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Praxisübernahme & Recht

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18. Februar 2024 17:49 # 1
Registriert seit: 30.05.2016
Beiträge: 29

Hallo,

ich habe die Möglichkeit eine Praxis zu übernehmen. Leider finde ich nur Informationen, die eine Neugründung betreffen.
Mich interessieren Tipps und Fallstricke rund um eine Übernahme. Hafte ich für Schulden des alten Eigentümers? Mir wurde auch gesagt ich müsse mich vorher anstellen lassen?

Vielleicht hat der ein oder andere auch eine Buchempfehlung für mich?

Ich freue mich auf eure Antworten und Hilfe!

Susanne
19. Februar 2024 14:13 # 2
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 344

Zitat / Susa Li hat geschrieben:
Hallo,

ich habe die Möglichkeit eine Praxis zu übernehmen. Leider finde ich nur Informationen, die eine Neugründung betreffen.
Mich interessieren Tipps und Fallstricke rund um eine Übernahme. Hafte ich für Schulden des alten Eigentümers? Mir wurde auch gesagt ich müsse mich vorher anstellen lassen?

Vielleicht hat der ein oder andere auch eine Buchempfehlung für mich?

Ich freue mich auf eure Antworten und Hilfe!

Susanne
Du kaufst doch eine Praxis und keine Schulden. Du kannst alle Verbindlichkeiten des Alteigentümers im Kaufvertrag auschließen. Auch wenn es rückwirkende Absetzungen durch die gesetzlichen Krankenkassen geben sollte, dann fordert die Krankenkasse die Gelder von dem alten Inhaber ein. Auch der Vermieter oder das Finanzamt kann evtl. Schulden nicht gegen dich geltend machen.

Warum solltest du denn vorab dort ein Angestelltenverhältnis eingehen? Das macht in meinen Augen wenig Sinn, erhöht jedoch den Umsatz und Gewinn des alten Praxisinhabers. Bekommst du die Praxis denn dann auch günstiger, da deine Arbeit für diesen Zeitraum den Umsatz und den Gewinn des bisherigen Praxisinhabers steigert, du quasi ja schon einen Teil des Kaufpreises bei ihm abarbeitest. Wenn er dir mit Datenschutz kommt und du einfacher die Patientendaten übernehmen könntest, das stimmt nicht. Die alten Daten bleiben so oder so beim alten Praxisinhaber und du musst trotzdem mit jedem einzelnen Patienten einen neuen Behandlungsvertrag abschließen und um Erlaubnis bitten seine Unterlagen und persönliche Daten, für dich und die Weiterbehandlung bei dir, kopieren zu dürfen.

Es gibt keinen sinnvollen Grund für ein vorangegangenes Anstellungsverhältnis beim Verkäufer. Du machst nachher sowieso dein persönliches Ding und arbeitest nach deinen eigenen Vorstellungen und Strukturen. Du entscheidest welchen Patienten du weiterbehandeln willst und wen nicht.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
23. Februar 2024 15:53 # 3
Registriert seit: 30.05.2016
Beiträge: 29

Danke für Deine Antwort. Das hilft mir schon etwas weiter!
26. Februar 2024 19:01 # 4
Registriert seit: 12.05.2009
Beiträge: 3

Hallo,
hört sich so an, als wenn du dich noch nicht grundlegend mit dem Thema Selbständigkeit befasst hättest.
Vieleicht wäre ein Existensgründungsseminar sinnvoll. Und einen Steuerberater solltest du dir auch an die Seite nehmen wenn es ernst wird. Der kann dir sagen mit wieviel Umsatz und Gewinn du rechnen kannst und was die Praxis wert ist.. Und wenn es Mitarbeiter*innen gibt ist es wichtig diese kennenzulernen. Es gibt viel zu beachten.
Grundsätzlich ist die Idee dort ein paar Monate mitzuarbeiten nicht schlecht, ggf. erhälst du ja auch jedemenge Tips.
Zum anderen musst du wissen, was du willst und dir zutraust.

LG und sprecht einfach miteinander
Ute
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