Hallo, das Thema gab es hier schon: https://www.ergotherapie.de/foren/topic.aspx?id=33586 Ein generelles Beschäftigungsverbot gibt es nicht. Dein AG muß dich beim Amt für Arbeitsschutz melden und eine Gefahreneinschätzung durchführen. Die Mitarbeiter kommen ggf. auch in die Praxis und beraten deinen Chef vor Ort. Gefähdrungsbeurteilungsbogen http://www.arbeitsschutz.nrw.de/themenfelder/mutterschutz/gefaehrdungsbeurteilung/index.php oder Link Mein Kenntnisstand ohne juristische Kenntnisse. Eine schöne Schwangerschaft ohne Komplikationen und eine ebensolche Geburt wünsche ich Dir Wir waren nach weniger als 1 Stunde aus dem kreissaal, kein Riss, kein Schnitt, keine Medikamente, dafür danach direkt Abendessen (für die Mutter)
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
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