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Diskussionsforum

Pädiatrie Gruppentherapie

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3. Juni 2023 00:55 # 1
Registriert seit: 22.03.2008
Bundesland: Hamburg
Beiträge: 60

Geändert am 03.06.2023 12:49:00
Hallo zusammen,
ich bin nicht in der Pädiatrie tätig, sondern im klinischen Bereich. Wir haben manchmal Praktikanten/ Auszubildende wie das so normal üblich ist. Eine Schülerin erzählte mir das sie im vorpraktikum in der Pädiatrie war. Dort wurden die Kinder ( Einzelverordnungen auf dem Rezept ) oft in Gruppen behandelt oder in Paartherapie.
Da meine Ausbildung schon fast 20 Jahre her ist, läuteten trotzdem die Alarmglocken bei mir. Meines Wissens darf man nur Gruppentherapie durchführen wenn dies auch vom Arzt verordnet ist und das was mir auch neu wäre da es in der Pädiatrie keine Gruppentherapie Verordnungen gibt. Oder liege ich da falsch ?
Ich kann mir natürlich vorstellen das dies eventuell (leider) gängige Praxis ist um Personal zu sparen und natürlich mehr Patienten zu behandeln. Hört sich für mich aber sehr nach Betrug an. Wie seht ihr das ? Darf man das überhaupt?
Danke für eure Antworten !
Beste Grüße Nová
.......Seifenblasen von Illusionen .... komm schnapp dir eine......
3. Juni 2023 07:14 # 2
Edwardthomas14
Edwardthomas14
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1

Geändert am 05.06.2023 14:25:00
„Ich arbeite nicht in der Pädiatrie, sondern im klinischen Bereich. Wir haben manchmal Praktikanten oder Auszubildende in unserem Team, was durchaus üblich ist. Kürzlich teilte mir eine Studentin mit, dass sie ihr Vorpraktikum in der Pädiatrie absolviert. Sie erwähnte, dass Kinder mit Einzelrezepten häufig in Gruppen- oder Paartherapie behandelt wurden.

Angesichts der Tatsache, dass meine Ausbildung fast 20 Jahre zurückliegt, löste dies bei mir einige Bedenken aus. Eine Gruppentherapie kann meines Wissens nach nur auf ärztliche Verordnung durchgeführt werden. In der Pädiatrie sind mir keine spezifischen Regelungen zur Gruppentherapie bekannt. Es ist jedoch möglich, dass es seit Abschluss meiner Ausbildung Aktualisierungen oder Änderungen gegeben hat.

Es könnte sich lohnen, sich an einen Spezialisten zu wenden oder die neuesten Leitlinien der Pädiatrie zu konsultieren, um ein genaueres und aktuelleres Verständnis der aktuellen Praktiken in Bezug auf Gruppentherapie zu erhalten. Es ist wichtig sicherzustellen, dass zum Wohl der betroffenen Kinder geeignete und wirksame Behandlungsmethoden angewendet werden.
3. Juni 2023 10:07 # 3
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 279

Hallo Nova

Jede Einzelverordnung kann in Parallelbehandlung und in Gruppenbehandlung umgewandelt werden, darüber entscheidet der behandelnde Therapeut. Der Arzt erhält über die Form der Therapie eine Rückmeldung (z. B. im Behandlungsbericht). Gruppen- und Parallelbehandlungen sind in vielen Fällen absolut sinnvoll, außerdem wirtschaftlich und im Zeitalter von langen Wartelisten notwendig. Lies doch bitte in der Heilmittelrichtlinie nach, bevor du hier Alarm schlägst. ::wink::

Beste Grüße

xxu
3. Juni 2023 12:40 # 4
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 655

Ein Blick in die Heilmittelrichtlinen hätte Dir den langen Fragetext erspart.

Natürlich sind Gruppenbehandlungen bei Kindern erlaubt.

Ich selber mache mit Kindern fast nur Gruppentherapie. Die Kassen hätten mir wohl kaum die Therapien bezahlt, wenn das illegal wäre.

Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
4. Juni 2023 13:19 # 5
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1247

Illegal ist die Durchführung bei Verordnung von Einzeltherapie.
Das wird aber schon lange gern gemacht, lohnt sich nämlich.
Vor ca. 20 Jahren habe ich mich deshalb mal an KK gewand, hat die aber nicht interessiert. Ich sollte privat Anzeige erstatten.
Wenn man statt einer vier Einheiten abrechenen kann, ist das schon lukrativ.
In meiner jetzigen Praxis haben wir recht viele VO für Gruppentherapie, was auch sinnvoll ist.

Gutgehn
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
4. Juni 2023 15:06 # 6
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 279

Zitat / rapor hat geschrieben:
Illegal ist die Durchführung bei Verordnung von Einzeltherapie.
Das ist Quatsch, rapor! Ich habe es oben schon einmal geschrieben, aber ich wiederhole es noch einmal: JEDE EINZELVERODNUNG KANN IN EINE PARALLEL- ODER GRUPPENBEHANDLUNG UMGEWANDELT WERDEN! Bitte lest die Heilmittelrichtlinie! Hier lesen Patienten mit, die werden durch solche Aussagen verunsichert. Noch einmal: es ist legal und wirtschaftlich und sinnvoll, Kinder in Gruppentherapie zu behandeln, AUCH, WENN DER ARZT URSPRÜNGLICH EINZELTHERAPIE VERORDNET HAT. Der Therapeut entscheidet anhand des Einzelfalls.

5. Juni 2023 08:16 # 7
Registriert seit: 13.03.2011
Beiträge: 201

XXU, dann sollte ich doch aber nach Rücksprache mit dem Arzt, das Rezept dahingehend ändern bzw. ändern lassen.

Bzw. mache das auf dem Rezept kenntlich.
Liebe ist, dem Geliebten zu geben, was er braucht. Der Geliebte wird dir geben, was du brauchst, wenn du die Erwartung aufgibst, etwas zu bekommen. [Anita Balser]
5. Juni 2023 22:37 # 8
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 279

@ saluki,

die Änderung Einzel- und Gruppentherapie oder in Parallelbehandlung oder auch Gruppe in Einzel/Parallel in Einzel ändert die Therapeut*in. Es besteht keine Notwendigkeit, das vom Arzt ändern zu lassen. Steht alles in der Heilmittelrichtlinie.



6. Juni 2023 08:25 # 9
Registriert seit: 13.03.2011
Beiträge: 201

ist ja richtig, trotzdem mache ich als Therapeutin die veränderte Vorgehensweise auf dem Rezept kenntlich.

Ich rechne nicht Einzeltherapie ab und mache eigentlich Gruppen- oder Parallelbehandlungen...verstehst du wie ich das meine?
Liebe ist, dem Geliebten zu geben, was er braucht. Der Geliebte wird dir geben, was du brauchst, wenn du die Erwartung aufgibst, etwas zu bekommen. [Anita Balser]
6. Juni 2023 08:26 # 10
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 302

Zitat / saluki hat geschrieben:
XXU, dann sollte ich doch aber nach Rücksprache mit dem Arzt, das Rezept dahingehend ändern bzw. ändern lassen.
Bzw. mache das auf dem Rezept kenntlich.
Auf der Verordnungsrückseite kann die Änderung kenntlich gemacht werden. Es können beide Therapieangebote auf einer Heilmittelverordnung abgegeben werden, die jedoch nicht explizit als Einzel- oder Gruppentherapie gekennzeichnet werden müssen. Der gesetzlichen Krankenkasse werden über die Abrechnung die notwendigen Daten in verschlüsselter Form übermittelt. Eine Taxierung der Verordnung mit den jeweiligen Heilmitteln erfolgt mit dem neuen Rezeptvordruck schon lange nicht mehr.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
6. Juni 2023 08:29 # 11
Registriert seit: 31.08.2007
Beiträge: 518

Geändert am 06.06.2023 13:03:00
...außerdem gibt es auf der Rückseite extra eine Möglichkeit, die Änderungen in Einzel- bzw. Gruppentherapie anzukreuzen...nach Rücksprache mit den Verordnenden und im Bericht dann zusätzlich nochmal dokumentiert.

Die aktuelle Heilmittelrichtlinie und der Rahmenvertrag geben viel mehr Möglichkeiten, bei denen wir zuerst aus Skepsis etwas zurückaltend waren, inzwischen nutzen wir alle Vorteile der Gestaltungsspielräume, sofern es auch passt.

Dazu gehört auch teilweise das Switchen zwischen Einzeltherapien (z. B. Elterngespräche, Feinjustierung von Zielen u.s.w.), Parallelbehandlung (wenn z. B. mal keine 3 - 6 Teilnehmende zur Gruppe kommen...und halt Gruppentherapie! Dabei gibt es aber immer eine grundlegende Therapiemethode, von der dann halt in Einzelfällen abgewichen wird.

Die GKVen vergüten dies inzwischen nahezu anstandslos, benötigten allerdings etwas "Training", so wie z. B. auch das mit den fortlaufenden Behandlungen nach §7, Absatz 5 des Rahmenvertrags ...auch das klappt inzwischen weitestgehend.

@rapor:
Du meintest ja offensichtlich die Durchführung von Gruppentherapien, obwohl Einzel verschrieben waren und diese dann auch als Einzel abgerechnet wurden. Das wäre natürlich nach wie vor Betrug...!!!

@xxu: Deshalb hast du es wahrscheinlich auch "in den falschen Hals gekriegt" und entsprechend reagiert...

Viele Grüße
6. Juni 2023 08:31 # 12
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 302

Zitat / Nová hat geschrieben:
Hallo zusammen,
ich bin nicht in der Pädiatrie tätig, sondern im klinischen Bereich. Wir haben manchmal Praktikanten/ Auszubildende wie das so normal üblich ist. Eine Schülerin erzählte mir das sie im vorpraktikum in der Pädiatrie war. Dort wurden die Kinder ( Einzelverordnungen auf dem Rezept ) oft in Gruppen behandelt oder in Paartherapie.
Da meine Ausbildung schon fast 20 Jahre her ist, läuteten trotzdem die Alarmglocken bei mir. Meines Wissens darf man nur Gruppentherapie durchführen wenn dies auch vom Arzt verordnet ist und das was mir auch neu wäre da es in der Pädiatrie keine Gruppentherapie Verordnungen gibt. Oder liege ich da falsch ?
Ich kann mir natürlich vorstellen das dies eventuell (leider) gängige Praxis ist um Personal zu sparen und natürlich mehr Patienten zu behandeln. Hört sich für mich aber sehr nach Betrug an. Wie seht ihr das ? Darf man das überhaupt?
Danke für eure Antworten !
Beste Grüße Nová
Der Betrugsvorwurf, auf Grundlage uraltem Halbwissen und Praktikantengeschwurbel, platzt manchmal auch so schnell wie eine Seifenblase. Hätte es nicht auch mit einer einfachen Frage getan, statt mit Unterstellungen und Pauschalverdächtigungen um sich zu werfen?
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
7. Juni 2023 11:23 # 13
Registriert seit: 26.02.2016
Beiträge: 62

Zitat / xxu hat geschrieben:
Hallo Nova

Jede Einzelverordnung kann in Parallelbehandlung und in Gruppenbehandlung umgewandelt werden, darüber entscheidet der behandelnde Therapeut. Der Arzt erhält über die Form der Therapie eine Rückmeldung (z. B. im Behandlungsbericht). Gruppen- und Parallelbehandlungen sind in vielen Fällen absolut sinnvoll, außerdem wirtschaftlich und im Zeitalter von langen Wartelisten notwendig. Lies doch bitte in der Heilmittelrichtlinie nach, bevor du hier Alarm schlägst. ::wink::

Beste Grüße

xxu


Ich lese ja überwiegend gerne hier im Forum mit und kommentiere nur selten.
Bei manchen Aussagen Platzt mir dann doch die Hutschnur, wenn nach 24 Stunden das Unverständnis noch nicht verflogen ist fühle ich mich genötigt diesen, für mich Murks, zu kommentieren. Schlicht um mitzuteilen das diese Aussagen nicht Konsens sind

„Einzelverordnung kann in Parallelbehandlung und in Gruppenbehandlung umgewandelt werden, darüber entscheidet der behandelnde Therapeut.“

Das war nicht die Frage.

„Der Arzt erhält über die Form der Therapie eine Rückmeldung (z. B. im Behandlungsbericht)“

Falsch, man hält Rücksprache mit dem Verordnenden und entscheidet im Einvernehmen.

„Gruppen- und Parallelbehandlungen sind in vielen Fällen absolut sinnvoll“

Pauschal richtig und irgendwie nix aussagend.

„……außerdem wirtschaftlich und im Zeitalter von langen Wartelisten notwendig.“

So, und hier haben wir den Absatz der mich hier zum Schreiben bringt.
Aussagen wie diese schaden dem Berufsbild der ErgotherapeutInn in meinen Augen immens.
Das ist nicht nur ein dummer Witz sondern durchaus das Mindset welches sich hier widerspiegelt.
Ich möchte mich hiervon deutlich distanzieren und finde diese Aussagen mehr als problematisch.

Beste Grüße
Hannes Wegner









7. Juni 2023 16:33 # 14
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1247

Zitat / xxu hat geschrieben:
Zitat / rapor hat geschrieben:
Illegal ist die Durchführung bei Verordnung von Einzeltherapie.
Das ist Quatsch, rapor! Ich habe es oben schon einmal geschrieben, aber ich wiederhole es noch einmal: JEDE EINZELVERODNUNG KANN IN EINE PARALLEL- ODER GRUPPENBEHANDLUNG UMGEWANDELT WERDEN! Bitte lest die Heilmittelrichtlinie! Hier lesen Patienten mit, die werden durch solche Aussagen verunsichert. Noch einmal: es ist legal und wirtschaftlich und sinnvoll, Kinder in Gruppentherapie zu behandeln, AUCH, WENN DER ARZT URSPRÜNGLICH EINZELTHERAPIE VERORDNET HAT. Der Therapeut entscheidet anhand des Einzelfalls.



Es ging bei meinem Beitrag um die Durchführung und Abrechnung von Einzeltherapien ohne eine Veränderung in eine Gruppentherapie. Das ist Krankenkassenbetrug oder wie immer es juristisch heißt, egal was Du davon hälst.
Zum Beispiel wurden 4 Kids auf Einzeltherapie in einer Doppeleinheit von 75 statt 90 Minuten behandelt und dafür 8 Einzeleinheiten abgerechnet. Oder man fuhr in den Ferien mit 8 Kindern, dazu einige Eltern und Praktikanten in den Zoo und rechnete pro Kind 6 Einzeltherapien ab, natürlich auf die Ferien verteilt. Knapp 50 Einheiten an einem Tag...

Schönes Wochenende
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