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Unpünktlichkeit Krankenbeförderung + Aufsichtspflicht

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11. August 2022 12:00 # 1
Registriert seit: 12.12.2021
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 25

Geändert am 11.08.2022 12:03:00
Hallo liebe Kollegen.
Ich habe folgendes Problem.
Ich arbeite in einer kleinen Gemeinschaftspraxis mit verschiedenen Professionen. Meine Kollegen haben flexible Termine, ich feste. Also bin ich auch öfters mal ganz allein in den Räumlichkeiten. Jeder MA verwaltet sich selbst, ein Sekretäriat oder eine "Empfangsdame" gibt es nicht.

Die Patienten werden pünktlich zum Behandlungsbeginn von draußen reingeholt. Da die Räume nicht abschließbar sind, gibt es kein klassisches Wartezimmer und die Eingangstüre ist verschlossen. Entsprechend gibt es Aushänge. (Wenn der Therapeut in Therapie ist, kann er nicht gleichzeitig den Wartebereich beaufsichtigen und Leute an der Tür empfangen).

Meine Patienten kennen das Prozedere und das funktioniert auch gut.

Eine Patientin von mir (geistig und körperlich behindert, im Rollstuhl) wohnt in einer betreuten Wohneinrichtung und wird vom Fahrdienst/Krankentransport in die Praxis gefahren.

Leider hält sich der Fahrdienst nicht an die Terminzeiten. Klar, 5 Min. Verspätung können verkehrsbedingt passieren, aber darum geht es nicht. Der Knaller war, als sie meine behinderte Patientin über 40 Min. vor dem Termin gebracht haben. Da hatte die Praxis noch nicht geöffnet und es war niemand da. Die Patientin wurde im Rollstuhl vor der Eingangstür stehen gelassen. Als ich Morgens zur Arbeit kam, fand ich sie dort (allein!) schlafend vor. Das geht gar nicht!

Die Termine wurden klar kommuniziert! Ich habe die Wohneinrichtung der Patientin informiert und diese haben sich offiziell beim Fahrdienst beschwert.

Es wurde auch kommuniziert dass es kein klassisches Wartezimmer, wie in einer Arztpraxis gibt, da die Praxis nicht fest besetzt ist und es keine "Empfangsdame" gibt.

Im Anschluss habe ich einen Hausbesuch und muss pünktlich los. Die Abholung hat sich jetzt auch schon mehrfach so massiv verspätet (10-30 Minuten!) dass ich zu spät kam und den Hausbesuch sogar absagen musste, da ich meine behinderte Patientin sonst bei Wind und Wetter unbeaufsichtigt draußen vor der Tür lassen müsste. Wenn die Praxis nicht besetzt ist, muss ich diese in meiner Abwesenheit natürlich abschließen.

Es sind immer andere Mitarbeiter beim Fahrdienst und immer wieder erkläre ich, wie wichtig die Einhaltung der Zeiten ist.

Meine Frage: Wer haftet für den Terminausfall?

Wer ist zur Beaufsichtigung verpflichtet? (außerhalb der vereinbarten Zeit!) Selbstredend werde ich meine Schutzbefohlenen nicht ihrem Schicksal überlassen.

Das ganze ist so langsam nicht mehr tragbar und stresst mich extrem.
11. August 2022 16:03 # 2
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 295

- Für die Therapieausfälle haftet nur dein direkter Vertragspartner, also dein Patient. Er haftet jedoch nur für seine eigenen verschuldeten Ausfälle und nicht für Ausfälle die bei Folgepatienten entstehen. Für deine Praxisorganisation bist leider weiterhin du selbst verantwortlich und nicht dein Patient.

- Ist dein Patient selbst für sich verantwortlich, kein Betreuer/Vormund/Sorgeberchtigter vorhanden, dann kannst du ihn nach der Therapie rein rechtlich einfach vor der Tür stehen lassen. Deine Haftung und Aufsichtspflicht beginnt mit dem Therapiebeginn und endet mit dem Ende der Therapieeinheit. Ist er selbst nicht in der Lage für sich zu sorgen, dann benötigt er eine externe Hilfsperson, die ihn u.a. zu den Therapien begleitet.

- Fahrdienste/Heimangestellte/Nachbarn/Freunde/ect. haben in der Regel keinen Vertrag mit dir. Sie sind somit aus Schadensersatzleistungen dir gegenüber raus. Hier muss der Patient selber tätig werden und ggf. rechtliche Ansprüche, auf Grund deiner Ausfallrechnung, dem Verursacher (hier z.B. dem Fahrdienst) selber stellen.

- Solltest du nicht in der Lage sein den Patienten in der Praxis zu behandeln, oder eine kontinuierliche Therapie kann auf Grund äußerer Umstände nicht gewährleistet werden, dann kannst du die Therapie auch abbrechen/verweigern.

Vielleicht solltest du solche Patienten an das Ende deines Arbeitstages setzen und dir im Anschluß seiner Behandlung feste Bürozeiten einplanen. So kannst du bei Verspätungen schon Büroarbeiten erledigen und bei einer verspäteten Abholung ihn während deiner Bürozeiten noch etwas "im Auge behalten".
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
12. August 2022 15:59 # 3
Registriert seit: 29.09.2007
Beiträge: 785

Hallo,
Du hast nach der Therapie keinerlei Aufsichtspflicht für erwachsene Klient*innen. Das ist Sache der Einrichtung in der jemand lebt und des "Transportbetriebes". Und ich würde mich da auch in nichts einmischen.
Gruß
nimis
28. September 2022 17:08 # 4
Registriert seit: 16.02.2021
Beiträge: 12

nichts sehen nichts riechen nichts hören ist immer ne gute Taktik ......nicht.!!!
29. September 2022 09:13 # 5
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 295

Zitat / Nobody92 hat geschrieben:
nichts sehen nichts riechen nichts hören ist immer ne gute Taktik ......nicht.!!!
Was ist deine persönliche Taktik, außer blöde Kommentare abzulassen? In deinem Klinikalltag hast du diese Probleme ja nicht.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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