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Praktikanten

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6. März 2023 23:38 # 1
Registriert seit: 17.05.2002
Beiträge: 25

Hallo,
Ich habe eine eigene Praxis und auch immer wieder Praktikanten. Ich bin mittlerweile erstaunt darüber wie häufig von ihnen berichtet wird das sie ohne Anwesenheit ihrer Anleiter auf Rezept behandeln und sogar schon während der Ausbildung in Teilzeitanstellung in Praxen arbeiten.
Ich wäre froh über antworten ob dieses Verfahren momentan gängig und rechtens ist.
Beste Grüße Andre
7. März 2023 10:05 # 2
Registriert seit: 23.02.2009
Bundesland: Hessen
Beiträge: 135

Braucht man nicht lange drüber reden. Ist Kassenbetrug.
Behandlung ohne Anleiter ist inhaltlich gesehen Quark, weil so kein Feedback zu Inhalten und Methodik gegeben werden kann.
Das Praktikanten als kostenlose Hilfskräfte benutzt werden ist wohl nicht ungewöhnlich, aber trotzdem Mist.

7. März 2023 10:55 # 3
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 302

Zitat / ernie1 hat geschrieben:
Hallo,
Ich habe eine eigene Praxis und auch immer wieder Praktikanten. Ich bin mittlerweile erstaunt darüber wie häufig von ihnen berichtet wird das sie ohne Anwesenheit ihrer Anleiter auf Rezept behandeln und sogar schon während der Ausbildung in Teilzeitanstellung in Praxen arbeiten.
Ich wäre froh über antworten ob dieses Verfahren momentan gängig und rechtens ist.
Beste Grüße Andre
Eine direkte permanente Anwesenheit des Anleiters unmittelbar im Behandlungsraum ist nicht mehr Pflicht. Gegen eine Anstellung während der Ausbildung in einem Unternehmen, um sich die Ausbildung und den Lebensunterhalt zu finanzieren, ist doch nichts einzuwenden. Das gab es doch schon immer. Es kommt immer auf den Anstellungs-/Arbeitsvertrag an.

Zitat Rahmenvertrag:
Der Einsatz von Schülerinnen und Schülern oder Studentinnen und Studenten im Rahmen der praktischen Ausbildung zur Qualifizierung für einen der in der Anlage 5 genannten Abschlüsse ist unter der Voraussetzung möglich, dass
a) die oder der zugelassene Leistungserbringende den Nachweis erbringen kann, mit der jeweiligen Fach- und/oder Hochschule einen schriftlichen Vertrag hinsichtlich der praktischen Ausbildung von Schülerinnen und Schülern und/oder Studentinnen und Studenten im jeweiligen Heilmittelberuf geschlossen zu haben,
b) die Schülerin und der Schüler oder die Studentin und der Student abhängig vom Lernstand unter ständiger Aufsicht und Anleitung der oder des zugelassenen Leistungserbringenden oder einer zur Ausbildung bestimmten und entsprechend fachlich qualifizierten Person tätig wird.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
9. März 2023 08:31 # 4
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1247

Das gab es schon vor2000, es soll Praxen geben, die mehr Praktikanten als Ergos haben und sich auch darüber finanzieren.
Vor fast 20 Jahren habe ich mich deswegen und wegen anderer Verstöße wie Mehrfach- statt Einzelbehandlung im großen Rahmen, an die Kassen gewandt. Es interessierte sie nicht. Ich solle Anzeige erstatten. Auch heute gibt es noch viele Möglichkeiten den Umsatz zu steigern, also werden sie auch genutzt.
Natürlich nicht von allen PI.

Gutgehn
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