Guten Tag Zusammen!
ich habe eine Frage im Falle einer Praxisaufgabe.
Folgender Sachverhalt;
Meine Patientenunterlagen sind Teils analog, teils digital. Das heißt ich führe Patientenverträge, Datenschutzerklärung etc. auf Papier in einem Ordner, meine Verlaufsdokumentation führe ich in einer Praxissoftware.
Wenn eine Praxis veräußert wird bei allen Patienten, die beim Nachfolger in Behandlung bleiben möchten eine schriftliche Einverständniserklärung eingeholt, dass die Akten weitergeben werden dürfen.
Wie verhält es sich aber mit den Akten von Patienten die zu dem Zeitpunkt nicht mehr kommen oder schon länger die Therapie abgeschlossen ist? Kann ich im Rahmen der Aufbewahrungspflicht die alten analogen Akten theoretisch in einem verschlossenen Schrank über die Aufbewahrungsfrist lagern?
Vielleicht hatte Jemand von Euch das Thema schon oder weiß evtl. ein wenig mehr wie das in der Realität aussehen könnte.
Würde mich sehr über Antworten freuen!
Vielen Dank und beste Grüße Ray
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