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Termin verpaßt

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20. Februar 2024 09:36 # 1
Registriert seit: 20.02.2024
Beiträge: 11

Liebe Mitglieder dieses Forums,

ich möchte Sie um eine Einschätzung der nachfolgend geschilderten Situation bitten. Meine Tochter (Tetraspastik nach Frühgeburt) wird seit nunmehr 17 Jahren von der gleichen Ergotherapeutin betreut.

Ich habe nun zum erstenmal in diesen 17 Jahren einen Doppeltermin auf sensomtorisch-perceptiver Grundlage mit Hausbesuch vermasselt. Die Ergotherapeutin hatte Urlaub, wir auch und ich habe die Termine durcheinandergebracht.

Die Ergotherapeutin besteht nun auf Unterschrift des verpassten Termins. Ich habe schon bei der Krankenkasse nachgehört und mir wurde mitgeteilt, dass das Versicherungsbetrug sei.

Vor Jahren hatten wir schon ein Problem, wo auf ihrer Herfahrt ein Unfall war. Von der Doppelstunde wurden 15 Minuten gehalten. Sie erklärte mir, dass das höhere Gewalt war und ich unterschreiben müsse, was ich auch getan habe.

Wie sehen Sie das und wie soll/kann ich mich verhalten?

Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Mühe.

20. Februar 2024 11:21 # 2
Registriert seit: 06.03.2009
Beiträge: 29

Hallo Greta,
in meiner letzten Praxis wurde konkret ein Behandlungsvertrag abgeschlossen, in dem verpasste / zu spät abgesagte Termine geregelt sind.
Wenn ein Termin nicht 24h vorher abgesagt worden ist, konnten wir ein Ausfallhonorar geltend machen, wenn wir den Termin nicht anderweitig vergeben konnten oder mit anderen wichtigen Tätigkeiten füllen. Oftmals war das eine Kulanzsache.

Mir ist auch bekannt, dass in vielen Praxen (ja, auch in meiner letzten Praxis), gerne statt dem Ausfallhonorar eine Unterschrift genommen wird.

Allerdings hat die Versicherung recht: Eine Unterschrift gilt nur für eine geleistete Einheit. Die zu behandelnde Person hat ein Anrecht auf die volle Behandlungszeit laut Verordnung.

Wenn ihr keinen Vertrag habt und auch keine mündliche Abmachung, würde ich darauf pochen, dass es eben keine Vereinbarung dazu gibt. Das ist dann das unternehmerische Risiko der Praxis, wenn ich mich nicht irre.

Ich wünsche euch alles gute in der Auseinandersetzung und dass ihr eine gute Lösung findet.
__ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __
Wenn du nicht ja zum Leben sagen kannst, sage wenigstens Na-ja.
20. Februar 2024 11:43 # 3
Registriert seit: 20.02.2024
Beiträge: 11

Ganz herzlichen Dank für die Antwort. Ich werde nochmal versuchen, mit der Therapeutin zu reden.
Danke und alles Gute.
21. Februar 2024 09:34 # 4
Registriert seit: 07.03.2023
Beiträge: 4

Hallo!

Meinst du nicht, wenn die Therapeutin in den letzten Jahren immer zuverlässig war und ihre Arbeit zufriedenstellend gemacht hat, sie diese eine Unterschrift einfach bekommen sollte?

Auch die Therapeutin hatte eine Nachteil dadurch. In einer kurzfristig ausgefallenen Behandlungszeit kann man weder irgendwas gewinnbringend putzen, schreiben, vorbereiten o.ä. Auch weil man ja als Therapeut noch einige Minuten wartet, ob nicht doch die Familie einfach etwas später kommt, hinterher telefoniert, den Ausfall dokumentiert usw.
Ich denke es gibt viele Berufe, die absolut stressig sind. Wir Therapeuten sind dazu auch noch sehr nah am Menschen und deren Familien dran, investieren viel (auch private) Zeit und Geld, um fachlich gute Therapien anzubieten.
Ich denke, die wertvolle Zeit, die die Therapeutin für dein Kind reserviert hatte und einem anderen Patienten damit nicht zuteil werden konnte, ist durchaus eine finanzielle Gegenleistung wert.
21. Februar 2024 13:42 # 5
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1255

Guten Tag,
dafür gibt es die Ausfallreglung. Eine abgerechnete Einheit wäre Betrug.
Meinst du nicht, wenn seit 17 Jahren kein Termin verpasst wurde und die Therapeutin stets auf der sicheren Seite war, dass dann auch einmal Kulanz angesagt wäre?

Gutgehn
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
21. Februar 2024 14:02 # 6
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 337

Zitat / Greta Sh. hat geschrieben:
Liebe Mitglieder dieses Forums,

ich möchte Sie um eine Einschätzung der nachfolgend geschilderten Situation bitten. Meine Tochter (Tetraspastik nach Frühgeburt) wird seit nunmehr 17 Jahren von der gleichen Ergotherapeutin betreut.

Ich habe nun zum erstenmal in diesen 17 Jahren einen Doppeltermin auf sensomtorisch-perceptiver Grundlage mit Hausbesuch vermasselt. Die Ergotherapeutin hatte Urlaub, wir auch und ich habe die Termine durcheinandergebracht.

Die Ergotherapeutin besteht nun auf Unterschrift des verpassten Termins. Ich habe schon bei der Krankenkasse nachgehört und mir wurde mitgeteilt, dass das Versicherungsbetrug sei.

Vor Jahren hatten wir schon ein Problem, wo auf ihrer Herfahrt ein Unfall war. Von der Doppelstunde wurden 15 Minuten gehalten. Sie erklärte mir, dass das höhere Gewalt war und ich unterschreiben müsse, was ich auch getan habe.

Wie sehen Sie das und wie soll/kann ich mich verhalten?

Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Mühe.
Sie arbeiten jetzt 17 Jahre zusammen und haben keinerlei Vertrauen in die Therapeutin. Sie mißtrauen ihr und machen ihr Vorhaltungen mit Geschehnissen von vor einigen Jahren. Sie selbst sind also 17 Jahre die perfekte Patientenmutter gewesen und nur die Therapeutin macht in ihren Augen Fehler. Sie haben jetzt durch ihr Versäumnis der Praxis einen Umsatzverlust von 144,08€ beschert und verlangen dafür noch Kulanz von der Praxis und rufen hinter dem Rücken der Therapeutin/Praxisinhaberin bei ihrer Krankenkasse an um sich über die Praxis zu beschweren.

Ihr korrektes Verhalten wäre, sich auch korrekt zu verhalten und der Praxis den Umsatzverlust zu erstatten. Dann müssen Sie auch keinen Versicherungsbetrug begehen und eine Therapiesitzung quittieren die nicht stattgefunden hat. Ich nehme einmal stark an, dass ihnen zuerst eine Ausfallrechnung für den versäumten Termin in Aussicht gestellt wurde, und da sie diese Rechnung nicht zahlen wollten oder nicht zahlen können, wurde ihnen als Alternative angeboten den Termin auf der Verordnung zu unterschreiben. Es gäbe sonst auch überhaupt keinen Grund sich bei der Krankenkasse wegen einer Unterschrift zu beschweren, eher über eine Ausfallrechnung, die sie von der Praxis bekommen hätten. Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf.

Entweder hat die Therapeutin starke Nerven, führt die Behandlung fort und kennt sie als Patientenmutter nicht anders, oder sie müssen sich in Zukunft einen anderen Therapeuten suchen. Spätestens wenn die Krankenkasse von der Praxis eine Stellungnahme zu dem Vorfall verlangt, dann könnte die therapeutische Zusammenarbeit zwischen ihnen und der Praxis stark eingeschränt oder sogar beendet werden.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
21. Februar 2024 17:47 # 7
Registriert seit: 16.10.2007
Beiträge: 319

Ist Kassenbetrug,
Wir schreiben Ausfallrechnungen.
in 17 Jahren einmal vergessen , sonst zuverlässig würde ich keine Rechnung stellen.

LG
Lilly
21. Februar 2024 17:48 # 8
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 667

Ein kurzfristiger Ausfall muss vom Patienten bezahlt werden. Die illegale Möglichkeit, stattdessen die Unterschrift zu leisten, stellt ein Entgegenkommen der Therapeutin dar. Dass Sie sich die Mühe machen, bei der Krankenkasse nachzufragen und sich hier im Forum zu informieren zeigt, dass Sie offenbar der Meinung sind, für den finanziellen Ausfall für die Praxis nicht gerade stehen zu müssen. Lieber investieren Sie ihre Energie, um quasi davon freigesprochen zu werden. Diese Einstellung, nur nehmen und nicht geben zu müssen, kenne ich von meinen PatientInnen zum Glück nicht. Wenn Sie die Arbeit der Therapeutin so gering schätzen, sollten sie sich eine andere Praxis suchen.
R46.2 – und Spaß dabei!
21. Februar 2024 19:19 # 9
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 393

Es kann mal passieren, daß man mit Terminen durcheinander kommt. Aber es ist ein Doppeltermin als Hausbesuch. Die Therpeutin ist dann ja auch zu ihnen hin gefahren und sie waren nicht da. Sie wartet wohlmöglich noch einen Moment und hängt dann fast 90 Minuten in der Luft. Sie muss dann erstmal wieder in die Praxis fahren, je nach Routenplanung von folgenden Hausbesuch ist das auch totaler Mist. Hin und her Fahrerei kostet Zeit und Benzin. Viel sinnvolles kann sie dann in der verbleibenden Zeit auch nicht mehr erledigen. Und da soll dann die Praxis kulant sein und nichts vom Verlust in Rechnung stellen (Art und Weise in Form von Unterschrift wurde ja bereits besprochen, das wäre Betrug, der aus Sicht der Praxis dann aus Kulanz gemacht wird, damit Patient 144€ selbst zahlen muss).
22. Februar 2024 10:47 # 10
Registriert seit: 20.02.2024
Beiträge: 11

Zitat / onkel tom hat geschrieben:
Zitat / Greta Sh. hat geschrieben:
Liebe Mitglieder dieses Forums,

ich möchte Sie um eine Einschätzung der nachfolgend geschilderten Situation bitten. Meine Tochter (Tetraspastik nach Frühgeburt) wird seit nunmehr 17 Jahren von der gleichen Ergotherapeutin betreut.

Ich habe nun zum erstenmal in diesen 17 Jahren einen Doppeltermin auf sensomtorisch-perceptiver Grundlage mit Hausbesuch vermasselt. Die Ergotherapeutin hatte Urlaub, wir auch und ich habe die Termine durcheinandergebracht.

Die Ergotherapeutin besteht nun auf Unterschrift des verpassten Termins. Ich habe schon bei der Krankenkasse nachgehört und mir wurde mitgeteilt, dass das Versicherungsbetrug sei.

Vor Jahren hatten wir schon ein Problem, wo auf ihrer Herfahrt ein Unfall war. Von der Doppelstunde wurden 15 Minuten gehalten. Sie erklärte mir, dass das höhere Gewalt war und ich unterschreiben müsse, was ich auch getan habe.

Wie sehen Sie das und wie soll/kann ich mich verhalten?

Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Mühe.
Sie arbeiten jetzt 17 Jahre zusammen und haben keinerlei Vertrauen in die Therapeutin. Sie mißtrauen ihr und machen ihr Vorhaltungen mit Geschehnissen von vor einigen Jahren. Sie selbst sind also 17 Jahre die perfekte Patientenmutter gewesen und nur die Therapeutin macht in ihren Augen Fehler. Sie haben jetzt durch ihr Versäumnis der Praxis einen Umsatzverlust von 144,08€ beschert und verlangen dafür noch Kulanz von der Praxis und rufen hinter dem Rücken der Therapeutin/Praxisinhaberin bei ihrer Krankenkasse an um sich über die Praxis zu beschweren.

Ihr korrektes Verhalten wäre, sich auch korrekt zu verhalten und der Praxis den Umsatzverlust zu erstatten. Dann müssen Sie auch keinen Versicherungsbetrug begehen und eine Therapiesitzung quittieren die nicht stattgefunden hat. Ich nehme einmal stark an, dass ihnen zuerst eine Ausfallrechnung für den versäumten Termin in Aussicht gestellt wurde, und da sie diese Rechnung nicht zahlen wollten oder nicht zahlen können, wurde ihnen als Alternative angeboten den Termin auf der Verordnung zu unterschreiben. Es gäbe sonst auch überhaupt keinen Grund sich bei der Krankenkasse wegen einer Unterschrift zu beschweren, eher über eine Ausfallrechnung, die sie von der Praxis bekommen hätten. Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf.

Entweder hat die Therapeutin starke Nerven, führt die Behandlung fort und kennt sie als Patientenmutter nicht anders, oder sie müssen sich in Zukunft einen anderen Therapeuten suchen. Spätestens wenn die Krankenkasse von der Praxis eine Stellungnahme zu dem Vorfall verlangt, dann könnte die therapeutische Zusammenarbeit zwischen ihnen und der Praxis stark eingeschränt oder sogar beendet werden.




Ihre Antwort auf meine Anfrage bedarf der Erwiderung und Richtigstellung:

„Sie arbeiten jetzt 17 Jahre zusammen und haben keinerlei Vertrauen in die Therapeutin.“

Ich hatte großes Vertrauen in die Dame. Aber nachdem sich nun herausgestellt hat, dass vieles nicht stimmte, was sie mir jahrelang weisgemacht hat, ist das Vertrauen dahin.

„rufen hinter dem Rücken der Therapeutin/Praxisinhaberin bei ihrer Krankenkasse an um sich über die Praxis zu beschweren.“

Ich verstehe nicht ganz, was Sie meinen. Ich werde unter Druck gesetzt und soll anscheinend noch um Erlaubnis bitten, ob ich bei der Krankenkasse nachfragen darf? Als Patient hat man nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Sie stellen mich als Denunziantin dar, was überhaupt nicht den Tatsachen entspricht und an Impertinenz kaum zu überbieten ist.
Ich habe mich nicht beschwert, sondern mich beim Service-Team der Kk ganz allgemein nach der Sachlage erkundigt.
Eine Beschwerde würde eine schriftliche Eingabe mit Namensnennung erfordern. Das wussten Sie sicher nicht. Aber nun sind Sie ja informiert.

„Ich nehme einmal stark an, dass ihnen zuerst eine Ausfallrechnung für den versäumten Termin in Aussicht gestellt wurde, „

Ihre starke Annahme ist falsch. O-Ton Therapeutin: „Ich habe keine Zeit extra für Dich eine Rechnung zu schreiben. Unterschreib` einfach das Rezept und gut isses.“ Auf meinen Einwand, dass das doch Versicherungsbetrug sei, meinte sie lapidar, „wer soll das denn merken?“
Und jetzt? Was sagen Sie nun?

„und da sie diese Rechnung nicht zahlen wollten oder nicht zahlen können, „

Unterlassen Sie bitte Spekulationen darüber, was ich zahlen kann oder nicht. Das ist anmaßend und geht eindeutig zu weit.

„Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf.“

Das war nie eine Freundschaft, sondern es ist eine Geschäftsbeziehung.

„Sie selbst sind also 17 Jahre die perfekte Patientenmutter gewesen „

In 17 ½ Jahren zum erstenmal einen Termin zu versemmeln grenzt an Perfektion. Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht.

Übrigens, Ihre cholerische Art macht Sie unsympathisch. Versuchen Sie es doch mit Freundlichkeit und Respekt. Einfach mal ausprobieren. Es funktioniert.

Trotz allem wünsche ich Ihnen eine gute Zeit und Erfolg in Ihrer Praxis.
22. Februar 2024 10:49 # 11
Registriert seit: 20.02.2024
Beiträge: 11

Zitat / onkel tom hat geschrieben:
Zitat / Greta Sh. hat geschrieben:
Liebe Mitglieder dieses Forums,

ich möchte Sie um eine Einschätzung der nachfolgend geschilderten Situation bitten. Meine Tochter (Tetraspastik nach Frühgeburt) wird seit nunmehr 17 Jahren von der gleichen Ergotherapeutin betreut.

Ich habe nun zum erstenmal in diesen 17 Jahren einen Doppeltermin auf sensomtorisch-perceptiver Grundlage mit Hausbesuch vermasselt. Die Ergotherapeutin hatte Urlaub, wir auch und ich habe die Termine durcheinandergebracht.

Die Ergotherapeutin besteht nun auf Unterschrift des verpassten Termins. Ich habe schon bei der Krankenkasse nachgehört und mir wurde mitgeteilt, dass das Versicherungsbetrug sei.

Vor Jahren hatten wir schon ein Problem, wo auf ihrer Herfahrt ein Unfall war. Von der Doppelstunde wurden 15 Minuten gehalten. Sie erklärte mir, dass das höhere Gewalt war und ich unterschreiben müsse, was ich auch getan habe.

Wie sehen Sie das und wie soll/kann ich mich verhalten?

Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Mühe.
Sie arbeiten jetzt 17 Jahre zusammen und haben keinerlei Vertrauen in die Therapeutin. Sie mißtrauen ihr und machen ihr Vorhaltungen mit Geschehnissen von vor einigen Jahren. Sie selbst sind also 17 Jahre die perfekte Patientenmutter gewesen und nur die Therapeutin macht in ihren Augen Fehler. Sie haben jetzt durch ihr Versäumnis der Praxis einen Umsatzverlust von 144,08€ beschert und verlangen dafür noch Kulanz von der Praxis und rufen hinter dem Rücken der Therapeutin/Praxisinhaberin bei ihrer Krankenkasse an um sich über die Praxis zu beschweren.

Ihr korrektes Verhalten wäre, sich auch korrekt zu verhalten und der Praxis den Umsatzverlust zu erstatten. Dann müssen Sie auch keinen Versicherungsbetrug begehen und eine Therapiesitzung quittieren die nicht stattgefunden hat. Ich nehme einmal stark an, dass ihnen zuerst eine Ausfallrechnung für den versäumten Termin in Aussicht gestellt wurde, und da sie diese Rechnung nicht zahlen wollten oder nicht zahlen können, wurde ihnen als Alternative angeboten den Termin auf der Verordnung zu unterschreiben. Es gäbe sonst auch überhaupt keinen Grund sich bei der Krankenkasse wegen einer Unterschrift zu beschweren, eher über eine Ausfallrechnung, die sie von der Praxis bekommen hätten. Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf.

Entweder hat die Therapeutin starke Nerven, führt die Behandlung fort und kennt sie als Patientenmutter nicht anders, oder sie müssen sich in Zukunft einen anderen Therapeuten suchen. Spätestens wenn die Krankenkasse von der Praxis eine Stellungnahme zu dem Vorfall verlangt, dann könnte die therapeutische Zusammenarbeit zwischen ihnen und der Praxis stark eingeschränt oder sogar beendet werden.




Ihre Antwort auf meine Anfrage bedarf der Erwiderung und Richtigstellung:

„Sie arbeiten jetzt 17 Jahre zusammen und haben keinerlei Vertrauen in die Therapeutin.“

Ich hatte großes Vertrauen in die Dame. Aber nachdem sich nun herausgestellt hat, dass vieles nicht stimmte, was sie mir jahrelang weisgemacht hat, ist das Vertrauen dahin.

„rufen hinter dem Rücken der Therapeutin/Praxisinhaberin bei ihrer Krankenkasse an um sich über die Praxis zu beschweren.“

Ich verstehe nicht ganz, was Sie meinen. Ich werde unter Druck gesetzt und soll anscheinend noch um Erlaubnis bitten, ob ich bei der Krankenkasse nachfragen darf? Als Patient hat man nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Sie stellen mich als Denunziantin dar, was überhaupt nicht den Tatsachen entspricht und an Impertinenz kaum zu überbieten ist.
Ich habe mich nicht beschwert, sondern mich beim Service-Team der Kk ganz allgemein nach der Sachlage erkundigt.
Eine Beschwerde würde eine schriftliche Eingabe mit Namensnennung erfordern. Das wussten Sie sicher nicht. Aber nun sind Sie ja informiert.

„Ich nehme einmal stark an, dass ihnen zuerst eine Ausfallrechnung für den versäumten Termin in Aussicht gestellt wurde, „

Ihre starke Annahme ist falsch. O-Ton Therapeutin: „Ich habe keine Zeit extra für Dich eine Rechnung zu schreiben. Unterschreib` einfach das Rezept und gut isses.“ Auf meinen Einwand, dass das doch Versicherungsbetrug sei, meinte sie lapidar, „wer soll das denn merken?“
Und jetzt? Was sagen Sie nun?

„und da sie diese Rechnung nicht zahlen wollten oder nicht zahlen können, „

Unterlassen Sie bitte Spekulationen darüber, was ich zahlen kann oder nicht. Das ist anmaßend und geht eindeutig zu weit.

„Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf.“

Das war nie eine Freundschaft, sondern es ist eine Geschäftsbeziehung.

„Sie selbst sind also 17 Jahre die perfekte Patientenmutter gewesen „

In 17 ½ Jahren zum erstenmal einen Termin zu versemmeln grenzt an Perfektion. Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht.

Übrigens, Ihre cholerische Art macht Sie unsympathisch. Versuchen Sie es doch mit Freundlichkeit und Respekt. Einfach mal ausprobieren. Es funktioniert.

Trotz allem wünsche ich Ihnen eine gute Zeit und Erfolg in Ihrer Praxis.
22. Februar 2024 10:50 # 12
Registriert seit: 20.02.2024
Beiträge: 11

Zitat / rapor hat geschrieben:
Guten Tag,
dafür gibt es die Ausfallreglung. Eine abgerechnete Einheit wäre Betrug.
Meinst du nicht, wenn seit 17 Jahren kein Termin verpasst wurde und die Therapeutin stets auf der sicheren Seite war, dass dann auch einmal Kulanz angesagt wäre?

Gutgehn


Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ihnen alles Gute.
22. Februar 2024 10:51 # 13
Registriert seit: 20.02.2024
Beiträge: 11

Zitat / Lillly hat geschrieben:
Ist Kassenbetrug,
Wir schreiben Ausfallrechnungen.
in 17 Jahren einmal vergessen , sonst zuverlässig würde ich keine Rechnung stellen.

LG
Lilly


Lieben Dank für Ihre Antwort. Ihnen eine gute Zeit.
22. Februar 2024 10:52 # 14
Registriert seit: 20.02.2024
Beiträge: 11

Zitat / KW hat geschrieben:
Ein kurzfristiger Ausfall muss vom Patienten bezahlt werden. Die illegale Möglichkeit, stattdessen die Unterschrift zu leisten, stellt ein Entgegenkommen der Therapeutin dar. Dass Sie sich die Mühe machen, bei der Krankenkasse nachzufragen und sich hier im Forum zu informieren zeigt, dass Sie offenbar der Meinung sind, für den finanziellen Ausfall für die Praxis nicht gerade stehen zu müssen. Lieber investieren Sie ihre Energie, um quasi davon freigesprochen zu werden. Diese Einstellung, nur nehmen und nicht geben zu müssen, kenne ich von meinen PatientInnen zum Glück nicht. Wenn Sie die Arbeit der Therapeutin so gering schätzen, sollten sie sich eine andere Praxis suchen.


Glückwunsch zu Ihren tollen Patienten. Ich wünsche Ihnen für die Zukunft ganz viele davon.
22. Februar 2024 11:31 # 15
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 337

Zitat / Greta Sh. hat geschrieben:
Zitat / onkel tom hat geschrieben:
Zitat / Greta Sh. hat geschrieben:
Liebe Mitglieder dieses Forums,

ich möchte Sie um eine Einschätzung der nachfolgend geschilderten Situation bitten. Meine Tochter (Tetraspastik nach Frühgeburt) wird seit nunmehr 17 Jahren von der gleichen Ergotherapeutin betreut.

Ich habe nun zum erstenmal in diesen 17 Jahren einen Doppeltermin auf sensomtorisch-perceptiver Grundlage mit Hausbesuch vermasselt. Die Ergotherapeutin hatte Urlaub, wir auch und ich habe die Termine durcheinandergebracht.

Die Ergotherapeutin besteht nun auf Unterschrift des verpassten Termins. Ich habe schon bei der Krankenkasse nachgehört und mir wurde mitgeteilt, dass das Versicherungsbetrug sei.

Vor Jahren hatten wir schon ein Problem, wo auf ihrer Herfahrt ein Unfall war. Von der Doppelstunde wurden 15 Minuten gehalten. Sie erklärte mir, dass das höhere Gewalt war und ich unterschreiben müsse, was ich auch getan habe.

Wie sehen Sie das und wie soll/kann ich mich verhalten?

Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Mühe.
Sie arbeiten jetzt 17 Jahre zusammen und haben keinerlei Vertrauen in die Therapeutin. Sie mißtrauen ihr und machen ihr Vorhaltungen mit Geschehnissen von vor einigen Jahren. Sie selbst sind also 17 Jahre die perfekte Patientenmutter gewesen und nur die Therapeutin macht in ihren Augen Fehler. Sie haben jetzt durch ihr Versäumnis der Praxis einen Umsatzverlust von 144,08€ beschert und verlangen dafür noch Kulanz von der Praxis und rufen hinter dem Rücken der Therapeutin/Praxisinhaberin bei ihrer Krankenkasse an um sich über die Praxis zu beschweren.

Ihr korrektes Verhalten wäre, sich auch korrekt zu verhalten und der Praxis den Umsatzverlust zu erstatten. Dann müssen Sie auch keinen Versicherungsbetrug begehen und eine Therapiesitzung quittieren die nicht stattgefunden hat. Ich nehme einmal stark an, dass ihnen zuerst eine Ausfallrechnung für den versäumten Termin in Aussicht gestellt wurde, und da sie diese Rechnung nicht zahlen wollten oder nicht zahlen können, wurde ihnen als Alternative angeboten den Termin auf der Verordnung zu unterschreiben. Es gäbe sonst auch überhaupt keinen Grund sich bei der Krankenkasse wegen einer Unterschrift zu beschweren, eher über eine Ausfallrechnung, die sie von der Praxis bekommen hätten. Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf.

Entweder hat die Therapeutin starke Nerven, führt die Behandlung fort und kennt sie als Patientenmutter nicht anders, oder sie müssen sich in Zukunft einen anderen Therapeuten suchen. Spätestens wenn die Krankenkasse von der Praxis eine Stellungnahme zu dem Vorfall verlangt, dann könnte die therapeutische Zusammenarbeit zwischen ihnen und der Praxis stark eingeschränt oder sogar beendet werden.




Ihre Antwort auf meine Anfrage bedarf der Erwiderung und Richtigstellung:

„Sie arbeiten jetzt 17 Jahre zusammen und haben keinerlei Vertrauen in die Therapeutin.“

Ich hatte großes Vertrauen in die Dame. Aber nachdem sich nun herausgestellt hat, dass vieles nicht stimmte, was sie mir jahrelang weisgemacht hat, ist das Vertrauen dahin.

„rufen hinter dem Rücken der Therapeutin/Praxisinhaberin bei ihrer Krankenkasse an um sich über die Praxis zu beschweren.“

Ich verstehe nicht ganz, was Sie meinen. Ich werde unter Druck gesetzt und soll anscheinend noch um Erlaubnis bitten, ob ich bei der Krankenkasse nachfragen darf? Als Patient hat man nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Sie stellen mich als Denunziantin dar, was überhaupt nicht den Tatsachen entspricht und an Impertinenz kaum zu überbieten ist.
Ich habe mich nicht beschwert, sondern mich beim Service-Team der Kk ganz allgemein nach der Sachlage erkundigt.
Eine Beschwerde würde eine schriftliche Eingabe mit Namensnennung erfordern. Das wussten Sie sicher nicht. Aber nun sind Sie ja informiert.

„Ich nehme einmal stark an, dass ihnen zuerst eine Ausfallrechnung für den versäumten Termin in Aussicht gestellt wurde, „

Ihre starke Annahme ist falsch. O-Ton Therapeutin: „Ich habe keine Zeit extra für Dich eine Rechnung zu schreiben. Unterschreib` einfach das Rezept und gut isses.“ Auf meinen Einwand, dass das doch Versicherungsbetrug sei, meinte sie lapidar, „wer soll das denn merken?“
Und jetzt? Was sagen Sie nun?

„und da sie diese Rechnung nicht zahlen wollten oder nicht zahlen können, „

Unterlassen Sie bitte Spekulationen darüber, was ich zahlen kann oder nicht. Das ist anmaßend und geht eindeutig zu weit.

„Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf.“

Das war nie eine Freundschaft, sondern es ist eine Geschäftsbeziehung.

„Sie selbst sind also 17 Jahre die perfekte Patientenmutter gewesen „

In 17 ½ Jahren zum erstenmal einen Termin zu versemmeln grenzt an Perfektion. Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht.

Übrigens, Ihre cholerische Art macht Sie unsympathisch. Versuchen Sie es doch mit Freundlichkeit und Respekt. Einfach mal ausprobieren. Es funktioniert.

Trotz allem wünsche ich Ihnen eine gute Zeit und Erfolg in Ihrer Praxis.
Da wurde doch anscheinend ein wunder Punkt getroffen. Sie wissen am besten was sie mit diesem Beitrag erreichen wollten. Ja, ich bin vielleicht etwas anmaßend und das auch ganz bewußt. Ich schleime mich ungern bei anderen ein und erzähle ihnen nicht immer nur das was diese hören wollen. Aber nach 30 Jahren Berufserfahrung als Therapeut und Praxisinhaber kommen mir immer wieder Patienten und Angehörige wie sie unter und daher meine persönliche Einschätzung zu ihrem Eingangsbeitrag. Wenn sie doch so unzufrieden mit der Therapeutin sind, dann hätten sie wohl viel früher die Praxis und den Therapeuten wechseln sollen, anstatt sich hier auszukotzen. Sie hatten doch ihre Antwort schon von ihrer Krankenkasse erhalten. Warum dann noch dieser Beitrag hier in diesem Forum? Sobald ihre Krankenkasse ihre Daten hat, dann kann die Sachbearbeiterin auch 1 und 1 zusammenzählen und weiß um welche Praxis es geht. Die Krankenkassenmitarbeiter sind ja auch nicht auf den Kopf gefallen. Patienten rufen meiner Erfahrung nach nur bei ihrer Krankenkasse an wenn es um ihren eigenen Geldbeutel geht. Entweder wollen sie Geld sparen, oder zurück haben, oder etwas nicht bezahlen. Für alle anderen Sachen haben sie keinen Nerv in der Warteschleife ihrer Krankenkasse zu hängen. Da sie sich nicht schon nach der ersten unrechtmäßigen Unterschrift bei ihrer Krankenkasse gemeldet haben, bestätigt das meine These. Ich kenne keinen Unternehmer der sich ihm zustehende Gelder freiwillig durch die Lappen gehen läßt und keine Zeit zum Schreiben einer Rechnung hat. Das sind mit einem Abrechnungsprogramm 3 Mausklicks und kein großer Aufwand.

Zwischen ihnen und ihrer Therapeutin gibt es wohl noch ein ganz anderes Problem, dass, wenn sie nicht aufpassen, unbewusst oder vielleicht auch ganz bewusst auf dem Rücken ihrer Tochter ausgetragen wird. Entweder Sie kriegen das endlich irgendwie miteinander gebacken, oder sie sollten die therapeutische Zusammenarbeit zum Wohle ihrer Tochter beenden.

Übrigends: Respekt ist keine Einbahnstraße die man nur als Mutter und Patientenangehörige einfordern kann. Respekt haben auch Therapeuten verdient, v.a. wenn diese es schon mit ihnen 17 Jahre ausgehalten haben, obwohl sie sich wehement gegen eine freundschaftliche Beziehung zu ihr wehren und es nur rein geschäftlich sehen wollen. Therapie hat immer etwas mit Beziehung zueinander zu tun. Ihr Kind ist kein Auto das repariert wird.

"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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