Hallo, Wir haben einen Behandlungsvertrag, den wir zu Beginn einer Behandlung unterschreiben lassen; in diesem ist u.a. geregelt, dass Termine, welche nicht 24 Stunden vorher abgesagt wurden, privat in Rechnung gestellt werden. Wenn ein Patient/ Patient einen ersten Termin versäumt, machen eir nochmals darauf aufmerksam und stellen zukünftig die Termine in Rechnung. Allerdings: wenn ein Patie t/in immer zuverlässig ist und in einem langen Zeitraum einmal etwas verwechselt, stellen wir diesen nicht in Rechnung. Eine Unterschrift darf nicht eingeholt werden, das widerspricht dem Vertrag mit den Krankenkassen. Solche Vorfälle sind ausschließlich eine Angelegenheit zwischen der Praxis und dem Patienten-. Ich würde daher nochmal das Gespräch suchen. Lg Anke Günther
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