Registriert seit: 20.10.2008
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Hallo liebe Kollegen, im kommenden Jahr möchte ich gemeinsam mit einem größeren Träger eine neue GmbH gründen. Im Rahmen dieser neuen GmbH soll meine bisherige Praxis (Thüringen) von der GmbH übernommen und eine weitere (in HH) gegründet werden. Nun habe ich folgende Fragen:
1. die GmbH beantragt eine eigene IK, richtig? Oder kann die IK meiner thüringer Praxis übernommen werden? 2. Kann ich die Praxiszulassung in HH bereits dieses Jahr, VOR Gründung der GmbH beantragen? 3. die thüringer Praxis bleibt vorerst am gleichen Standort. Genügt da eine Meldung an die Arge bzgl Übernahme?
Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand dienliche HInweise oder vllt bereits Erfahrungen hat :)
Herzliche Grüße, der ErgoFloh
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Registriert seit: 20.03.2004
Beiträge: 6
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Das sind Fragen für Steuerberater und Verbände. Ich würde mich auf nichts anderes verlassen.
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Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 244
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Zitat / ErgoFloh hat geschrieben:Hallo liebe Kollegen, im kommenden Jahr möchte ich gemeinsam mit einem größeren Träger eine neue GmbH gründen. Im Rahmen dieser neuen GmbH soll meine bisherige Praxis (Thüringen) von der GmbH übernommen und eine weitere (in HH) gegründet werden. Nun habe ich folgende Fragen:
1. die GmbH beantragt eine eigene IK, richtig? Oder kann die IK meiner thüringer Praxis übernommen werden? 2. Kann ich die Praxiszulassung in HH bereits dieses Jahr, VOR Gründung der GmbH beantragen? 3. die thüringer Praxis bleibt vorerst am gleichen Standort. Genügt da eine Meldung an die Arge bzgl Übernahme?
Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand dienliche HInweise oder vllt bereits Erfahrungen hat :)
Herzliche Grüße, der ErgoFloh zu 1. Es erfolgt ein Inhaberwechsel, daher neue IK da diese inhaberbezogen ist. zu2. Kannst du machen, dann musst du wie bei deiner thüringer Praxis im Nachgagng einen Inhaberwechsel durchführen, eine neue IK beantragen ect.. Ob dies für euch sinnvoll ist, das must du entscheiden. zu 3. Alle Verträge müssen auch auf die neue Geschäftsform angepasst werden. Es ist ja bei einer GmbH eine juristische Person und keine natürliche Person der Unternehmensinhaber. Auch die Rahmenverträge/Zulassung müssen neu unterschrieben/beantragt werden, ect., halt wie bei einem Praxisverkauf/einer Praxisübernahme.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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