Liebe KollegInnen, >Der FSM gewährt Unterstützung zur Bewältigung der Folgen von sexualisierter Gewalt in der Kindheit und Jugend. Betroffene können Sachleistungen im Gesamtwert von bis zu 10.000 Euro beantragen. Dazu gehören zum Beispiel Therapien, medizinische Hilfen, Bildungsmaßnahmen und Hilfen zur individuellen Aufarbeitung. Für behinderungsbedingte Mehraufwendungen wie beispielsweise Assistenzleistungen oder erhöhte Mobilitätskosten können zusätzlich bis zu 5000 Euro beantragt werden.< LinkIn Deutschland leben 10 Millionen Menschen, die in ihrer Kindheit und/oder Jugend Opfer sexuellen Missbrauchs wurden, 1 Million davon noch minderjährig, das sind 13 % der Bevölkerung. Manche dieser Betroffenen leiden unter Folgen, die ihre Gesundheit, Teilhabe und Lebensqualität einschränken, oft vorübergehend, in einigen Fällen auch lebenslang. Beim Fonds Sexueller Missbrauch können Opfer folgende Hilfen beantragen: Psychotherapien (Richtlinienverfahren), unter bestimmten Voraussetzungen auch bei HeilpraktikerInnen für Psychotherapie
Ergänzende Therapien (zum Beispiel: Tanztherapie, Tiergestützte Therapie, Kunsttherapie, Körpertherapie, Musiktherapie)
Medizinische Dienstleistungen und medizinische Hilfsmittel (zum Beispiel Physiotherapie, Massagen, Wassergymnastik, Fahrräder für Behinderte)
Individuelle Aufarbeitung des Erlebten (zum Beispiel: Materialien zur künstlerischen Aufarbeitung, Finanzierung von Projekten, Namensänderung, Reisen zum Tatort, Umzug, spez. Hilfen zur Ausstiegsbegleitung für Opfer Organisierten Missbrauchs)
Qualifizierungsmaßnahmen (zum Beispiel: das Nachholen eines Schulabschlusses, Weiterbildungen, berufliches Coaching, ein Studium)
Beratung, Betreuung, Begleitung (zum Beispiel Alltagsbegleitung, ein Assistenzhund)
Sonstige Hilfen (zum Beispiel Gebrauchsgüter wie Möbel oder Elektrogeräte)
LinkDer Fonds kann auf Antrag z.B. die Kosten von Zuzahlungen für Heilmittel übernehmen oder Behandlungen finanzieren, für die es keine Finanzierung oder kein Budget (mehr) gibt. Leider existieren Ausschlussfristen, so muss der sex. Missbrauch erstmalig vor dem 30.6.2013 (Inkrafttreten des Opferstärkungsgesetzes) verübt worden sein. D.h. für viele jüngere Missbrauchsbetroffene steht der Missbrauchsfonds nicht zur Verfügung. Aber MitstreiterInnen und ich arbeiten dran, dass sich das ändert. Ich engagiere mich ehrenamtlich als Betroffene beim Fonds Sexueller Missbrauch und wer Fragen hat, ist eingeladen, mir über dieses Forum hier oder per Mail eine Nachricht zu senden. Viele Grüße von Angelika Oetken info@ergo-oetken.de
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