Registriert seit: 20.05.2011
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Kurze Frage ich möchte gerne 3 Wochen Urlaub machen. Nun fragte mich ein Patient ob er in der Zeit in eine andere Praxis gehen kann um die Pause dort zu kompensieren.
Wir haben bereits ein Rezept angefangen. Ich würde dies durch meinen Urlaub unterbrechen und nach nach meinem Urlaub fortführen.
Er würde vom arzt eine neues Rezept für die andere Praxis bekommen,die ihn dann während meines Urlaubs behandelt.
Wäre das möglich? Lg
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Geändert am 25.01.2024 17:52:00
Nein. Es sei denn es sind verschiedene unabhängige Diagnosen oder verschiedene Ärzte. Wäre ein Übungsprogramm, Übungsaufgaben, ggf. ausgeliehene Therapiemittel eine Option für den Patienten?
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Gibt es keinen Kollegen der vertreten kann?
Liebe ist, dem Geliebten zu geben, was er braucht. Der Geliebte wird dir geben, was du brauchst, wenn du die Erwartung aufgibst, etwas zu bekommen. [Anita Balser]
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Registriert seit: 20.05.2011
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Nein .Er möchte Therapie in der Zeit und nein leider sind die Kollegen alle ausgebucht.
Ok. Werde mal bei der Kasse nachfragen, weil ich weiß nicht,warum es nicht gehen sollte. Danke Lg
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Einfachste Lösung: Verordnung vor dem Urlaub abbrechen. Patient geht in die andere Praxis mit einer neuen Verordnung und beendet diese dort. Mit der nächsten Verordnung kann er dann nach deinem Urlaub zurückkommen, sofern er dann noch will.
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Registriert seit: 13.03.2011
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Und eventuell für die Zukunft andere Regelungen zur Urlaubszeit finden. Ich habe mich in der Zeit mit meiner Kollegin eigentlich immer, soweit möglich, vertreten. Dann bekamen ggf. Patienten weniger Einheiten die Woche, dafür aber durchgehend. LG Salu
Liebe ist, dem Geliebten zu geben, was er braucht. Der Geliebte wird dir geben, was du brauchst, wenn du die Erwartung aufgibst, etwas zu bekommen. [Anita Balser]
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Registriert seit: 06.05.2011
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Zitat / xxu hat geschrieben:Einfachste Lösung: ...: nicht vergessen: Behandlungsabbruch begründen (sonst Absetzung) und zu viel gezahlte Zuzahlung zurückerstatten. Es geht nicht weil sonst zwei Verordnungen zeitgleich bearbeitet werden. Daher der Umweg durch zwei Verordnungsfälle.
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Zitat / xxu hat geschrieben:Einfachste Lösung: ...: nicht vergessen: Behandlungsabbruch begründen (sonst Absetzung) und zu viel gezahlte Zuzahlung zurückerstatten. Es geht nicht weil sonst zwei Verordnungen zeitgleich bearbeitet werden. Daher der Umweg durch zwei Verordnungsfälle.
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