Registriert seit: 27.04.2023
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Geändert am 28.04.2023 13:35:00
Hallo ihr lieben, Ich bin seit 2,5 Jahren in einer Praxis angestellt. Wir bieten auch Hausbesuche an, die ich immer mit meinem privaten PKW fahren muss. Dienstauto gibt es keines. Für die gefahrenen Kilometer bekomme ich 0,30 ct Km-Pauschale. Die Fahrtzeit zwischen den Patienten gilt als Arbeitszeit. Ich frage mich jetzt, ob auch die Zeit die ich ab Zuhause fahre, rein rechtlich eigentlich als Arbeitszeit gewertet werden müsste. Kennt sich jemand damit aus und kann mir weiterhelfen? Liebe Grüße
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Registriert seit: 21.11.2014
Beiträge: 99
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Nein müsste sie nicht. Weg von Wohnung zur Arbeitsstätte und nach Dienstende von Arbeitsstätte zurück nach Hause ist in niemandes Leben Arbeitszeit. Die gefahren KM kannst du jedoch bei deiner Steuererklärung angeben
"Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können!" - Abraham Lincoln -
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Guten Morgen, wer zwingt dich deinen privaten PKW zur Verfügung zu stellen? Rechtlich ist das nicht möglich, meiner Meinung nach sind die Zeiten, als das üblich war, vorbei. Die Ermöglichung von Hausbesuchen obliegt dem PI. Die Stellung eines Dienstwagen, oft auch zur privaten Nutzung ist häufigüblich, um überhaupt Angestellte zu bekommen. Schönes Wochenende
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
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Falls Du an einem Arbeitstag ausschließlich Hausbesuche durchführst, gilt als ,Arbeitszeit', sobald Du Deine Wohnung verlassen hast. Weil die Fahrt untrennbar mit der eigentlichen Arbeitsleistung zusammenhängt. (EuGH Az: C -266/14). Demgegenüber zählt als Arbeitszeit, wenn Du als erstes direkt einen Hausbesuch ansteuerst (und ggfs. erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Praxis fährst) nur der zeitliche Mehraufwand gegenüber dem üblichen Weg zur Praxis. Dies gilt auch, wenn Du bei Dienstschluss direkt vom letzten Hausbesuch zu Deiner Wohnung fährst.
3~°
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Registriert seit: 30.09.2021
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Zitat / Micha hat geschrieben:Falls Du an einem Arbeitstag ausschließlich Hausbesuche durchführst, gilt als ,Arbeitszeit', sobald Du Deine Wohnung verlassen hast. Weil die Fahrt untrennbar mit der eigentlichen Arbeitsleistung zusammenhängt. (EuGH Az: C -266/14). Demgegenüber zählt als Arbeitszeit, wenn Du als erstes direkt einen Hausbesuch ansteuerst (und ggfs. erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Praxis fährst) nur der zeitliche Mehraufwand gegenüber dem üblichen Weg zur Praxis. Dies gilt auch, wenn Du bei Dienstschluss direkt vom letzten Hausbesuch zu Deiner Wohnung fährst. Seit wann ist dieses Gerichtsurteil des Europäschen Gerichtshofes in deutsches Recht umgesetzt worden und wo, unter welchem Paragrafen, findet man dieses im deutschen Recht?
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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