Registriert seit: 06.03.2009
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Hallo ihr, ich wollte kurz nachfragen, wie ihr es handhabt, wenn ihr eine Verordnung mit 2x/Woche habt, aber in der ersten Woche nur 1 Termin, sagen wir Freitag, möglich ist. Eigentlich ja eine Frequenzunterschreitung. Allerdings macht es in meinem Verständnis nicht viel Sinn, mit dem Beginn der Behandlung zu warten, um in der ersten und letzten Einheit diese Frequenzunterschreitung zu vermeiden. Oder? Bin gespannt wie ihr das macht. Schöne Grüße
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Wenn du nicht ja zum Leben sagen kannst, sage wenigstens Na-ja.
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Registriert seit: 30.07.2001
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Sehe ich kein Problem. Ein Klient kann sich ja mit seiner Verordnung (also in dem Beispiel) erst an einem Donnerstag in der Praxis für einen Termin vorgestellt haben. Zudem gibt es ja auch den Fall der Krankheit des Therapeuten, da kann die Frequenz oft auch nicht eingehalten werden.
3~°
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Registriert seit: 06.03.2009
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Aber: Vermerkst du das als Abweichung von der Frequenz unten auf der Rückseite der VO?
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Bundesland: Niedersachsen Beiträge: 683
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Ich habe noch nie Probleme damit gehabt, wenn die Frequenz nicht eingehalten wurde. Wenn z.B. auf der Vo. 3x/Woche draufsteht und der Pat. nur 1x/Woche kommt. Das habe ich noch nie begründet, genausowenig wie Therapieabstände bis zu 14 Tagen. Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
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Zitat / d-n- hat geschrieben:Hallo ihr, ich wollte kurz nachfragen, wie ihr es handhabt, wenn ihr eine Verordnung mit 2x/Woche habt, aber in der ersten Woche nur 1 Termin, sagen wir Freitag, möglich ist. Eigentlich ja eine Frequenzunterschreitung. Allerdings macht es in meinem Verständnis nicht viel Sinn, mit dem Beginn der Behandlung zu warten, um in der ersten und letzten Einheit diese Frequenzunterschreitung zu vermeiden. Oder? Bin gespannt wie ihr das macht.
Schöne Grüße Nach deinem Verständnis ist ja jede Unterberechung eine Frequenzunterschreitung die dich in Bezug auf die GKV jedoch unnötig in Panik versetzt. Unterbrechungen (GKV) bis zu 14 Tage sind kennzeichnungs-/begründungsfrei und könnten rechtlich auch immer wieder zwischen 2 Behandlungen stattfinden. Zusätzlich können bis zu 70 Tage zusätzlich die Therapien unterbrochen werden, die jedoch mit K oder F oder T gekennzeichnet werden müssen. Die Frequenzangabe auf der GKV-Heilmittelverordnung gibt nur die maximale Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche an. Die Frequenzangabe auf BG-Verordnungen sind hingegen einzuhalten, dürfen jedoch (nur) in Ausnahmefällen ohne Begründung bis zu 14 Tage unterbrochen werden.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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Registriert seit: 06.03.2009
Beiträge: 32
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Hallo, vielen Dank für eure bisherigen Antworten und Beiträge. Ich frage konkret nach der ersten Einheit :-). Es ist so, dass das Theorg z.B. über eine Frequenzunterschreitung meckert, dass AZH_TiM seinerzeit aber nicht gemeckert hatte, wenn der 1. Termin einzeln in der Woche liegt. Meine (altgediente) Kollegin, die nun die Abrechnung für mich macht, machte mich auch auf den "Fehler" aufmerksam. Für mich geht es nicht um die Unterbrechungen aufgrund Krankheit / Ürlaub / Absage etc in der laufenden Behandlung, sondern um den ersten (und eben auch den letzten) Termin einer 10er-VO. Da wollte ich hören ob ihr da für euch Maßgaben habt oder mit gutem Gewissen und Erfahrung auf die von Theorg und meiner Kollegin angemahnte Unterschreitung pfeift? Noch zur Erwähnung: In meinen bisherigen Stellen gab es keine Schwierigkeiten damit. Dass das aber nicht immer rechtens ist, was andere Praxen machen, hat sich leider schon in so manchem Punkt bestätigt. Daher freue ich mich über das Forum, um mal in die Runde zu fragen.
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Registriert seit: 30.07.2001
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... also in den letzten 24 Jahren hatten wir noch nie Probleme damit...
3~°
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Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 273
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Wir hatten damit auch nie Probleme und wie du schon schreibst es macht keinen Sinn eine nötige und mögliche Behandlung aufzuschieben.
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Registriert seit: 02.08.2013
Beiträge: 77
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Ich habe das bisher im Theorg einfach ignoriert. Weil irgendwann muss ja das Rezept auch einmal begonnen werden. Und je nachdem wann in der Woche das Rezept angefangen wird, ist einfach kein zweiter Termin möglich. Aber der Folgewoche gibt es dann die entsprechende Anzahl an Therapieeinheiten. Bisher hatte ich deswegen keine Probleme.
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