Registriert seit: 11.10.2018
Bundesland: Baden-Württemberg Beiträge: 8
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Huhu,
hat zufällig jemand eine Ahnung, wie es sich datenschutzrechtlich bei Kontakt zu Patienten via WhatsApp verhält? Insbesondere Erstkontakt, Terminvereinbarung... Mit Verweis z.B. auf der Homepage "Terminvereinbarung auch per WhatsApp möglich".
Voraussetzung: Whatsapp - Handy in dem nur Nummern gespeichert werden, die "zustimmen" ist ganz klar.
Nun aber die Fragen die sich mir da stellen sind:
GEHTS DENN ÜBERHAUPT?
wenn ja, .....
.....was bedeutet "zustimmen" - gibts einen "stille Zustimmung", wenn z.B. Patient Nummer bekommt bzw. im Internet findet und Kontakt bzw. Erstkontakt aufnimmt = gilt als Einverständnis bis Vertrag unterschrieben ist?
..... ist eine Unterschrift in DSGVO - Vereinbarung/Patientenvertrag in dem eine Erklärung zur Nutzung abgegeben wird ausreichend?
Leider finde ich weder beim DVE und DVE noch bei PhysioDeutschland Infos..
Falls jemand was weiß wie man sich da bisschen Freiraum verschaffen kann, freu ich mich über ne Antwort :)
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Registriert seit: 07.02.2022
Beiträge: 21
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Bin kein Experte. Schulen in Baden-Württemberg dürfen WhatsApp aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht nutzen und nutzen Threema. Ich würde meine Finger davon lassen. Wenn es dich super interessiert, such dir einen Datenschutzbeauftragten.
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Registriert seit: 21.11.2014
Beiträge: 78
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Wir haben auch den Patienten Threema Empfohlen, da WA nicht den EU Datenschutz Bestimmungen entspricht. Die meisten haben dann gefragt "Können wir auch über WA schreiben?" Hat dann oft ne Weile gedauert bis wir die Leute dann so weit hatten. Haben uns nicht auf WA eingelassen und es auch nicht auf dem Praxis Handy Installiert. Entweder Threema o.Ä. oder klassisch. Telefon - Anrufbeantworter etc
"Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können!" - Abraham Lincoln -
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Registriert seit: 27.06.2017
Beiträge: 338
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Geändert am 07.05.2023 12:58:00
Lies mal hier nach. Ist auch aus diesem Forum und schon von 2018, aber.... Linkedit: sonst die Forensuche mal bemühen. Das Thema gibt es quasi, seit es WA gibt..
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Registriert seit: 30.01.2015
Beiträge: 13
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Als Inhaberin habe ich meinen MAs die Anweisung gegeben, keinen WA Kontakt mit Patienten aufzunehmen. Im Team nutzen wir Threema, was auch echt gut läuft. Wir haben eine Rezeptionskraft und einen Anrufbeantworter und ich empfehle allen meinem MitarbeiterInnen immer dringend, das alle Kommunikation über unser Büro läuft, auch um sie als Privatpersonen zu schützen, aber auch damit ich als PI einen Überblick habe, welcher Patient absagt und in welchem Zeitrahmen. Ich habe keine guten Erfahrungen über Kurznachrichtendienste gemacht, auch wenn sie praktisch sind. Innerhalb des Teams finde ich sie auch gut, aber nicht zur Standartkommunikation mit Patienten.
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Registriert seit: 30.07.2001
Bundesland: Baden-Württemberg Beiträge: 92
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Geändert am 24.05.2023 15:31:00
Der DVE meint dazu u.a.: Klientendaten auf privaten Smartphones?- ganz klar: NEIN ! Name und Telefonnummer von Klient:innen haben nichts auf privatenSmartphones zu suchen.- erstens ist die Speicherung dort nicht sicher, wenn WhatsApp genutzt wird und - zweitens können Praxisinhaber:innen bei Kündigung von Mitarbeiter:innen nicht garantieren, dass alle Klientendaten auf dem privaten Smartphone gelöscht werden, da sie keinen Zugriff auf das Privateigentum haben. - Lösung: Diensthandys, die immer in der Praxis verbleiben.Davon abgesehen, ein Erstkontakt/Terminvereinbarung via WA ? - Geht mal gar nicht.
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