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Diskussionsforum

Rückforderung der Krankenkasse Verjährungsfrist?

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31. März 2023 10:57 # 1
Registriert seit: 03.12.2014
Beiträge: 2

Hallo,
ich habe eine Rückforderung der DAVASO (DAK Gesundheit) erhalten, wegen Falschabrechnung der Hausbesuchsposition. Weiß jemand wie lange die Verjährungsfrist ist? Die Nachforderung betrifft das Jahr 2018.

Frühlingsgrüße
E.Lott
6. April 2023 09:11 # 2
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 295

Zitat / Elfriede Lott hat geschrieben:
Hallo,
ich habe eine Rückforderung der DAVASO (DAK Gesundheit) erhalten, wegen Falschabrechnung der Hausbesuchsposition. Weiß jemand wie lange die Verjährungsfrist ist? Die Nachforderung betrifft das Jahr 2018.

Frühlingsgrüße
E.Lott
ca. 4 Jahre, Dein Berufsverband, BED und DVE, hat dazu Informationen und Verhaltensregeln für die betroffenen Praxen herausgegeben.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
6. April 2023 10:31 # 3
Registriert seit: 25.08.2007
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 494

DAVASO - DAK - zur Zeit irgendwie ein rotes Tuch. Prüfen anscheinend wirklich 4 Jahre rückwärts noch einmal und bemängeln gerade (einfach so) diese Positionsnummern Heimbesuch/ soziale Einrichtungen. Mein Eindruck, es soll Geld "gespart" werden auf Kosten unserer Einrichtungen. Und gerade die DAVASO ist sehr kundenfreundlich ::thumbdown::
Wer Lust hat, kann sich spaßenshalber die Bewertungen der DAVASO im Netz ansehen.
Informiert die Verbände!!!! Je mehr Infos sie dazu bekommen, umso eher findet man vielleicht zusammen und geht dagegen vor.
Es kann doch nicht sein, dass solche Minipositionen, incl. dem Aufwand den wir jetzt noch einmal betreiben müssen, noch einmal bemängelt werden - und nicht einmal zu Recht.
>>>Gemeinsam kann man vieles erreichen<<<
27. April 2023 13:27 # 4
Registriert seit: 23.01.2017
Beiträge: 1

Die Verjährungsfrist ist 4 Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist.

Also 2018 -> verjährt.

Wir hatten hier gerade den gleichen Fall. Ich habe an DAVASO geschrieben, dass ich ohne weitere sachliche Prüfung des Anspruchs die Einrede der Verjährung geltend mache. Mal sehen, was passiert.
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