Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Ergotherapie-Forum >> Allgemeine Themen >> Aussfallgeld bei Coronaerkrankung

Diskussionsforum

Aussfallgeld bei Coronaerkrankung

Optionen:
6. November 2022 18:12 # 1
Registriert seit: 17.09.2005
Beiträge: 26

kann mir jemand sagen, ob ich bei corona Aussfallged bekomme? ich bin selbstständig mit eigener Praxis. vielen dank im vorraus bin an corona erkrankt und seit 14 Tagen zu Hause.::wink::
6. November 2022 18:35 # 2
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1243

Soviel ich weiss, ist das Ländersache, sollte aber in etwa gleich geregelt sein.
Einfach mal googln

Mit Beginn der siebten Woche wird die Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls gewährt, wobei für einen vollen Monat höchstens ein Betrag von 2 016 Euro gewährt wird.25.03.2022

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/FAQ_56_IfSG_NEU.pdf

Hier ein Antrag für Niedersachsen
file:///C:/Users/Rechner/Downloads/Entschdigungsleistungen_wegen_Quarantne_Selbststndige_56_1_220404.pdf

Gute Besserung und viel Erfolg

Bei mir war es in einer Woche vorbei.
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
7. November 2022 20:51 # 3
Registriert seit: 22.08.2011
Beiträge: 35

Hallo binmotte,

gute Besserung!!!
Ich war gleich 2020 mit dabei, bin Selbstständig und bekam nichts ( Thüringen ). Aussage auf Nachfrage war, das man sich ja einen Puffer schafft und ich ja krank bin. Meine Kollegin und Mitarbeiterin wurden für 14 Tage Quarantäne entschädigt, was allerdings sehr lange dauerte. Krankengeld gab es dann ab der 6 Woche bei mir.
Vielleicht hast du mehr Glück. Sind ja dann doch einige Änderungen gewesen.

Viel Erfolg.

Tanbi
8. November 2022 17:59 # 4
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 278

Schau mal hier: Link

Du kannst eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz beantragen, wenn du wegen einer angeordneten Quarantäne nicht arbeiten konntest. Den Antrag kannst du bis zu zwei Jahren rückwirkend stellen. Das gilt nur für den Fall, dass du nicht arbeitsunfähig erkrankt bist/warst.

Alles Gute,
xxu
Optionen:

nach oben scrollen