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Verordnung überprüfen, ob Kombination aus ICD 10 und Diagnose stimmt

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23. März 2023 13:15 # 1
Registriert seit: 08.10.2016
Beiträge: 4

Hallo, kann mir jemand eine Seite oder sonstiges empfehlen, wo ich ganz einfach die Kombination von ICD 10 und der Diagnose prüfen kann?

Ich danke euch vielmals.

Liebe Grüße

Daniela::smile::
23. März 2023 15:51 # 2
Registriert seit: 13.04.2020
Bundesland: Bayern
Beiträge: 9

Hallo,

ich geb das immer in Google ICD Code ein. Da kommst du auf Seiten wo du den ICD 10 Code eintippst und dir
das Programm die Diagnose als Text anzeigt.

LG Florian
23. März 2023 18:57 # 3
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 295

Zitat / dani1704 hat geschrieben:
Hallo, kann mir jemand eine Seite oder sonstiges empfehlen, wo ich ganz einfach die Kombination von ICD 10 und der Diagnose prüfen kann?

Ich danke euch vielmals.

Liebe Grüße

Daniela::smile::
Du musst nicht überprüfen ob die "Kombination von ICD 10 und der Diagnose" übereinstimmt, sondern ob die Kombination von ICD 10 und Diagnose mit der Diagnosegruppe zusammenpasst.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
23. März 2023 19:17 # 4
Registriert seit: 08.10.2016
Beiträge: 4

Geändert am 23.03.2023 20:21:00
Zitat / onkel tom hat geschrieben:
Zitat / dani1704 hat geschrieben:
Hallo, kann mir jemand eine Seite oder sonstiges empfehlen, wo ich ganz einfach die Kombination von ICD 10 und der Diagnose prüfen kann?

Ich danke euch vielmals.

Liebe Grüße

Daniela::smile::
Du musst nicht überprüfen ob die "Kombination von ICD 10 und der Diagnose" übereinstimmt, sondern ob die Kombination von ICD 10 und Diagnose mit der Diagnosegruppe zusammenpasst.


Vielen Dank für die Rückmeldung. Ich meine auch die Diagnosegruppe. Bin fündig geworden.::wink::
23. März 2023 22:18 # 5
Registriert seit: 09.07.2019
Beiträge: 13

@dani1704, darf ich fragen, wo du fündig geworden bist?

Vielen Dank!!!
24. März 2023 08:35 # 6
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 295

Zitat / HandArbeit hat geschrieben:
@dani1704, darf ich fragen, wo du fündig geworden bist?

Vielen Dank!!!
Das dürfte der Heilmittelkatalog, in welcher Form auch immer, gewesen sein.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
27. März 2023 21:49 # 7
Registriert seit: 08.10.2016
Beiträge: 4

Zitat / HandArbeit hat geschrieben:
@dani1704, darf ich fragen, wo du fündig geworden bist?

Vielen Dank!!!



Laut der Heilmittelrichtlinie sind wir nicht verpflichtet zu überprüfen, ob ICD 10 und Diagnosegruppen übereinstimmen.
Da im Heilmittelkatalog nur Beispiele aufgelistet sind. Somit können wir nicht alle überprüfen.

Ebenfalls schreiben die Ärzte mit bestem Gewissen und Wissen die Verordnungen aus.
Demzufolge könnte man im Falle einer Absetzung das ganze widersprechen und auf die entsprechenden Paragraphen hinweisen.

Unsere Pflicht besteht nur darin, dass alle nötigen Felder ausgefüllt sind.


Liebe Grüße

Daniela::smile::
30. März 2023 12:05 # 8
Registriert seit: 20.07.2005
Beiträge: 52

Wir haben aber ständig Kürzungen und Absetzungen deswegen und auch Widersprüche helfen uns da wenig...
Das nimmt so viel Zeit in Anspruch und wie gesagt, die Liste ist ja nur beispielhaft und nicht vollständig. D.h. bei vielen Sachen tappt man im Nebel...
3. April 2023 14:24 # 9
Registriert seit: 08.10.2016
Beiträge: 4

Zitat / JuJu78 hat geschrieben:
Wir haben aber ständig Kürzungen und Absetzungen deswegen und auch Widersprüche helfen uns da wenig...
Das nimmt so viel Zeit in Anspruch und wie gesagt, die Liste ist ja nur beispielhaft und nicht vollständig. D.h. bei vielen Sachen tappt man im Nebel...


Absolut nervig. Ich bin auf meine erste Abrechnung gespannt. Habe einige spezielle Diagnosen, wo eben der ICD-10 einer Diagnosegruppe nicht zugeordnet werden kann. Beziehungsweise eben leider nicht mit aufgelistet ist.

Habt ihr die Absetzungen dann trotzdem durchbekommen?

Irgendwo muss man sich doch hinwenden können, wenn Einsprüche usw nicht ziehen.
6. April 2023 10:04 # 10
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 295

Zitat / dani1704 hat geschrieben:
Zitat / HandArbeit hat geschrieben:
@dani1704, darf ich fragen, wo du fündig geworden bist?

Vielen Dank!!!



Laut der Heilmittelrichtlinie sind wir nicht verpflichtet zu überprüfen, ob ICD 10 und Diagnosegruppen übereinstimmen.
Da im Heilmittelkatalog nur Beispiele aufgelistet sind. Somit können wir nicht alle überprüfen.

Ebenfalls schreiben die Ärzte mit bestem Gewissen und Wissen die Verordnungen aus.
Demzufolge könnte man im Falle einer Absetzung das ganze widersprechen und auf die entsprechenden Paragraphen hinweisen.

Unsere Pflicht besteht nur darin, dass alle nötigen Felder ausgefüllt sind.


Liebe Grüße

Daniela::smile::
Das ist so nicht korrekt. Du musst schon kontrollieren ob die Diagnose/der ICD-10-Code rein formell und logisch zur Diagnosegruppe passt. Das ist doch auch kein Hexenwerk.

Die grobe Gliederung sind doch:

1.) Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane
1.1) SB1 => Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten (motorische Schädigungen)
1.2) SB2 => Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten (motorisch-funktionelle und sensomotorisch-perzeptive Schädigung)
1.3) SB3 => Systhem- und Autoimmunerkrankungen

2.) Erkrankungen des Nervensystems
2.1) EN1 => ZNS (Gehirn)
2.2) EN2 => ZNS (Rückenmark)
2.3) EN3 => Nervenläsionen/Muskelerkrankungen

3.) Psychische Störungen
3.1) PS1 => Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
3.2) PS2 => Neurotische, Belastungs-, somatoforme und Persönlichkeitsstörungen
3.3) PS3 => Wahnhafte und affektive Störungen/Abhängigkeitserkrankungen
3.4) PS4 => Dementielle Syndrome

Zu allen Diagnosegruppen sind im Heilmittelkatalog Beispieldiagnosen aufgelistet um zu verstehen was gemeint sein könnte. Mit unserer Ausbildung und dem Anspruch den Patienten mit seiner Diagnose behandeln zu wollen und behandeln zu können, sollte jeder Ergotherapeut doch mit Leichtigkeit eine der vom Arzt aufgeführten Diagnosen/der ICD-10-Code des Patienten einen der Bereiche zuordnen können und erkennen ob der Arzt hier einen Fehler bei der Zuordnung gemacht hat. Einen Patienten mit einem gebrochenen Finger ordne ich zu allererst in eine SB Diagnosegruppe ein und nicht unter Psychische Störungen PS, wenn keine zusätzliche Diagnose wie selbstverletzendes Verhalten ect. in der Heilmittelverordnung aufgeführt wird. Das wird jedoch nicht so oft im Praxisalltag vorkommen. In so einem Fall sind dann ja auch bis zu 3 primäre Heilmittel pro Heilmittelverordnung verordnungsfähig.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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