Als Mitarbeiter beim Caritas Verband in einer WFbM, wurde ich vor Jahren (2009) als sog. Gruppenleiter eingestellt. Aufgrund meiner Ausbildung als Arbeits- und Beschäftigungstherapeut (Fachrichtung Ergotherapie). brauchte ich Folge dessen keine sog. SPZ Sonderpädagogische Zusatzausbildung. (1998 war die Berufsbezeichnung Ergotherapeut noch nicht geschützt) Diese SPZ müssen handwerkliche Berufe ablegen in einer zwei jährigen berufsbegleitenden Zusatzqualifikation mit Abschluss zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung. Nun die Irritation. Ab Sept 2022 sind die Gruppenleiter mit SPZ mit G-FAB in der AVR des Caritas Verbandes höher gestuft (S8). Für uns Ergotherapeuten gilt das aber anscheinend nicht Arbeitserzieher und Pädagogen sind ebenfalls höher Gruppiert worden. Es kann doch nicht sein das man in den letzten Jahrzehnten den Beruf des Arbeits- und Beschäftigungstherapeuten so zerteilt hat, dass er gar nicht mehr vorkommt. Der Witz ist auch das ich Kollegen in ihrer Fortbildung als Mentor begleite und ihre Facharbeiten gegen lese. Aber meine Qualifizierung steht auf dem Papier nun unter der SPZ mit G-FAB. Hier ist doch ein Fehler im System. In den alten AVR war der Arbeits- und Beschäftigungstherpeut klar in seinen Aufgabenfelder und Wirkungsstätten definiert. Kenn jemand das gleiche Problem oder hat ähnliche Erfahrungen und mag sich mit mir austauschen. Hilfreich wäre auch eine klare Formulierung zur Eingruppierung oder Gleichstellung von Ergos in einer WfbM. Danke
|