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AVR

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1. Dezember 2022 16:24 # 1
Registriert seit: 01.12.2022
Beiträge: 2

Hallo liebe Kollegen,
Ich bin seit 2003 Im Beruf, bin 40
Jahre alt.
Arbeite aktuell in einer Praxis. Wir fahren alle HB mit unserem privat PKW, keine Dienstreisekasko und auch keine vertragliche Absicherung bezüglich unserer PKWs vorhanden. Der Chef lässt es drauf ankommen, bisher hatte niemand einen Unfall.
Habe mich in ein Krankenhaus beworben, Psychiatrie.
Dort wird nach AVR bezahlt. Im Netz blicke ich bei den verschiedenen Tarifen nicht durch. Man sagte mir ich werde in 5 b eingruppiert, aber auch da gibt es verschiedene Stufen. Kann mir jemand sagen ob meine 19 Jahre Berufserfahrung berücksichtigt werden ? Und was ich dort verdienen würde?
1. Dezember 2022 19:20 # 2
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 300

Zitat / steff666 hat geschrieben:
Hallo liebe Kollegen,
Ich bin seit 2003 Im Beruf, bin 40
Jahre alt.
Arbeite aktuell in einer Praxis. Wir fahren alle HB mit unserem privat PKW, keine Dienstreisekasko und auch keine vertragliche Absicherung bezüglich unserer PKWs vorhanden. Der Chef lässt es drauf ankommen, bisher hatte niemand einen Unfall.
Habe mich in ein Krankenhaus beworben, Psychiatrie.
Dort wird nach AVR bezahlt. Im Netz blicke ich bei den verschiedenen Tarifen nicht durch. Man sagte mir ich werde in 5 b eingruppiert, aber auch da gibt es verschiedene Stufen. Kann mir jemand sagen ob meine 19 Jahre Berufserfahrung berücksichtigt werden ? Und was ich dort verdienen würde?
Warum rufst du nicht im Krankenhaus an und fragst nach deiner voraussichtlichen Einstufung, bzw. nach der Höhe deines zu erwartenden Gehaltes? Eine bessere und korrektere Antwort wirst du hier auch nicht erhalten können. Vereinbare ein Vorstellungsgespräch, geh hin und du wirst deinen aktuellen Marktwert erfahren.

Bei deinem derzeitigen und auch zukünftigen Arbeitgeber sollte es dir egal sein wie er sein Risiko absichert. Die Dienstreisekaskoversicherung ist keine Pflichtversicherung. Es geht einen Arbeitnehmer schlichtweg nichts an wie sein Arbeitgeber sein Risiko absichert, das ist seine Privatsache. Sollte dir im Zusammenhang mit deiner Arbeit, bei dienstbedingten Fahrten (jedoch nicht beim Arbeitsweg), ein selbstverschuldeter Verkehrsunfall passieren, dann haftet immer dein Arbeitgeber (außer er kann dir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen). Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen, während dienstbedingter Fahrten, haftet, wie sonst auch, immer der Unfallgegner für deine Schäden. Das ist alles was der Arbeitnehmer wissen muß. Hat sich der Arbeitgeber nicht rückversichert, dann zahlt er den Schaden halt aus der eigenen Tasche, oder aus der Portokasse, oder aus Omas Sparstrumpf, oder wovon auch immer.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
1. Dezember 2022 22:51 # 3
Registriert seit: 01.12.2022
Beiträge: 2

Ich denke nicht das das Personalbüro jedem x beliebigen Anrufer Fragen bezüglich der Eingruppierung beantwortet.
Mal angenommen, ich fahre mein Auto, was aktuell einen Wert von 15.000 Euro hat, zu einem Totalschaden…. Mein Chef wird sicherlich nicht den Schaden und alle damit verbundenen Unkosten zahlen, ohne das es sich negativ auf das Miteinander auswirkt. Ich denke, das ich ohne Anwalt keinen einzigen Euro sehen werde!
2. Dezember 2022 07:45 # 4
Registriert seit: 07.02.2022
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 25

Hallo steff666,
im Moment ist ein riesen Fachkräftemangel und das Gesundheitswesen hat massive wirtschaftliche Probleme.
Dem zuständigen Personaler ist bekannt wie eingruppiert wird, dem Betriebsrat mit Sicherheit auch. Bei einer höflichen Anfrage wird man dir gerne Auskunft geben. Arbeitnehmer sind begehrt.
Überlege dir mal, was dein Frust und die (, so kommt es bei mir an), geringe Wertschätzung deines aktuellen Arbeitgebers mit dir gemacht haben.
Du solltest aber auch wissen, dass auch Kliniken derzeit in finanzielle Schieflagen schlittern.
Viel Erfolg!
2. Dezember 2022 09:14 # 5
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 300

Zitat / steff666 hat geschrieben:
Ich denke nicht das das Personalbüro jedem x beliebigen Anrufer Fragen bezüglich der Eingruppierung beantwortet.
Mal angenommen, ich fahre mein Auto, was aktuell einen Wert von 15.000 Euro hat, zu einem Totalschaden…. Mein Chef wird sicherlich nicht den Schaden und alle damit verbundenen Unkosten zahlen, ohne das es sich negativ auf das Miteinander auswirkt. Ich denke, das ich ohne Anwalt keinen einzigen Euro sehen werde!
Denk nicht zu viel darüber nach was alles schief gehen kann, tu es doch einfach und du wirst sehen was passiert. Bei dem Anruf kannst du doch nichts verlieren, nur zusätzliche Informationen gewinnen. Im schlechtesten Fall bleibt alles so wie es ist.

Es ist egal wie hoch der Schaden ist, oder ob dabei auch noch Personen zu Schaden kommen, dein Chef haftet trotzdem für alle Unfälle bei betriebsbedingten Fahrten mit dem privaten PKW, außer er weißt dir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nach, dann bleibst du auf den Kosten sitzen, auch bei einer Dienstreisekaskoversicherung. Die Dienstreisekaskoversicherung ist auch keine 100% Vollversicherung und beinhaltet auch je Anbieter eine Eigenbeteiligung und hat ggf. bestimmte Ausschlußkriterien. Wie bei anderen Versicherungen auch, kann der Anbieter den Vertrag einseitig kündigen wenn die Schäden zu oft auftreten und/oder zu teuer für ihn sind. Wenn die Dienstreisekaskoversicherung deinen Schaden nicht komplett übernimmt, warum auch immer und der Arbeitgeber für die Differenz trotzdem in die eigene Tasche greifen muß, oder du ihn für die Differenz trotzdem verklagen mußt, wird sich die Situation zwischen euch beiden trotzdem tendenziell eher negativ entwickeln, so mein persönlicher Eindruck von dir, nach der Art und Weise was und wie du schreibst.

Es ist egal wie hoch der Schaden ist, ob 20,00€ oder 300.000,00 €, ein Geschmäckle hat jede zusätzliche unnötige Ausgabe für den Arbeitgeber und es wird immer die weitere Zusammenarbeit beeinflussen. Das ist zumindest meine persönliche Erfahrung als langjähriger Arbeitgeber und ehemaliger Angestellter.

Wenn du es unbedingt willst, kannst du ja deinem Chef darlegen wie teuer es für ihn werden kann, wenn bei einem Unfall bei einer betriebsbedingten Fahrt zusätzlich zu der Sachbeschädigung Kosten für ein Personenschaden und/oder eine Umweltverschmutzung durch auslaufende Treib- und Schmierstoffe entstehen. Personenschäden können gern auch mal in die Hunderttausende gehen, die Beseitigung der Umweltschäden, wenn z.B. ein Tanklaster auf der Autobahn beteiligt ist, ebenso.

Letztendlich reguliert immer deine eigene Haftpflichtversicherung erst einmal alle deine von dir verursachten Schäden und wenn du auch eine Teil- oder Vollkasko hast auch deine eigenen Schäden. Diese Gelder kannst du dir von deinem Arbeitgeber zurückholen, oder dieser zahlt die Kosten einmalig oder in Raten an deine Versicherung zurück. Die Dienstreisekaskoversicherung reguliert in meinem Fall/bei meinem Anbieter immer nachrangig, nach der Versicherung der Angestellten. Bei Unfällen, bei betriebsbedingten Fahrten, gibst du daher immer erst deine eigenen Versicherungendaten an den Unfallgegner weiter und rufst immer die Polizei zur Unfallaufnahme dazu und gibst niemals ein Schuldeingeständnis am Unfallort ab, egal wie hoch oder gering der Schaden sein sollte. Deine Versicherungen gehen in Vorleistung und werden durch eine Dienstreisekaskoversicherung erst im nachhinein entschädigt. Ohne Polizeiaufnahme des Unfalls kann die Dienstreisekaskoversicherung und auch der Arbeitgeber die Schadensübernahme ablehnen.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
2. Dezember 2022 09:21 # 6
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 300

Zitat / steff666 hat geschrieben:
... Mal angenommen, ich fahre mein Auto, was aktuell einen Wert von 15.000 Euro hat, zu einem Totalschaden…. Mein Chef wird sicherlich nicht den Schaden und alle damit verbundenen Unkosten zahlen, ohne das es sich negativ auf das Miteinander auswirkt. Ich denke, das ich ohne Anwalt keinen einzigen Euro sehen werde!
Hast du bei deiner privaten Versicherung angegeben das du deinen PKW auch XY% dienstlich nutzt und die km, die du jährlich fährst auch korrekt angegeben, damit du im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleibst weil deine Versicherung wegen Falschangaben die Regulierung kürzt oder sogar verweigert?
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
2. Dezember 2022 09:56 # 7
Registriert seit: 05.02.2007
Bundesland: Bayern
Beiträge: 936

In Stufe 1 ist man 1 Jahr.
In Stufe 2 weitere zwei Jahre.
In Stufe 3 weitere drei Jahre.
usw

Es wird Personal gesucht und man verkauft sich nicht unter Wert.
Von Luft und Liebe lebt es sich schlecht.
Die Rente darf man auch nicht aus dem Auge verlieren.

Mitunter wird gepokert bei den Stufen.
Bei mir war die Einstufung problemlos.
2. Dezember 2022 14:34 # 8
Registriert seit: 07.02.2022
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 25

Hallo,
es kann deine Berufserfahrung anerkannt werden, oder teilweise anerkannt werden, muss aber nicht. Du wirst das einfach erfragen müssen.
7. Dezember 2022 19:42 # 9
Registriert seit: 15.10.2016
Beiträge: 26

Ich bin in AVR Entgeltgruppe 7 Stufe 5. Eingestiegen bin ich vor 10 Jahren in Stufe 3; hatte damals etwa 15 Jahre Berufserfahrung.
Entgeltgruppe 7 ist man bei uns automatisch als Ergo…. Gruppe 5 ist sehr niedrig,
Vielleicht kannst du noch verhandeln?
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