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Praxisaufgabe Akten? Bitte um Hilfe

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1. April 2023 18:49 # 1
Registriert seit: 21.08.2022
Beiträge: 1

Guten Tag Zusammen!

ich habe eine Frage im Falle einer Praxisaufgabe.

Folgender Sachverhalt;

Meine Patientenunterlagen sind Teils analog, teils digital. Das heißt ich führe Patientenverträge, Datenschutzerklärung etc. auf Papier in einem Ordner, meine Verlaufsdokumentation führe ich in einer Praxissoftware.

Wenn eine Praxis veräußert wird bei allen Patienten, die beim Nachfolger in Behandlung bleiben möchten eine schriftliche Einverständniserklärung eingeholt, dass die Akten weitergeben werden dürfen.

Wie verhält es sich aber mit den Akten von Patienten die zu dem Zeitpunkt nicht mehr kommen oder schon länger die Therapie abgeschlossen ist? Kann ich im Rahmen der Aufbewahrungspflicht die alten analogen Akten theoretisch in einem verschlossenen Schrank über die Aufbewahrungsfrist lagern?

Vielleicht hatte Jemand von Euch das Thema schon oder weiß evtl. ein wenig mehr wie das in der Realität aussehen könnte.

Würde mich sehr über Antworten freuen!

Vielen Dank und beste Grüße
Ray

6. April 2023 09:24 # 2
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 302

Zitat / Ergomako hat geschrieben:
Guten Tag Zusammen!

ich habe eine Frage im Falle einer Praxisaufgabe.

Folgender Sachverhalt;

Meine Patientenunterlagen sind Teils analog, teils digital. Das heißt ich führe Patientenverträge, Datenschutzerklärung etc. auf Papier in einem Ordner, meine Verlaufsdokumentation führe ich in einer Praxissoftware.

Wenn eine Praxis veräußert wird bei allen Patienten, die beim Nachfolger in Behandlung bleiben möchten eine schriftliche Einverständniserklärung eingeholt, dass die Akten weitergeben werden dürfen.

Wie verhält es sich aber mit den Akten von Patienten die zu dem Zeitpunkt nicht mehr kommen oder schon länger die Therapie abgeschlossen ist? Kann ich im Rahmen der Aufbewahrungspflicht die alten analogen Akten theoretisch in einem verschlossenen Schrank über die Aufbewahrungsfrist lagern?

Vielleicht hatte Jemand von Euch das Thema schon oder weiß evtl. ein wenig mehr wie das in der Realität aussehen könnte.

Würde mich sehr über Antworten freuen!

Vielen Dank und beste Grüße
Ray

Bei einer Praxisaufgabe oder einem Praxisverkauf bestehen die Aufbewahrungsfristen uneingeschränkt weiter. Auch Regress- und Erstattungsansprüche aus deiner Zeit als Praxisinhaber bleiben weiterhin bei dir. Du solltest daher auch die Akten der Patienten behalten die dein Nachfolger weiterbehandelt. Du gibst ja auch nicht deine Unterlagen weiter wenn der Patient die Praxis wechselt und sich woanders weiterbehandeln läßt. Der Patient kann sich Kopien zum Selbstkostenpreis anfertigen lassen und diese zu seinem neuen Behandler mitnehmen. Du benötigst also keine allgemeine Einverständniserklärung der Patienten zu einer pauschalen Aktenweitergabe, da dies eine individuelle Entscheidung des Patienten ist. Solltest du deine Praxissoftware verkaufen wollen, dann muss diese von deinem Anbieter in den Auslieferungszustand zurückversetzt werden.

Wenn dein Nachfolger vorab bei dir ins Unternehmen als Teilhaber einsteigt und ihr gemeinsam mit einem IK zusammenarbeitet, dann sieht das wieder anders aus.

Informationen und Unterstützung zum Praxisverkauf und der Praxisaufgabe bekommst du beim BED und DVE.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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