Registriert seit: 24.11.2022
Beiträge: 1
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Hallo allerseits,
ich kann und möchte mir demnächst einen Schwerbehindertenausweis ausstellen lassen, da ich die Vorteile dessen natürlich gut gebrauchen kann. Nun zum Thema, das mir ein wenig Kopfschmerzen bereitet:
Ich bin noch in der Ergo-Ausbildung, erziele soweit gute Leistungen und meine Einschränkungen sind in keinster Weise so verteilt, dass ich dem Beruf der Ergotherapeutin nicht adäquat nachgehen kann. Meine Frage aber: Kann mir einer von euch, die schon auf dem Arbeitsmarkt unterwegs sind, vielleicht eine Meinung abgeben, wie meine Einstellungschancen sind, wenn ich da meinen 50% Schwerbehindertenausweis vorlege? Bin ich verpflichtet, den vorzulegen? Gibt's vielleicht sogar gesetzliche Hindernisse, die mir dann die Arbeitsfähigkeit absprechen könnten?
Bin gespannt auf euren Input! Liebe Grüße!
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Registriert seit: 02.08.2013
Beiträge: 72
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Hallo, meines Wissens nach, musst du den Ausweis nicht vorlegen. In meiner Familie auch haben zwei einen, die voll arbeiten gehen und da ist der Arbeitgeber auch nicht drüber informiert.
Liebe Grüße
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Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 222
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Hallo,
du musst den Ausweis nicht vorlegen kannst dann aber auch keine Vorteile die du sonst hättest nutzen. Du musst deinen Arbeitgeber auch nicht über gesundheitliche Probleme informieren es sei denn sie stehen deiner Arbeit als Ergotherapeutin im Weg.
Ich persönlich kenne ein paar Ergotherapeuten die Schwerbehindert sind (entweder schon vor der Ausbildung oder als fertige Ergo erworben), alle arbeiten ohne Probleme. Der Arbeitsmarkt für Ergos ist aktuell für Bewerber sehr gut und einige Arbeitgeber sind sogar bereit Bewerber anzuschauen/einzustellen die vielleicht nicht den Wunschvorstellungen entsprechen. Für andere können Erkrankungen/Behinderungen auch Vorteile bieten.
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Registriert seit: 21.11.2014
Beiträge: 99
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Je nach Größe des Betriebes ist es ja sogar verpfilchtend Menschen mit einer Schwerbehinderung einzustellen. Ich hab leider keine Ahnung ob es sich dabei auf einen bestimmten %-Satz der Behinderung bezieht oder nicht, aber ich schätze du solltest dir im Vorfeld nicht zu viel Angst darum machen. Ich denke du solltest den zukünftigen Chef schon darüber informieren, da ein Mensch mit Schwerbehinderung, soweit ich weiß, nicht so einfach zu kündigen ist. Meine ehem. Chefin hatte die Möglichkeit eine Therapeutin mit Mukoviszidose einzustellen (sie hatte glaub 100% Schwerbehinderung da bin ich mir nicht mehr ganz sicher). Sie hat sich da im Vorfeld auch sehr viele Gedanken gemacht ABER hat es getan und es war das Beste was sie jemals hätte tun können. Ich würde mir da an deiner Stelle nicht allzu viele schlechte Gedanken zu machen. Spiel mit offenen Karten, dann kannst du nur gewinnen!
"Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können!" - Abraham Lincoln -
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Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 259
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Es hat nicht nur für dich sondern auch für den Arbeitgeber Vorteile wenn du von Anfang an mit offenen Karten spielst. Der Arbeitgeber bekommt Gelder und Unterstützung bei der Arbeitsplatzanpassung/-ausstattung. Du bekommst u.U. mehr Urlaubstage, je nach Betriebsgröße hast du einen besonderen Kündigungsschutz, Arbeitszeiten und Arbeitsumfeld können auf deine Beeinträchtungen besser abgestimmt werden, ... Da du noch in der Ausbildung bist, kannst du diese Fragestellung doch auch mit deinem Dozenten für Berufs- und Gesetzeskunde klären. Der sollte zumindes Bescheid wissen und es ist außerdem auch ein spannendes Unterichtsthema, das dir auch in deinem späteren Arbeitsalltag mit deinen Patienten immer wieder einmal unterkommen kann.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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