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Wozu Kunsttherapie-Studium

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2. April 2023 10:55 # 1
Registriert seit: 02.04.2023
Beiträge: 2

Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen zur Kunsttherapie. Bei meiner Suche im Internet habe ich erfahren, dass Kunsttherapeut/in kein geschützter Begriff ist. Das heißt, jeder darf sich so nennen...wirklich jeder? Auch z.B. mein Postbote? ::unsure::
Was genau nutzt mir dann das Studium über mehrere Jahre und für mehrere tausend Euro? Ich habe auch ein Angebot für einen Online-Kurs für knapp 200€ gefunden.
Also mir ist klar, dass man im Studium extrem viel lernt und anschließend mit Patienten viel intensiver arbeiten und weiter in die Tiefe/Unterbewusstsein gehen kann, als mit einem Online-Kurs oder wenn man Bücher zum Thema liest.
Aber was darf ich rechtlich mit einem Master/Bachelor, was ich ohne nicht darf? Ich darf mich immer Kunsttherapeutin nennen, aber Therapie anbieten darf ich nicht!? Das ist ja auch total unlogisch, oder?::blink::

Vielleicht nochmal genauer, warum mich diese Fragen beschäftigen: Ich bin Ergotherapeutin und Bezugsbetreuerin in einem Wohnheim für Suchtkranke. Ich mache zwar schon gestalterische Angebote, aber rechne das nicht über eine Ergo-VO ab und gehe da nicht so sehr weit in die Tiefe.
Jetzt möchte mein Chef, dass ich zusammen mit einer Kollegin (Heilerziehungspflegerin) eine Kunsttherapie-Gruppe anbiete und das über Ergo-VO abrechne. Wir haben beide keine Weiterbildung in diesem Bereich, bei meiner Kollegin ist aber im Gespräch, dass sie eine berufsbegleitend bekommt. Sie ist wie gesagt, aber keine Ergotherapeutin, kann sie das dann trotzdem bei Krankenkassen abrechne? Ich habe gelesen, dass es nur als Selbstzahler möglich ist!? Da wird auf jeden Fall nochmal das ein oder andere Gespräch stattfinden, aber ich möchte da vorbereitet rangehen ;)

Die andere Frage dazu ist: Ich bin außerdem psychologische Beraterin (ja, so darf sich auch jeder nennen, aber ich habe tatsächlich ein Fernstudium mit Zertifikat gemacht ;) ) Sollte ich das später mal in der Selbständigkeit anbieten wollen, darf ich mich dann auch Kunsttherapeutin nennen, wenn ich
a) das Studium/Weiterbildung oder
b) nur diese Schnellbesohlung im online-Kurs hätte?
Wenn ja (weil es ja kein geschützter Begriff ist), darf ich aber sicher trotzdem nicht damit werben, dass ich therapiere oder? Denn als psychologische Beraterin, darf ich ja nur mit psychisch gesunden Menschen arbeiten.

Ich hoffe, ihr wisst was ich meine... ich hab versucht, die verwirrten Gedanken in meinem Kopf hier einigermaßen zu ordnen ::laugh::

LG

Ida
2. April 2023 15:45 # 2
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 236

Zitat / IdaIlse hat geschrieben:
Das heißt, jeder darf sich so nennen...wirklich jeder? Auch z.B. mein Postbote? ::unsure::
Ja

Zitat / IdaIlse hat geschrieben:
Was genau nutzt mir dann das Studium über mehrere Jahre und für mehrere tausend Euro? ...Also mir ist klar, dass man im Studium extrem viel lernt und anschließend mit Patienten viel intensiver arbeiten und weiter in die Tiefe/Unterbewusstsein gehen kann, als mit einem Online-Kurs oder wenn man Bücher zum Thema liest.
Die Antwort gibst du dir selbst. Gleichzeitig bietet ein Studium eher die Möglichkeit einen Arbeitgeber zu finden der dich als Kunsttherapeut einstellt.

Zitat / IdaIlse hat geschrieben:
Ich darf mich immer Kunsttherapeutin nennen, aber Therapie anbieten darf ich nicht!?
Ja, exakt das.

Zitat / IdaIlse hat geschrieben:
Jetzt möchte mein Chef, dass ich zusammen mit einer Kollegin (Heilerziehungspflegerin) eine Kunsttherapie-Gruppe anbiete und das über Ergo-VO abrechne. Wir haben beide keine Weiterbildung in diesem Bereich, bei meiner Kollegin ist aber im Gespräch, dass sie eine berufsbegleitend bekommt. Sie ist wie gesagt, aber keine Ergotherapeutin, kann sie das dann trotzdem bei Krankenkassen abrechne?
Egal welche Weiterbildung deine Kollegin hat: sie darf nicht auf Ergoverordnung arbeiten. Du darfst das weil du Ergotherapeutin bist, allerdings keine Kunsttherapie (egal ob mit Weiterbildung oder ohne) auf Ergoverordnung.

Zitat / IdaIlse hat geschrieben:
Sollte ich das später mal in der Selbständigkeit anbieten wollen, darf ich mich dann auch Kunsttherapeutin nennen, wenn ich
a) das Studium/Weiterbildung oder
b) nur diese Schnellbesohlung im online-Kurs hätte?
Wenn ja (weil es ja kein geschützter Begriff ist), darf ich aber sicher trotzdem nicht damit werben, dass ich therapiere oder? Denn als psychologische Beraterin, darf ich ja nur mit psychisch gesunden Menschen arbeiten.
Du darfst dich auch Kunsttherapeutin nennen wenn du dich dreimal im Kreis gedreht hast. Aber weder Studium noch Onlinekurs berechtigen dich kranke Menschen zu behandeln.
2. April 2023 20:38 # 3
Registriert seit: 02.04.2023
Beiträge: 2

Danke dir, Sssophie!
Das soll einer verstehen, komisches Deutschland...ich darf mich Kunsttherapeutin nennen, aber keine Kunsttherapie anbieten. Ich hab das dann also schon richtig verstanden, was ich da im Netz gefunden habe, aber kann es nicht glauben. ::blink::::wink::

Wenn ich also das, was ich in einem Kunsttherapiestudium oder einer -weiterbildung oder -schnellbesohlung gelernt habe , auf einer Ergo-VO abrechnen möchte, darf ich das nicht Kunsttherapie nennen, sondern muss es irgendwie anders formulieren, richtig!? Was wäre das denn? Ausdruckszentriertes Arbeiten zum Beispiel?

Ja genau, dass meine Kollegin nicht auf Ergo-VO abrechnen kann, war mir klar, darum hab ich ja Bauchschmerzen dabei, wenn wir die Gruppe zusammen gestalten würde und sie die ist, die richtig Ahnung hat und ich nur die, die ihren Namen hergibt, damit es abgerechnet werden kann...da mache ich natürlich nicht mit. Aber wie gesagt, da wird nochmal ein Gespräch stattfinden.
6. April 2023 09:36 # 4
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 294

Zitat / IdaIlse hat geschrieben:
Danke dir, Sssophie!
Das soll einer verstehen, komisches Deutschland...ich darf mich Kunsttherapeutin nennen, aber keine Kunsttherapie anbieten. Ich hab das dann also schon richtig verstanden, was ich da im Netz gefunden habe, aber kann es nicht glauben. ::blink::::wink::

Wenn ich also das, was ich in einem Kunsttherapiestudium oder einer -weiterbildung oder -schnellbesohlung gelernt habe , auf einer Ergo-VO abrechnen möchte, darf ich das nicht Kunsttherapie nennen, sondern muss es irgendwie anders formulieren, richtig!? Was wäre das denn? Ausdruckszentriertes Arbeiten zum Beispiel?

Ja genau, dass meine Kollegin nicht auf Ergo-VO abrechnen kann, war mir klar, darum hab ich ja Bauchschmerzen dabei, wenn wir die Gruppe zusammen gestalten würde und sie die ist, die richtig Ahnung hat und ich nur die, die ihren Namen hergibt, damit es abgerechnet werden kann...da mache ich natürlich nicht mit. Aber wie gesagt, da wird nochmal ein Gespräch stattfinden.
Ohne Kassenzulassung kannst du mit den gesetzlichen Krankenkassen gar nichts abrechnen. Kunsttherapie ist auch keine Kassenleistung der gesetzlichen Krankenkassen GKV. Da "Kunsttherapie" kein geschützter Begriff ist, kannst du euer Angebot so nennen, es ist jedoch irreführend und kann von Mitbewerbern abgemahnt werden. Ihr habt mit einer Fortbildung eine Zusatzqualifikation im Bereich Kunsttherapie, seid jedoch keine Kunsttherapeuten mit Bachelorabschluß und umfangreichen psychologischen Ausbildungsinhalten.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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