Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Existenzgründung >> Fragen zur Praxiserweiterung

Diskussionsforum

Fragen zur Praxiserweiterung

Optionen:
20. Januar 2023 10:55 # 1
Registriert seit: 09.10.2014
Beiträge: 6

Hallo zusammen.
Wir haben für unsere Praxis (Ergo+Physio) die Möglichkeit Büroräume neben unserer bestehenden Praxis anzumieten und wollen in diesem Zuge einen weiteren Ergotherapeuten (langjähriger Angestellter) als Partner ins Boot holen wollen.

Hier die offenen Fragen:
1. Ist es möglich mit zwei Ergos, die jeweils eine eigene IK haben eine gemeinsame Praxis zu haben?

Die neuen Praxisräums liegen in einem Haus, welches an unsere Praxis angrenzt, sind aber nur durch verlassen der jetzigen Praxis und betreten der neuen Räume zu betreten.

Da wir keine Trennung anstreben wollen wir eine gemeinsame Annahme/Wartebereich in den alten Praxisräumen belassen und dann von dort aus die Behandlungsräume frequentieren.

Frage hierzu:
2. Um in die neuen Praxisräume zu gelangen müssten die Patienten unter Umständen von der Annahme aus den alten Praxisräumen ins freie, um die neuen Räumlichkeiten zu betreten! Ist das rechtlich ein Problem?
Der Vermieter unserer Praxis ist auch der Besitzer der neuen Räumlichkeiten, so dass ein Durchgang innerhalb der beiden Gebäude durchaus im Bereich des Möglichen liegt. Aber wie sieht das rechtlich aus. Dürfen zwei getrennte Mehrfamilienhäuser mit Büroräumen im EG über einen internen Zugang verbunden sein?

Ich hoffe sehr, dass uns hier jemand helfen kann.

Dankbar für jede Info.
Gruß
25. Januar 2023 18:41 # 2
Registriert seit: 04.03.2007
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 24

Die Räume müssen zusammen liegen. Das steht genau so in den Richtlinien zur Gründung einer neuen Praxis. Gilt so auch für Erweiterungen.
26. Januar 2023 11:58 # 3
Registriert seit: 09.10.2014
Beiträge: 6

Hallo. Danke für die Rückmeldung.
Wo genau finde ich diese Information?
In Anlage 5 Zulassung zum Vertrag steht folgendes zu "Räumliche Mindestvoraussetzung":
2.1 Eine ergotherapeutische Praxis braucht insgesamt mindestens eine
Therapiefläche von 20 m².
2.2 Für jede Leistungserbringende oder jeden Leistungserbringenden ist ein
Therapieraum von mindestens 12 m2 erforderlich. Dies gilt nicht, wenn sich in
den Praxisräumen die Therapiezeiten der Leistungserbringenden nicht
überschneiden (vgl. auch § 4 Absatz 2 des Vertrages). Bei der Ermittlung der
erforderlichen Räumlichkeiten bei gleichzeitig in der Praxis tätigen
Leistungserbringenden ist die Art des Beschäftigungsverhältnisses
unerheblich.
2.3 Therapieräume dürfen keine Durchgangsräume sein, es sei denn, dahinter
befinden sich ausschließlich Räume, die während der einzelnen
Therapieeinheit nicht genutzt werden.
2.4 Alle Räume müssen angemessen be- und entlüftbar sein, beheizt und
beleuchtet werden können und dürfen einen Richtwert von 2,40 m
Deckenhöhe –lichte Höhe- nicht unterschreiten.
Zudem sind von der oder dem zugelassenen Leistungserbringenden die
aktuelle Arbeitsstättenverordnung, sowie die jeweilige landesrechtliche
Bauordnung zu beachten.

Außerdem ist die Aussage "Räume müssen zusammenliegen" sicherlich Auslegungssache.
Klar ausschließen lassen sich somit nur zwei separate Zugänge von außen.
Wenn ich aber Gebäudeintern die Erweiterung betreten kann, sollte eine Verbindung doch rein rechtlich vorhanden sein.
Unsere derzeitigen Praxisräume haben ja schließlich auch einen Flur, der die Therapieräume verbindet. Macht es einen Unterschied, ob ich über einen weiteren Flur in die Erweiterung komme?

Gruß
23. Februar 2023 17:00 # 4
Registriert seit: 31.07.2013
Beiträge: 4

Sprich doch am besten die zuständige Zulassungsstelle darauf an. Im Normallfall kommst du dann direkt in Kontakt mit dem, für deine Zulassung, zuständigen Mitarbeiter. ::thumbup::
Optionen:

nach oben scrollen