher nur mitgelesen, möchte heute jedoch ein eigenen Anliegen beisteuern:

Mich beschäftigt aktuell die o.g. Fragestellung. Zur Erläuterung; Ich arbeite seit mehreren Jahren in einer Akutpsychiatrie und den damit u.A. einhergehenden "Drehtürpatienten". Deshalb hatten sich meine Kolleginnen und ich uns überlegt für Wst. eine Aufbewahrungsfrist von einem Jahr zu setzen. Für den Fall, dass ein Pat. in diesem Zeitrahmen erneut aufgenommen wird, hätte er damit die Möglichkeit an einem Wst. weiterzuarbeiten, vorausgesetzt es wurde zuvor nicht von diesem mitgenommen. Auch wäre es möglich uns in diesem Jahr zu kontaktieren und das Wst. abzuholen, falls man mal "hopplahopp" entlassen worden sein sollte.

Das war der Grundgedanke dahinter und hat bisher gut geklappt. So dachte/n ich/wir, dass ein Jahr Aufbewahrung genügend sei.

Vor Kurzem kam jedoch eine Pat. zu uns, die zuletzt vor 4 Jahren im Haus war. Diese stellte nun die Anforderung, ihr Wst. wiederhaben zu wollen, da es schließlich "ihr Kunstwerk" sei (generell eine recht fordernde Patientin).

Unsere Kunsttherapeuten sehen das ähnlich wie die Pat., da dies Teil ihres Therapieverlauf sei. Das kann ich auch ein Stück weit nachvollziehen, jedoch frage ich mich, wo in diesem Fall sämtliche Wst. untergebracht werden sollten (Ist aber eine andere Fragestellung).
Ich würde gerne wissen, wie andere Kliniken diese Problematik angehen, bzw. ob es eine gesetzliche Regelung zu den Aufbewahrungsfristen/ evtl. Besitzansprüchen gibt. Unser Datenschutzbeauftragte meinte, dass ihm dahingehend nichts bekannt sei.

Bin für Anregungen oder Infos dahingehend dankbar ::thumbup::
27. Juni 2022 13:57 # 2
Registriert seit: 13.03.2011
Beiträge: 201

Hallöchen,

über offizielle Richtlinien dazu weiß ich auch nichts.

Ich für mich habe jedoch entschieden (ich arbeite in einer Psychiatrischen Tagesklinik), die Werkstücke, die von Patienten nicht mitgenommen werden max. 6 Monate aufzubewahren.
Danach werden sie entweder entsorgt, aufgearbeitet wenn möglich oder verkauft.
Dies sage ich den Patienten in der Regel auch vorher.

Bisher hatte ich damit keine Probleme.

Ich denke, wenn die Werkstücke der Patientin so wichtig gewesen wären, dann hätte sie sich in den letzten 4 Jahren wohl auch melden können und diese abholen.

LG Salu
Liebe ist, dem Geliebten zu geben, was er braucht. Der Geliebte wird dir geben, was du brauchst, wenn du die Erwartung aufgibst, etwas zu bekommen. [Anita Balser]
27. Juni 2022 14:29 # 3
Registriert seit: 05.02.2007
Bundesland: Bayern
Beiträge: 936

Sehe es wie Saluki.

Man könnte Bilder des Werkstückes in einem Ordner auf dem PC ablegen, aber alles an Bildern und Werkstücken aufheben ist unmöglich.
28. Juni 2022 08:39 # 4
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 302

Was ist denn die Vorgabe eures Arbeitgebers dazu? Diese Regelung sollte von Arbeitgeberseite getroffen werden, da von diesem ja auch die Kosten getragen werden müssen.

Rechtlich gibt es nur eine Aufbewahrungspflicht für die Patientenunterlagen und die Verlaufsdokumentation, nicht für Werkstücke. Zwar ist das Werkstück bei euch wohl Teil der Therapie, jedoch immer nur ein Medium und nicht das eigentliche Therapieziel, d.h. ja wohl nicht Werkstück fertig = Therapie beendet. Da ihr auch keine Produktionsstätte seid, analog einer WFB, wird bei euch wohl auch individuell entschieden wer von den Patienten warum welche Medien erhält und was damit erreicht werden soll. Die Endfertigung oder Nutzbarkeit des Werkstückes ist dabei doch wohl eher zweitrangig.

Wenn wir in der Praxis Handwerk als Medium einsetzen, dann bleibt das Werkstück immer Eigentum der Praxis. Der Patient kann es, nur wenn er es will, zum Materialkostenpreis erwerben. Will er es nicht, dann werden die Materialien weiterverwertet, entsorgt oder könnten bei einem "Flohmarkt" verkauft werden. Ich bin nicht verpflichtet ihm das Werkstück zu schenken oder aufzubewahren. Das Werkstück ist ein Teil des Therapieprozesses, jedoch nicht die Therapie an sich.

Da wir dem gesetzlich versicherten Patienten keine zusätzlichen Kosten, über die gesetzliche Zuzahlung hinaus, in Rechnung stellen dürfen, wir jedoch durch das Anbieten von Handwerkstechniken mitunter deutliche Mehrkosten im Therapieverlauf generieren und damit den Gewinn reduzieren (was sich bei Massenproduktionen mitunter auch auf die Gehälter auswirken könnte), bleiben die Materialien unser Eigentum und werden mehrmals verwendet/eingesetzt. Ich kann ja auch nicht die Igelbälle, Therabänder, die Therapieliege oder Spiele ect. dem Patienten schenken, nur weil ich diese Materialien als Medium eingesetzt habe.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
30. Juni 2022 07:33 # 5
Registriert seit: 21.11.2014
Beiträge: 99

Geändert am 30.06.2022 07:37:00
Also ich habe für eine kurze Zeit in der psycho- somatischen Reha gearbeitet. Mit sowohl akut als auch regulärer Rehastation und dort wurde regelmäßig "aufgeräumt"
Die Rehab. wurden immer angehalten ihre Werkstücke zu bezahlen/ mitzunehmen und wenn dies nicht geschah, hat man geschaut wie diese wiederverwendet werden können.
Dabei gab es allerdings keine Aufbewahrungsfrist.
Und von einer gesetzlichen Regelung dazu habe ich auch noch nie gehört.
Denke das liegt in eurem ermessen bzw. in der Absprache mit dem AG.
Und dann sollte es auch entsprechend mit den Pat. kommuniziert werden.

edit: Es gab auch Preistabellen für die Werkstücke (Körbe nach Bodengröße&Höhe/ Ton nach Gewicht/ Speckstein nach Gewicht/ Keilrahmen nach Größe/ etc), welche die Rehab. zahlen mussten, wenn sie ihre Sachen mitgenommen haben, dies wurde auch von vornerein angesprochen, dass dies zu entrichten ist.
Das einzige mal, an dem viel aufbewahrt wurde war während einer kompletten Schließung zu Corona- Zeiten, da dies für viele Rehab. ein Abbruch bedeutete und sie ja wieder kommen wollten.
"Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können!"
- Abraham Lincoln -
2. Juli 2022 00:20 # 6
Registriert seit: 30.07.2001
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 112

Ich habe in den ganzen Jahrzehnten meiner Tätigkeit in Praxen nie erlebt, dass die Werkstücke vom Klient bezahlt werden mussten. Ist es doch meist so, dass über mehrere Th,-Einheiten an einem Stück daran gearbeitet wird.

Ausnahme etwa wenn jmd. an einer extra großen Leinwand arbeiten möchte oder hochpreisiges Material verwenden möchte, was nicht in der Praxis vorhanden ist.

Wenn die Arbeiten am Ende nicht abgeholt werden, was nicht so oft vorkommt, schreibe ich eine Mitteilung bzw. rufe an und setze eine angemessene Zeit (4 Wochen) zum Abholen. Danach wird entsorgt.

Und: wie soll man denn z.B. einen bearbeiteten Speckstein oder ein geschnitztes Holzobjekt "wiederverwenden" - womöglich einen Korb auftrennen ?!
Allenfalls kann man ungebrannte Tonobjekte einsumpfen,

Und ja: es kommt auch vor, dass jmd. ein Stück Thera-Band, einen Igelball oder einen Arthrose-Ring zum Selbstüben "geschenkt" bekommt.
Warum auch nicht ?
3~°
3. Juli 2022 11:29 # 7
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 387

Hab ich persönlich auch noch nie erlebt. Bei uns kommt es allenfalls mal vor, das wir Materialien vom Patienten selbst besorgen lassen. Wenn es da also einen etwas spezielleren Wunsch gibt, was man gerne machen möchte, wo das Material einfach unverhältnismäßig teuer ist in Bezug auf die Zeit, die man am Werkstück arbeitet, dann muss es der Patient selbst mitbringen. (Damit gemeint ist, das es nicht das Problem ist, wenn das Material für ein Werkstück 20€ kostet, wenn wir daran aber auch 10 Einheiten arbeiten. Für ein Werkstück das innerhalb von 2 Einheiten fertig ist, ist es dann doch eher teuer).
4. Juli 2022 00:52 # 8
Registriert seit: 30.07.2001
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 112

Volle Zustimmung !

Noch was zu den besagten nicht abgeholten Werkstücken und deren "Verwendung":
es ist auch ganz hilfreich, wenn man ein, zwei "Muster" da hat,
damit sich der Klient was drunter vorstellen kann, falls das Medium neu für ihn ist.
3~°
4. Juli 2022 08:32 # 9
Registriert seit: 13.03.2011
Beiträge: 201

Die Tatsache, ob Patienten die verbrauchten Materialien bezahlen müssen oder nicht, wird sehr unterschiedlich gehandhabt.

Ich persönlich kann das Vorgehen in der Einrichtung in der ich arbeite, vertreten. Ich finde es völlig ok, das Material zu bezahlen, was verbraucht wird. Sofern die Patienten es auch mitnehmen.

Und ich finde es ebenso legitim, Werkstücke, soweit möglich wieder zu verwerten. Und ja, da mache ich auch schonmal einen angefangenen Korb wieder auf, um wenigstens den Holzboden nochmal nutzen zu können, wenn vielleicht schon das Peddigrohr nichts mehr taugen sollte.
Und einen bearbeiteten Speckstein kann man vielleicht auch nochmal verändern.

Ich finde es einfach schade, das Material (unabhängig ob Patienten es bezahlen sollen oder nicht) einfach wegzuschmeißen, nur weil der Patient sein Werkstück nicht mitnimmt...

LG Salu
Liebe ist, dem Geliebten zu geben, was er braucht. Der Geliebte wird dir geben, was du brauchst, wenn du die Erwartung aufgibst, etwas zu bekommen. [Anita Balser]
4. Juli 2022 09:58 # 10
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 302

Zitat / Micha hat geschrieben:
Ich habe in den ganzen Jahrzehnten meiner Tätigkeit in Praxen nie erlebt, dass die Werkstücke vom Klient bezahlt werden mussten. Ist es doch meist so, dass über mehrere Th,-Einheiten an einem Stück daran gearbeitet wird.

Ausnahme etwa wenn jmd. an einer extra großen Leinwand arbeiten möchte oder hochpreisiges Material verwenden möchte, was nicht in der Praxis vorhanden ist.

Wenn die Arbeiten am Ende nicht abgeholt werden, was nicht so oft vorkommt, schreibe ich eine Mitteilung bzw. rufe an und setze eine angemessene Zeit (4 Wochen) zum Abholen. Danach wird entsorgt.

Und: wie soll man denn z.B. einen bearbeiteten Speckstein oder ein geschnitztes Holzobjekt "wiederverwenden" - womöglich einen Korb auftrennen ?!
Allenfalls kann man ungebrannte Tonobjekte einsumpfen,

Und ja: es kommt auch vor, dass jmd. ein Stück Thera-Band, einen Igelball oder einen Arthrose-Ring zum Selbstüben "geschenkt" bekommt.
Warum auch nicht ?

Es ist doch auch legitim Sachen zu verschenken. Nur weil du es nie erlebt hast, heißt dies doch nicht automatisch das es auch nie so gehandhabt wird. Das Verschenken von Therapiematerialien, schreibst du, "kommt auch vor", ist jedoch nicht die Regel sondern eine individuelle Entscheidung, auf die der Patient keinen rechtlichen Anspruch hat. Die Materialien, die der Patient verarbeitet, sind auch Therapiematerialien die ihm erst einmal nicht persönlich gehören.

Es tut mir leid, das dir die Phantasie und Kreativität fehlen, wie man Speckstein, Holz, Peddigrohr, Ton oder eingefärbte Stoffe und Papiere wiederverwenden bzw. upcycln kann. Die Arbeit mit wertfreien Materialien sollte jeder Ergotherapeut doch schon in der Ausbildung bis zum Abwinken durchgenommen haben. Du kannst dir ja notfalls von saluki dazu Tipps und Anregungen geben lassen. Sie hat dazu sehr schön geantwortet.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
6. Juli 2022 23:37 # 11
Registriert seit: 30.07.2001
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 112

Wie kommst Du eigentlich dazu, mir Worte in den Mund zu legen, die ich so nicht gesagt habe ?
Davon abgesehen empfinde ich Deinen anmaßenden und abwertenden Unterton als schwer erträglich.
3~°
7. Juli 2022 07:25 # 12
Registriert seit: 19.06.2012
Beiträge: 21

Lieber Micha, ich fände es schön, wenn es dir gelingen könnte, andere Meinungen und Ansichten gelten zu lassen, ohne beleidigt und gekränkt zu agieren.
Das trägt dazu bei, dieses Forum bunt und vielseitig zu halten.
LG brigitte
14. Juli 2022 11:50 # 13
Registriert seit: 18.02.2016
Beiträge: 2

Hallochen,

hier auch mal eine Rückmeldung meinerseits ;)
Das Thema hat für ganz schönen Trubel in unserer Abteilung gesorgt, da eben die Kunstis erst seit ein paar Monaten bei uns mit dabei sind. Es wurde nun vorerst so entschieden, dass wir die Aufbewahrung von ET- Werkstücken und KT- Kunstwerken unterteilen, da die Aufbewahrung von Bildern weniger Platz in Anspruch nimmt (und laut Vorgaben der KT bis zu 10 Jahren aufbewahrt werden sollen). Wobei hierbei unsere Chefin noch wenig Einsicht zeigt, da es einfach wieder einen Mehraufwand bedeutet.

Es bleibt also, zumindest in unserer Einrichtung, bei der Regelung die Wst. max. ein Jahr aufzubewahren und danach evtl aufzuarbeiten/ zu entsorgen oder anders nutzbar zu machen. Die Überlegung die Pat. nach Entlassung zu kontaktieren und an die Wst. zu erinnern habe ich mal auf den Weg gebracht, jedoch sieht auch hierfür unsere Chefin nicht die Veranlassung, da dies aus Motivation des Pat. geschehen sollte. Kann ich auch nachvollziehen, dennoch bin ich aus rein praktischer Betrachtung der Meinung, dass es durch eine Kontaktaufnahme unsererseits weitaus weniger Wst. in unserem Lager geben würde... Naja. Da ich keinen direkten Zugriff auf die speziellen Pat.Infos (Tel.Nr.) habe, wird wahrscheinlich erstmal alles beim Alten bleiben. ::rolleyes::

Ich danke euch sehr für eure Sichtweisen und Herangehensweisen, die ihr geteilt habt.
Wünsche euch eine schöne Restwoche und nen guten Rutsch ins Wochenende ::laugh::
14. Juli 2022 15:24 # 14
Registriert seit: 20.07.2018
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 85

Hallo, ich arbeite auch in der Akutpsychiatrie und kenne das Problem natürlich. Ich kommuniziere aber ganz klar zu Beginn, dass ich Werkstücke, die nicht mitgenommen werde, nach einer Woche spätestens entsorge ;) natürlich beschwert sich trotzdem der ein oder andere Patient, aber das ist meiner Meinung dann Pech und nicht mein Problem::rolleyes::
10. September 2022 11:55 # 15
Registriert seit: 16.02.2021
Beiträge: 12

herlich über was sich hier gestritten wird. Lieber mal den Fokus mehr auf moderne Ergotherapie setzten. Einsatz Assesments etc als sich mit pseudowissenschaftlichen Materialanalysen auseinanderzusetzen schlimm so was.
Optionen:
1 2  

nach oben scrollen