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Diskussionsforum

Rahmenvertrag Anlage 2 GOP

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7. September 2022 06:22 # 1
Registriert seit: 01.04.2008
Beiträge: 42

Liebe Kollegen, was genau beinhaltet die GOP X4108 Sensomotorisch-perzeptive Behandlung: Einzelbehandlung bei Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld (Regelleistungszeit 120 Minuten, davon 105 Minuten Therapiezeit)? Habt ihr mir ein ganz konkretes Beispiel? Vielen Dank
7. September 2022 08:53 # 2
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 301

Geändert am 07.09.2022 08:55:00
Zitat / Ruby hat geschrieben:
Liebe Kollegen, was genau beinhaltet die GOP X4108 Sensomotorisch-perzeptive Behandlung: Einzelbehandlung bei Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld (Regelleistungszeit 120 Minuten, davon 105 Minuten Therapiezeit)? Habt ihr mir ein ganz konkretes Beispiel? Vielen Dank
Steht doch eindeutig in deinem Rahmenvertrag, und hat sich gegenüber dem alten Vertrag auch nicht verändert:

Die Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld erfolgt im
Einzelfall im Rahmen einer ergotherapeutischen Einzelbehandlung bei
sensomotorisch/perzeptiven und motorisch-funktionellen sowie ggf. bei psychisch-
funktionellen Störungen. Diese Beratung ist erforderlich, wenn als Leitsymptomatik
Fähigkeitsstörungen in Bezug auf die Selbstversorgung und Alltagsbewältigung
vorliegen, die zu Schwierigkeiten im häuslichen und sozialen Umfeld führen.
Sie dient dazu, den Patienten zu befähigen, die in der laufenden Therapie
erarbeiteten Fähigkeiten in den Alltag zu transferieren, damit er die
Grundbedürfnisse des täglichen Lebens eigenverantwortlich erfüllen kann.
Im Rahmen dieser Maßnahme erfolgt die Analyse des häuslichen und sozialen
Umfeldes des Patienten, die Beratung und ggf. die Erstellung von Empfehlungen für
eine aus medizinischer Sicht notwendige Adaptation des Umfeldes an die
vorhandenen Einschränkungen des Patienten. Über die Beratung ist der
verordnende Arzt zu informieren.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
7. September 2022 09:03 # 3
Registriert seit: 01.04.2008
Beiträge: 42

Vielen Dank für deine Antwort. Kannst du mir bitte noch einmal sagen, woher GENAU du diesen Text hast? Ich habe hier den Vertrag zwar vorliegen, weiß aber gar nicht, wo ich da suchen muss?

Und nochwas, hast du da ein praktisches Beispiel? Denn wenn ich doch bereits beispielsweise in der "normalen Therapie" das Essen mit Griffverdickung beübe, dann kann ich doch nicht zusätzlich diese oben genannte GOP abrechnen, oder? Was GENAU müsste ich beispielsweise tun, um sie (zusätzlich zu den verordneten Einheiten??) abzurechnen?
7. September 2022 10:02 # 4
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 301

Anlage 2, glaube ich. Zusätzliche Einheiten abrechnen ist nicht, muss von den verordneten Einheiten abgezogen werden.

Das was du theoretisch in der Praxis beübst, das überprüfst du im Alltag zu Hause beim Patienten, ob es der Patient in seinem Haushalt überhaut umsetzen kann. Wo und wie kann der Patient die Adaptionen lagern, reinigen und transportieren. Hat er in der Küche genügend Platz dafür? Sind die Strecken für ihn zu bewältigen und benötigt er dafür auch noch Hilfsmittel, zusätzliche Unterstützung, zusätzliche Zeit/Laufwege?

Für die Abrechnung gibst du der GKV nur die Positionsnummern an. Die Dokumentation ist erst einmal nur für deine Akten und wird nur bei einer Überprüfung der GKV wichtig, wenn dir die GKV unterstellt das du nur zu deinem eigenen Vorteil und nicht wirtschaftlich arbeiten würdest.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
7. September 2022 21:20 # 5
Registriert seit: 01.04.2008
Beiträge: 42

Das nenne ich eine perfekte Antwort, ganz großes Dankeschön dafür!
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