Kunsttherapeut/in ist eine Aus- bzw. Weiterbildung, die durch interne Vorschriften der Lehrgangsträger geregelt ist. Sie dauert in Teilzeit ca. 1,5-4 Jahre.
Daneben besteht die Möglichkeit, Kunsttherapie an Hochschulen zu studieren.
Quelle: https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/59055 (Berufenet Arbeitsagentur)
Kurz gesagt geht: Der Begriff Kunsttherapeut ist gesetzlich nicht geschützt, prinzipiell kann sich jeder so nennen. Die Frage ist ob du durch die von dir gewählte Aus-/Weiterbildung einen Arbeitgeber findest der dich so einstellt (oder du selbstständig genügend Kunden findest). Zur Orientierung: https://www.dfkgt.de/page.cfm?id=1459& Das wären Kriterien die einer der Verbände dazu stellt um die Aus-/Weiterbildung anzuerkennen.
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