Hallo,
ich arbeite in einer psychiatrischen Reha-Klinik und habe einen 36j. Patienten mit diagnostizierter ADHS, Dysthymia und rezidivierender Depressiven Störung. Ich habe ein RehaCom-Screening mit ihm gemacht und er hatte keine Auffälligkeiten. Da er es aber interessant fand und es ihm Spaß gemacht hat, habe ich auch keine Einschränkungen erwartet. Ich würde ihm zur Verbesserung der Selbstregulierung gerne Neurofeedback empfehlen. Damit hat er noch keine Erfahrungen gemacht.
Da ich noch keine Erfahrungen in Praxen habe, meine Fragen:
das fällt in den Bereich psychisch-funktionelle Behandlungsverfahren, oder? Ich habe es auch schon mal als Hirnleistungstraining/neuropsych. orientierte Behandlung verschrieben gesehen. Aber dann sind es jeweils 30 min. und damit werden immer gleich zwei Einheiten gebraucht? Ihr seht ich kenn mich wirklich noch nicht sehr gut aus..
Und wie schreibe ich es für den Entlassbrief/Abschlussbericht? Reicht das: Eine ambulante ergotherapeutische Behandlung im Bereich psychisch - funktionelle Behandlung wird empfohlen.
oder ausführlicher: Im Rahmen des ergotherapeutischen Konzentrationsscreenings wurde festgestellt, dass der Pat. sich innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens und für ihn interessanten Tätigkeiten in der Lage ist, sich ausreichend zu konzentrieren. Allerdings hat er Schwierigkeiten mit seiner Selbstregulierung. Außerdem hat er Schwierigkeiten in den Bereichen der Tagesstrukturierung, seines Antriebs (fühlt sich dauerhaft müde/ wie in Watte), der Daueraufmerksamkeit, Merkfähigkeit und des Selbstwertes (Selbstverurteilung/Scham). Daher wird eine Ergotherapeutische psychisch-funktionelle Behandlung z.B. mit Neurofeedback empfohlen.
Wäre das korrekt? Oder könnt ihr mir helfen?
Vielen Dank im Voraus!!
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