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Wie hoch ist der Honorarsatz bei Freien Mitarbeitern

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15. November 2022 20:17 # 1
Registriert seit: 15.11.2022
Beiträge: 1

Hallo liebe Praxisinhaber.
Ist es üblich das man 80% der Abrechnung an den freien Mitarbeiter zahlt.
15. November 2022 22:15 # 2
Registriert seit: 15.11.2022
Beiträge: 1

Wenn keine Materialien oder Räumlichkeiten genutzt werden, ja. Ansonsten 70/30. Es ist immer VHB.
16. November 2022 09:28 # 3
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 295

Zitat / Akrulli hat geschrieben:
Hallo liebe Praxisinhaber.
Ist es üblich das man 80% der Abrechnung an den freien Mitarbeiter zahlt.
Das ist immer individuell, da gibt es kein üblich. Beide Seiten müssen ihre eigenen Kosten und Gewinnmargen kalkulieren und am Ende gibt es ein auf den individuellen Vertrag zugeschnittenes Honorarmodell.

"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
27. November 2022 20:06 # 4
ergo-ex
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338

Verhandlungssache - 2005-2013 habe ich als FM über 90/10 bis 80/20 gearbeitet.
Bei den heutigen(vergleichsweise goldenen) Bedingungen wärens wohl NUR noch 90/10
28. November 2022 10:47 # 5
Registriert seit: 23.05.2017
Beiträge: 1

Ich habe jahrelang als Freier Mitarbeiter für diverse Praxen gearbeitet und finde folgende Sätze für beide Seiten durchaus fair und üblich. Vieles ist natürlich frei verhandelbar, zB. worauf die Prozente gehen, die Behandlung an sich und bei Hausbesuchen die Hausbesuchspauschalen zu 100% an den FM oder eben auf alles. Manche verhandeln Materialpauschalen wenn das Praxismaterial mitbenutzt wird. Ich benutzte zB. immer meine eigenen Sachen.
Es ist ja auch immer die Frage wieviel Aufwand du mit denen hast. Reichen die nur fertig abgearbeitete Rezepte fehlerfrei bei dir ein die du nur in der Abrechnung mit an die Kassen schickst oder hast du größeren Aufwand mit denen, Rezepte sind ständig falsch, du teilst Räume und Materialien...

100% für jegliche Privatpatienten als Hausbesuch an den FM, wenn diese über die Praxis kommen oder in den Räumen stattfinden würd ich da nochmal verhandeln

85/15 für Hausbesuche die ganz selbständig vom FM selber akquiriert und durchgeführt werden, inclusive eigenes Therapiematerial und man als Praxis nichts weiter zu tun als als die Abrechnung zu machen

80/20 für Hausbesuche die über die Praxis vermittelt werden aber man auch sonst weiter nix damit zu tun hat

70/30 wenn Behandlungen in den Räumlichkeiten der Praxis stattfinden

Das wäre mein Senf dazu...
Es ist sowieso immer alles verhandelbar, also setzt euch mal zusammen, quatscht ne Runde wie das konkret aussehen soll, trinkt nen Kaffee und verhandelt eure Vorstellungen auf Augenhöhe miteinander.

28. November 2022 20:15 # 6
ergo-ex
ergo-ex
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Beiträge: 338

>>>die ganz selbständig vom FM selber akquiriert und durchgeführt werden<<<

Oha!
Noch gar kein Aufschrei ?!!
"Selbständig aquirierenals FM geht ja GAR nicht. Und erst recht nicht "Behandlung selbständig durchführen"

Ich allerdings bin da voll bei dir!

Hallo, Cathleen::smile::
29. November 2022 10:14 # 7
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 295

Zitat / ergo-ex hat geschrieben:
>>>die ganz selbständig vom FM selber akquiriert und durchgeführt werden<<<

Oha!
Noch gar kein Aufschrei ?!!
"Selbständig aquirierenals FM geht ja GAR nicht. Und erst recht nicht "Behandlung selbständig durchführen"

Ich allerdings bin da voll bei dir!

Hallo, Cathleen::smile::
Da gibt es andere Aussagen von Frau Stenzel die mir als Praxisinhaber und Abrechnungspraxis eher kalte Schauer über den Rücken laufen lassen. Wenn sie jedoch meint, dass sie so korrekt als Freie Mitarbeiterin unterwegs ist und die Abrechnungspraxis es so mitmacht, seis drum, es ist deren Vertragsgestaltung.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
30. November 2022 21:46 # 8
ergo-ex
ergo-ex
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Beiträge: 338

Geändert am 04.12.2022 10:27:00
Zitat / onkel tom hat geschrieben:

Da gibt es andere Aussagen von Frau Stenzel die mir als Praxisinhaber und Abrechnungspraxis eher kalte Schauer über den Rücken laufen lassen. Wenn sie jedoch meint, dass sie so korrekt als Freie Mitarbeiterin unterwegs ist und die Abrechnungspraxis es so mitmacht, seis drum, es ist deren Vertragsgestaltung.


welche wären das?

Edit:Zitat korrigiert
1. Dezember 2022 19:24 # 9
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 295

Geändert am 02.12.2022 09:25:00
Zitat / ergo-ex hat geschrieben:
Zitat / onkel tom hat geschrieben:

Da gibt es andere Aussagen von Frau Stenzel die mir als Praxisinhaber und Abrechnungspraxis eher kalte Schauer über den Rücken laufen lassen. Wenn sie jedoch meint, dass sie so korrekt als Freie Mitarbeiterin unterwegs ist und die Abrechnungspraxis es so mitmacht, seis drum, es ist deren Vertragsgestaltung.


welche wären das?
Nö, besser nicht, sonst hätte ich mich darüber schon ausgelassen. Beide sind selbständige Unternehmer:innen, geschäftsfähig und alt genug um sich über die Konsequenzen ihres Handelns bewusst zu sein. Sie sind keine Anfänger die vorab eine Beratung suchen.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
4. Dezember 2022 10:35 # 10
ergo-ex
ergo-ex
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Ok. Wundere mich, weil ich nur diesen einen -obigen- Beitrag von ihr finde
5. Dezember 2022 13:22 # 11
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Beiträge: 295

Zitat / ergo-ex hat geschrieben:
Ok. Wundere mich, weil ich nur diesen einen -obigen- Beitrag von ihr finde

Ich beschäftige als Unternehmer nur Mitarbeiter und Honorarkräfte und gehe nur Kooperationen mit anderen Unternehmen ein, wenn ich auch daran verdienen kann und das Risiko skalierbar gegen Null geht. Somit kann es wirtschaftlich keine 100%ige Überlassung einzelner Positionen an meinen Vertragspartner gehen. Ich muss für die Abrechnung der HB-Pauschale als Praxisinhaber die gleiche Abreitsleistung aufbringen wie für alle anderen Positionen. Wenn von mir jede Abrechnungsposition anders berechnet werden muss, dann habe ich einen deutlich höheren Arbeits- und Prüfaufwand als wenn ich eine einheitliche Pauschale auf die gesamte Heilmittelverordnung vereinbare. Die Fehlerhäufigkeit ist für alle abrechnungsrelevanten Positionen gleich groß. Privatrechnungen rechnet der Freie Mitarbeiter immer selbst mit den Privatpatienten ab, diese landen nicht in der Abrechnung der Abrechnungspraxis. Für Privatpatienten kalkuliert der Freie Mitarbeiter seine Heilmittelpreise selbst. Freie Mitarbeiter aquirieren ihre Patienten immer selbst. Ich kann als Praxisinhaber/Vertragspartner ihm Patienten zur Behandlung anbieten, der Freie Mitarbeiter entscheidet jedoch immer eigenständig wen er wann und wo behandeln möchte. Wenn Behandlungen in der Praxis stattfinden, dann untervermietet der Praxisinhaber die Therapieräume an den Freien Mitarbeiter, ggf. mit Therapiematerialienpauschale. Die prozentuale Abrechnungsvereinbarung der Heilmittelverordnungen bleibt davon unberührt. Die Nutzung von Wartebereich/WC/nebenkosten/Reinigung/ect. sollte in die Raummiete mit eingerechnet werden.

Was die Fehlerfreiheit betrifft, das sieht man aktuell an den Rückforderungen der gesetzlichen Krankenkassen aus 2017/2018. Hat der freie Mitarbeiter keinen Bock auf Rückzahlungen an den Praxisinhaber oder das Vertragsverhältnis besteht nicht mehr, dann bleibt der Praxisinhaber auf den Kosten sitzen. Sollte die Statusfeststellung, warum auch immer,plötzlich negativ beschieden werden und eine Scheinselbständigkeit beschieden werden, dann zahlt nur die Abrechnungspraxis allein die gesamten Sozialabgaben nach, der ehemalige Freie Mitarbeiter wird nicht belangt, und ob der Praxisinhabe dann bei seinem jetzt angestellten Therapeuten jemals etwas zurückbekommt .... wer weiß das schon.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
9. März 2023 16:30 # 12
Registriert seit: 27.06.2012
Beiträge: 4

ich mache grundsätzlich 70/30 wenn es "praxiseigene" Patienten sind , sonst 80/20...ich habe ja den selben Aufwand was die Abrechnung etc. angeht .Bringt der FM eigene Patienten extern mit 80/20! HB Pauschalen bekommt mein FM immer 100% !
Meine eigenen Patienten aus der Praxis muss ich auch selber anrufen , wenn die FM krank ist , übernehme da auch selber die Urlaubsvertretung, hab also genauso viel Orga wie bei einer Festangestellten!
Miete zahlt der FM natürlich nicht bei mir.....aber unter 20% lohnt sich halt einfach nicht mehr für mich vom Verwaltungsaufwand !
10. März 2023 17:57 # 13
ergo-ex
ergo-ex
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Beiträge: 338

Zitat / onkel tom hat geschrieben:
Zitat / ergo-ex hat geschrieben:
Ok. Wundere mich, weil ich nur diesen einen -obigen- Beitrag von ihr finde

Ich beschäftige als Unternehmer nur Mitarbeiter und Honorarkräfte und gehe nur Kooperationen mit anderen Unternehmen ein, wenn ich auch daran verdienen kann und das Risiko skalierbar gegen Null geht. Somit kann es wirtschaftlich keine 100%ige Überlassung einzelner Positionen an meinen Vertragspartner gehen. Ich muss..............................uswusf


Sehe das erst jetzt.
Viel geschrieben, aber (m.E.) Null Antwort auf die -zitierte- Frage von mir..
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